Problem 1:
Die Spitze kann nach meinem Ermessen von links und rechts scharf angeschliffen werden und schon hast Du eine Stichwaffe. Das BKA könnte das genauso sehen.
Das Problem sehe ich wie gesagt auch, deshalb scheint mir das Risiko vergleichsweise hoch, zu verlieren. Man kann nur aus dem ausgesprochenen Strafbefehl halt nicht schließen, daß er auf Grundlage einer ernsthaften Prüfung des Sachverhaltes basiert und daraus noch nichts ableiten. Aufgrund europäischer Rechtssprechung und deren gesetzlicher Umsetzung hat man inzwischen auch in D ein Recht auf Akteneinsicht, wenn man das beantragt kann man der Verfahrensakte entnehmen, ob das und wie das geprüft wurde, falls es ein Behördengutachten (LKA) gab, könnte man dem schonmal Anhaltspunkte in die eine oder andere Richtung entnehmen.
Problem 2:
Der Feststellungsbescheid könnte zu spät für die Hauptverhandlung kommen. Wie lange dauert so was?
Z.Z. dauert das AFAIK mindestens 8 Monate, die Eröffnung der HV müßte und würde dann entsprechend verschoben werden.
Problem 3:
Wer bezahlt den Bescheid? Wer die Anwalts- und Verfahrenskosten?
Je nach Ausgang des Verfahrens, den Anwalt muß man selber zahlen, aber wenn man gewinnt, kann man einen vollständigen Schadensersatzanspruch nach Strafrechtsentschädigungsgesetz geltend machen (bzw. der Anwalt kann das für einen erledigen)
Problem 4:
Die Höhe der Tagessätze kann das Amtsgericht nach oben korrigieren.
Die richtet sich nach den Lebensverhältnissen, wenn das für den Strafbefehl ohne Prüfung pauschal festgelegt wurde, kann das nach oben oder unten gehen. Die Anzahl kann das Gericht als Strafmaß aber ggf. erhöhen oder verringern.
Mein Bekannter hat den Einspruch zurückgenommen und wartet nun auf die Zahlungsaufforderung. Er ist in Ausbildung, hat keine Rechtsschutzversicherung und nicht die finanziellen Mittel den Prozess durchzuziehen. War ein teures Spielzeug.
Dann ist das vermutlich inzwischen verfristet. Das man sein Recht im Zweifel nur kriegt, wenn man dafür kämpfen will uns kann, is überall so, nicht nur in D. Hier hat man es sogar vergleichsweise einfach Wenn man das Risiko nicht eingehen kann und will, sollte man Grenzgängerei wie hier natürlich vermeiden,