Böker Plus MA-2 Kurz-Review

Das ist natürlich interessant und spannend, Informationen/Einschätzungen aus einem solchen Netzwerk beziehen zu können. Das an sich kann ich gut nachvollziehen. Allerdings:
Gerade Du solltest das Messer jetzt nicht mehr führen bzw. sogar schnellstens entsorgen, da du persönlich von offizieller Stelle die Einstufung als verbotenen Gegenstand hast. Das BKA ist jetzt aufmerksam auf das Modell geworden. Ohne es in der Hand gehabt zu haben.
Du hattest Rechtsunsicherheit zu deinem Vorteil, jetzt hast du relative Rechtssicherheit. Einen Gefallen hast du niemandem damit getan.
Du wolltest es wissen, jetzt hast du den Salat. Ich kann wenigstens noch so tun als hätte ich deinen Beitrag überlesen.

Zum Glück ist dieses Forum hier keine verbindliche Rechtsauskunft.
 
da in deutschland das prinzip "unwissenheit schützt vor strafe nicht" gilt, ist es mir so wie es jetzt ist ganz recht: ich führe dieses messer nicht mehr, da ich es nicht mehr besitze und somit kann es auch keine komplikationen wegen der wbk geben.

und das ich damit vermeindlich niemandem einen gefallen getan habe - lol damit kann ich sehr gut leben, denn es gibt genug messer, die noch immer besitz- und führbar sind.
 
Wie man sich leicht vorstellen kann, gehen wir als Firma so ein Projekt ja auch nicht nur mit Gottvertrauen und frommen Wünschen an.

Uns ist klar, daß dem unbedarften Betrachter auf den ersten Blick die Assoziation "Schlagring" durchaus kommen kann.

Daher haben wir vor Start des Projektes natürlich entsprechend recherchiert und sind auch fündig geworden, und zwar beim BKA.

Es existiert ein "Feststellungsbescheid zu Messern mit schlagringähnlichen Griffen".

In diesem Feststellungsbescheid wird mehrfach als Eigenschaft eines Schlagringes aufgeführt, daß dieser sich in der Innenhand abstützt, um eine entsprechende Schlagwirkung zu erzielen.

Dies liegt beim MA-2, das nicht als Schlagring gedacht ist, nicht einmal ansatzweise vor.

Wie weiter oben schon ganz richtig geschrieben wurde: mehrere Frakturen der Finger sind die wahrscheinliche Folge beim versuchten Einsatz des MA-2 als Schlagring.

Insofern sehen wir nicht, wie die unverbindliche Kommentierung eines Fotos eines Messers durch einen BKA-Mitarbeiter einen höheren Stellenwert haben soll als der Feststellungsbescheid, den eben das BKA selbst vor einiger Zeit verfaßt hat.

Bei der Lektüre des Bescheides bitte ich noch zu beachten: die Verbotseigenschaft des damals geprüften Messers wird bejaht, weil die fraglichen Eigenschaften (anders als beim MA-2!) vorliegen.

Es wurde also kein Messer analog dem MA-2 geprüft, sondern ein Messer mit "echtem" Schlagring als Griff.

Nichtsdestoweniger sind die Kriterien im Bescheid genau festgehalten und lassen sich so auf das MA-2 anwenden.

Wir werden diese Angelegenheit (auch mit dem BKA) weiter verfolgen.
 
Bei der Lektüre des Bescheides bitte ich noch zu beachten: die Verbotseigenschaft des damals geprüften Messers wird bejaht, weil die fraglichen Eigenschaften (anders als beim MA-2!) vorliegen.

Ja. Das heisst aber nicht, dass ein Messer, dass die im Bescheid angegebenen Merkmale nicht hat, automatisch nicht davon erfasst wird. Dieser Bescheid sagt nichts anderes, als dass die Messer mit den beschriebenen Merkmalen verboten sind. Und nicht mehr.

Der Hinweis des BKA - ich habe hier eine Kopie der mail, inklusive Angabe des Bearbeiters - sagt aber positiv, dass sie das Messer als Schlagringmesser beurteilen. Nicht Rechtsverbindlich, da kein Feststellungsbescheid, aber so wird es eben beurteilt.

Und das heisst, das aktuell die Verbotseigenschaft näher liegt.

Ich halte diese Beurteilung für falsch. Weil an dem Ding nichts ist, was einen Schlagring ausmacht. Offenbar hat da jemand ein paar Löcher gesehen, und meint, alles mit Löchern im Griff ist ein Schlagring. Nur - gemeint ist gemeint. Und gerade WBK Inhaber, oder alle anderen, deren Beruf oder Hobby an der Zuverlässigkeit hängt, interessieren sich schon dafür, was das BKA so "meint".

@gerdd1: Nur um gegen urban legends zu schreiben. Neben der weit verbreiteten "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht", kennt das Gesetz den Tatbestandsirrtum und den Verbotsirrtum.

Pitter
 
Ich denke auch, dass es sich nicht um einen Schlagring handelt oder als solcher benutzt werden könnte, es gibt jedoch neben der Möglichkeit zum Abstützen in der Hand noch weitere Eigenschaften, die das MA-2 erfüllt:

- Abteilung der einzelnen Finger
- Spitzen (bzw. in dem Fall die Schneide) zur Verstärkung der Schlagwirkung

Diese beiden Merkmale können für eine Einstufung ebenfalls entscheidend sein, wie beispielsweise bei Handbügeln, die man zwar Schlagringartig verwenden kann, aber die durch fehlende Spitzen die Schlagwirkung nicht immens verstärken bzw. sich durch die fehlenden Fingerstege verbiegen können.

Da hat sich der Mitarbeiter vermutlich gedacht, dass eine 2/3 Mehrheit für die Einstufung reicht. Er hat dabei vergessen, dass die anderen beiden Merkmale ohne die Möglichkeit des Abstützens der Hand recht nutzlos sind.

Das blöde daran ist, dass das BKA die Entscheidungsgewalt hat. Die meisten Feststellungsbescheide wurden zwar mit Augenmaß getroffen, dennoch gibt es auch welche, bei denen ich mich frage, wie man aus der Kombination von Gesetz und zu prüfendem Gegenstand zum Feststellungsbescheid gekommen ist - die Einstufung der Hibben-Claw als Faustmesser und von Soft-Nunchakus als Waffe kommt mir da spontan in den Sinn. Aber wie schon erwähnt, ist meine Interpretation nicht ausschlaggebend; wenn das BKA es als verbotenen Gegenstand einschätzt, ist es de facto ein verbotener Gegenstand.

Inwiefern diese "inoffizielle" Feststellung rechtswirksam ist, kann ich nicht beurteilen, aber im Zweifelsfall wird einer damit angetroffen, der Polizist sieht darin einen Schlagring und zieht es ein. Es kommt zum Prozess und das BKA stellt einen Gutachter, der bejaht die Verbotseigenschaft und simsalabim, hat man eine Vorstrafe.


Ookami
 
Zuletzt bearbeitet:
@pitter
da hast du völlig recht - ich beziehe die "bestrafung" auch eher auf die tatsache, dass du als wbk-inhaber zumindest mit mehr problemen zu rechnen hast. das man sich auf tatbestandsirrtum und verbotsirrtum berufen kannst ist mir nichts neues - der ärger rechtfertigt das risiko jedoch in keinster weise. desweiteren bekommt man vor gericht immer nur eines: ein urteil und hier gibt es viele interpretationsspielräume.
 
gibt es eigentlich was neues seitens der firma böker - BKA zu dem MA-2 ? :confused:

böker (beagleboy) wollte sich doch darum kümmern, ob das messer nun ein schlagringmesser ist oder nicht.
 
gibt es eigentlich was neues seitens der firma böker - BKA zu dem MA-2 ? :confused:

böker (beagleboy) wollte sich doch darum kümmern, ob das messer nun ein schlagringmesser ist oder nicht.

Das haben wir auch.
Und sobald es eine zu veröffentlichende Information gibt, seid Ihr die ersten, die es erfahren.

Die behördlichen Mühlen mahlen nun mal nicht so schnell.
 
Einer der gründe warum ich mich als edc für das ma-2 plus entschieden habe war die von adam&miltner beworbene "hollow-flat"-klinge. Nun, wo ich das m-2 von böker besitze frage ich mich, wurde die hollow-flat-klinge überhaupt umgesetzt. Wenn ja, wie schärfe ich mein messer ohne die beschichtung an der flachen seite grossflächig runterzuschleifen?
 
wurde die hollow-flat-klinge überhaupt umgesetzt. Wenn ja, wie schärfe ich mein messer ohne die beschichtung an der flachen seite grossflächig runterzuschleifen?

Nein das wurde nicht umgesetzt.
Die Klinge mußt Du ganz normal von der anderen Seite schärfen.
Bei dem hollow-flat-schliff würde nicht die ganze Seite aufliegen, sondern nur ein schmaler Ring, rings um die Klinge. Kann man aber auch gut im Video bei MA sehen.

CU Chickster

@Beagleboy
Gibt es neues zum Tragen des MA-2 vom BKA?
 
Mich interessiert das Messer auch, und da finde ich ist es mir wert eine Thread auszugraben, weil ich nicht unbedingt ne Vorstrafe haben will wenn man mich damit sieht. Aber wenns das BKA so einstuft kann man da ja leider nichts machen :( . Und da wollt ich nur mal fragen ob es sich für mich lohnt dieses Messer zu kaufen.
 
Hi,
mich würde es auch brennend interessieren ob ich es mir kaufen kann, oder eher auf ein anderes Modell wegen der "legalität" umsteigen muß.

gruß
FirstOne
 
Hi, mich würde es auch brennend interessieren ob ich es mir kaufen kann, oder eher auf ein anderes Modell wegen der "legalität" umsteigen muß.

Also ich besitze dieses Modell schon seid ca. zwei Jahren und habe es täglich auf der Arbeit getragen und verwendet. Ich wurde auch schon von Mitmenschen darauf angesprochen, insbesondere von Kontrolleuen in U- und S - Bahn und von einem Polizei-(ich glaube es heißt)-obermeister in Rente. Letzterer hat sich das Ding angeschaut und zu mir gesagt, dass wenn ich mir mit der Einstufung nicht sicher bin, damit in ein Polizeirevier gehen soll und meinen Fall vortragen soll. Hab ich aber noch nicht gemacht. Das Messer gibt es nun knappe drei Jahre (wenn ich nicht völlig falsch liege) und man kann sich sicher sein, dass sich das BKA schon gerührt hätte wenn ihnen etwas nicht passt. Bei Cold Steel Delta Dart ging es auch relativ flott, dass er per Feststellungsbescheid verboten wurde.
 
Also ich besitze dieses Modell schon seid ca. zwei Jahren und habe es täglich auf der Arbeit getragen und verwendet. Ich wurde auch schon von Mitmenschen darauf angesprochen, insbesondere von Kontrolleuen in U- und S - Bahn und von einem Polizei-(ich glaube es heißt)-obermeister in Rente. Letzterer hat sich das Ding angeschaut und zu mir gesagt, dass wenn ich mir mit der Einstufung nicht sicher bin, damit in ein Polizeirevier gehen soll und meinen Fall vortragen soll. Hab ich aber noch nicht gemacht. Das Messer gibt es nun knappe drei Jahre (wenn ich nicht völlig falsch liege) und man kann sich sicher sein, dass sich das BKA schon gerührt hätte wenn ihnen etwas nicht passt. Bei Cold Steel Delta Dart ging es auch relativ flott, dass er per Feststellungsbescheid verboten wurde.

Ja aber wie dein Vorredner schon geposet hat, könnte es sich zu einem Problem entwickeln wenn verschiedene Behörden hü und hott sagen. Eine aussagekräftige Antwort von einer entscheidenden Instanz wäre mir schon lieber.
Man kann vieles kaufen im Net etc... aber ob das dann auch legal ist steht wieder auf einem anderen Blatt!

lg
FirstOne
 
Hallo Gemeinde:steirer:,
ich habe vom Admin hier gestern eine Email bekommen wo fazit war, daß das BKA eine mündliche Aussage getroffen hat daß das Messer nicht als verboten eingestuft ist bzw wurde.

lg
FirstOne
 
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