bokhammer cs go butterfly

Ich kenne keine genaue technische Beschreibung wie ein Trainer beschaffen sein muss, ausser: Nicht scharf, nicht spitz, nicht schärfbar.
Im Zweifelsfall entscheidet das BKA.

P.S: Falls das "Ding" als Trainer durchgeht wäre auch das Führen legal.
 
Ich würde ja sagen, das Ding hat den Grundschliff eines Messers und wäre in nullkommanichts geschärft. Wie lange es scharf bleiben muß, steht hier ja nicht zur Debatte.
 
Ja wenn dieser Trainer anschärfbar sein soll... dann ist so gut wie jeder anschärfbar.

Und die Frage bezieht sich auf den deutschen Rechtsraum.

Ich hab leider nichts genaues gefunden wie breit die Klinge an der breitesten Stelle sein darf , damit diese als nicht schärfbar zahlt.


Vielen Dank schonmal
 
Vielleicht hilft dir dieses deutschsprachige Video deine Frage zu beantworten.
https://www.youtube.com/watch?v=QfjhVgqzNXU

Bevor sich jetzt jeder etliche Minuten Pappschachteln-Aufschneiden angucken muss...... bis 5:11 vorspulen und dann auf Pause drücken.
Den Messern liegt also ein Beipackzettel bei, auf dem steht, dass der Stahl nicht "hitzebehandelt" ist und sich nicht schärfen lässt, - bzw. beim Versuch das zu tun, brechen und splittern würde


......... soso...... Zauberstahl:rolleyes:

Gruß
chamenos
 
Ein Bekannter hatte genau dieses Modell im Rucksack. Ende des Liedes:

Polizeikontrolle, Trainer eingezogen, Strafbefehl ( 600 € + Kosten) vom Amtsgericht wegen Besitz und Führen einer verbotenen Waffe nach WaffG xy, Einspruch wegen fehlender Waffeneigenschaft abgelehnt und Termin für Hauptverhandlung angesetzt.

Ob anspitz- oder schärfbar hat die nicht interessiert.

Na dann viel Spass ... LASST DIE FINGER VON DIESEN TRAINERN!
 
Ob anspitz- oder schärfbar hat die nicht interessiert.

Das wurde in dem Verfahren im Zweifel schlichtweg noch von niemandem ernsthaft geprüft, die StAen arbeiten da nicht unbedingt sonderlich gründlich und die Amtsrichter prüfen sowas oft nur summarisch auf Plausibilität, wenn überhaupt. Und den Rechtsstatus von dem Ding entscheidet dann letztendlich das BKA mit einem FB, da im Gesetz so geregelt.

Ein Problem könnte das BKA aber nach meinem Eindruck mit der noch recht ausgeformten Spitze haben und mit der Tatsache, das die Silhouette noch sehr viel mehr einer echten Klinge entspricht, als bei den "üblichen" Trainern. Das Risiko mit einem Besitz in D einzugehen, erscheint mir unverhältnismäßig. Wenn es um den besonderen Griff geht, würde ich zumindest auf Nummer sicher gehen und die "Klinge" entsprechend weiter in Richtung "üblicher" Trainer verstümmeln oder austauschen lassen. Sollte ja mit der Verschraubten Bauweise kein großes Problem sein.
 
@polaris1977: Prinzipiell hast Du ja Recht, aber ...

Problem 1:
Die Spitze kann nach meinem Ermessen von links und rechts scharf angeschliffen werden und schon hast Du eine Stichwaffe. Das BKA könnte das genauso sehen.

Problem 2:
Der Feststellungsbescheid könnte zu spät für die Hauptverhandlung kommen. Wie lange dauert so was?

Problem 3:
Wer bezahlt den Bescheid? Wer die Anwalts- und Verfahrenskosten?

Problem 4:
Die Höhe der Tagessätze kann das Amtsgericht nach oben korrigieren.

Mein Bekannter hat den Einspruch zurückgenommen und wartet nun auf die Zahlungsaufforderung. Er ist in Ausbildung, hat keine Rechtsschutzversicherung und nicht die finanziellen Mittel den Prozess durchzuziehen. War ein teures Spielzeug.

So geht deutsches Recht ...
 
Problem 1:
Die Spitze kann nach meinem Ermessen von links und rechts scharf angeschliffen werden und schon hast Du eine Stichwaffe. Das BKA könnte das genauso sehen.
Das Problem sehe ich wie gesagt auch, deshalb scheint mir das Risiko vergleichsweise hoch, zu verlieren. Man kann nur aus dem ausgesprochenen Strafbefehl halt nicht schließen, daß er auf Grundlage einer ernsthaften Prüfung des Sachverhaltes basiert und daraus noch nichts ableiten. Aufgrund europäischer Rechtssprechung und deren gesetzlicher Umsetzung hat man inzwischen auch in D ein Recht auf Akteneinsicht, wenn man das beantragt kann man der Verfahrensakte entnehmen, ob das und wie das geprüft wurde, falls es ein Behördengutachten (LKA) gab, könnte man dem schonmal Anhaltspunkte in die eine oder andere Richtung entnehmen.

Problem 2:
Der Feststellungsbescheid könnte zu spät für die Hauptverhandlung kommen. Wie lange dauert so was?
Z.Z. dauert das AFAIK mindestens 8 Monate, die Eröffnung der HV müßte und würde dann entsprechend verschoben werden.

Problem 3:
Wer bezahlt den Bescheid? Wer die Anwalts- und Verfahrenskosten?
Je nach Ausgang des Verfahrens, den Anwalt muß man selber zahlen, aber wenn man gewinnt, kann man einen vollständigen Schadensersatzanspruch nach Strafrechtsentschädigungsgesetz geltend machen (bzw. der Anwalt kann das für einen erledigen)

Problem 4:
Die Höhe der Tagessätze kann das Amtsgericht nach oben korrigieren.
Die richtet sich nach den Lebensverhältnissen, wenn das für den Strafbefehl ohne Prüfung pauschal festgelegt wurde, kann das nach oben oder unten gehen. Die Anzahl kann das Gericht als Strafmaß aber ggf. erhöhen oder verringern.

Mein Bekannter hat den Einspruch zurückgenommen und wartet nun auf die Zahlungsaufforderung. Er ist in Ausbildung, hat keine Rechtsschutzversicherung und nicht die finanziellen Mittel den Prozess durchzuziehen. War ein teures Spielzeug.
Dann ist das vermutlich inzwischen verfristet. Das man sein Recht im Zweifel nur kriegt, wenn man dafür kämpfen will uns kann, is überall so, nicht nur in D. Hier hat man es sogar vergleichsweise einfach Wenn man das Risiko nicht eingehen kann und will, sollte man Grenzgängerei wie hier natürlich vermeiden,
 
So IST deutsches Recht. Und das ist gut so.
Wer unbedingt ausloten muss wie weit er gehen kann muss auch mit den Konsequenzen leben.

Er hatte keine Ahnung vom Waffenrecht. Diese Trainer werden immer noch massenweise über Eb*y, Amazon und die Homepage durch einen deutschen Händler vertrieben. Mit dem Hinweis der Legalität. Selbst in der Packung liegt der Hinweiszettel bei. Er hat in gutem Glauben der Legalität gekauft. Er hat auch nicht in der Öffentlichkeit damit rumgefuchtelt, sondern es in seinem Rucksack transportiert.

Müsste jetzt nicht der Staatsanwalt von sich aus gegen den Händler vorgehen und weitere Verkäufe dieser "verbotenen Waffen" unterbinden?
 
Er hat in gutem Glauben der Legalität gekauft.
Da hätte er den Einspruch gegen den Strafbefehl aufrechterhalten und sich in der Hauptverhandlung für den Fall eines Behördengutachtens oder ggf. eines BKA-FBs, der die Eigenschaft eines verbotenen Gegenstandes festgestellt hätte, auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen müssen.

Er hat auch nicht in der Öffentlichkeit damit rumgefuchtelt, sondern es in seinem Rucksack transportiert.
Wenn es sich bei dem Ding wirklich um einen verbotenen Gegenstand handeln sollte, dann wäre das unerheblich, da eben schon der Besitz strafbar ist und er ihn auch geführt hat, sofern der Rucksack nicht verschlossen war. Ist jetzt aber in jedem Fall unerheblich geworden, wenn er seinen Widerspruch gegen den Strafbefehl zurückgezogen hat.

Müsste jetzt nicht der Staatsanwalt von sich aus gegen den Händler vorgehen und weitere Verkäufe dieser "verbotenen Waffen" unterbinden?
Sofern der konkrete Erwerb in diesem Verfahren aktenkundig geworden wäre, müßte die StA nach dem Legalitätsprinzip wohl ohne Ermessen von Amts wegen gegen den Händler vorgehen, wenn es sich wirklich um einen verbotenen Gegenstand handeln sollte. Ist aber wohl nicht der Fall gewesen, da es ja keine Hauptverhandlung mehr gab.
Ansonsten würde eine Strafverfolgungspflicht von Amts wegen halt auch positive Kenntnis der Behörden von diesem Handel erfordern bzw. es müßte eine Anzeige vorliegen.

durch einen deutschen Händler vertrieben. Mit dem Hinweis der Legalität. Selbst in der Packung liegt der Hinweiszettel bei.
Wenn dem so ist, könnte es immerhin einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Händler geben, der Schaden könnte dabei neben dem Eigentumsverlust auch in der Geldstrafe infolge des ergangenen Strafbefehls bestehen. Allerdings könnt der Händler ihm dann möglicherweise entgegenhalten, daß er nicht versucht hat, dem Schadenseintritt durch Aufrechterhaltung des Wiederspruches entgegenzuwirken.
 
Es ist schon recht irritierend, dass es anscheinend ok ist wenn ein TRAINER (!!!) eingezogen wird und dazu noch 600 Euro Strafe verhängt werden. Das Ding hat keine Klinge, ist also nicht mal ein Messer, WTF?! Da kommt man lieber mit "Einspruch ... Strafbefehl aufrechterhalten ... Hauptverhandlung ... Behördengutachtens ... BKA-FBs ... unvermeidbaren Verbotsirrtum ... ".

Da wird also von der Polizei ein Trainer gestohlen + 600 Euro abgezockt und dann soll man sich auch noch auf eine möglicherweise teure und langwierige Verhandlung mit ungewissem Ausgang einlassen nur weil sich dort Inkompetenz und Willkür die Hand geben? Na Bravo! :super:
 
"Inkompetenz und Willkür" sehe ich hier ausschließlich bei jemand der meint der Werbung irgendeines Händlers rechtlich vertrauen zu können.
 
Das Ding hat keine Klinge, ist also nicht mal ein Messer, WTF?! (...) und dann soll man sich auch noch auf eine möglicherweise teure und langwierige Verhandlung mit ungewissem Ausgang einlassen

Wenn Du Dir so sicher bist, daß es kein verbotener Gegenstand ist, dann ist der Ausgang einer Verhandlung ja nicht ungewiss und kostet Dich keinen Cent. Und Du kannst alles einen Anwalt machen lassen und den die Rechnung an die Staatskasse schicken lassen.
 
Wenn Du Dir so sicher bist, daß es kein verbotener Gegenstand ist, dann ist der Ausgang einer Verhandlung ja nicht ungewiss und kostet Dich keinen Cent.
Wenn man sich auf die Justiz verlassen könnte - sicher! In der Realität hat der Richter aber genauso wenig Ahnung wie die Polizei auf der Straße und dann kommt auch noch ein schwindliger Bescheid vom BKA dazu, der ja ohnehin nie wirklich nachvollziehbar ist...
 
"Inkompetenz und Willkür" sehe ich hier ausschließlich bei jemand der meint der Werbung irgendeines Händlers rechtlich vertrauen zu können.

Leider hast Du recht. In der Ablehnung des Einspruchs steht wörtlich:

"Sehr geehrter Herr xy,

gemäß § 52 Abs. 3 Nr. 1 des Waffengesetzes in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.3 ist der Besitz von Butterflymessern verboten und strafbar. Soweit Sie sich im Irrtum befanden, ist dieser Irrtum vermeidbar und die Tat dennoch strafbar. Sie hätten sich nicht auf die Auskunft des Verkäufers verlassen dürfen, sondern hätten sich anderweitig, z.B. durch Auskunft bei der zuständigen Behörde informieren müssen. Aus Kostengründen wird die Einspruchsrücknahme empfohlen, zumal die Strafe in der Hauptverhandlung auch höher ausfallen könnte.

Mit freundlichen Grüßen"

Also nichts mit "Verbotsirrtum". Was hättet Ihr jetzt gemacht?

Wenn dem so ist, könnte es immerhin einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch gegen den Händler geben, der Schaden könnte dabei neben dem Eigentumsverlust auch in der Geldstrafe infolge des ergangenen Strafbefehls bestehen. Allerdings könnt der Händler ihm dann möglicherweise entgegenhalten, daß er nicht versucht hat, dem Schadenseintritt durch Aufrechterhaltung des Wiederspruches entgegenzuwirken.

Genau das habe ich jetzt eine befreundete Anwältin gefragt. Sie hat nur gelacht und gesagt, er solle aufpassen, dass er sich nicht eine Anzeige wegen Rufschädigung einfängt.

Auch eine Anzeige wegen Handels mit verbotenen Waffen ändere im Nachhinein nichts!
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das habe ich jetzt eine befreundete Anwältin gefragt. Sie hat nur gelacht und gesagt, er solle aufpassen, dass er sich nicht eine Anzeige wegen Rufschädigung einfängt.

Ich bin weit entfernt davon, ein Jurist zu sein, aber was bitte ist daran rufschädigend?? Das würde doch vorliegen, wenn ehrenrührige oder unwahre Behauptungen verbreitet werden würden. Wo soll das hier zutreffen?

Natürlich war es ein Fehler, sich nur auf die Werbung zu verlassen, aber die Dinger werden nun mal klar mit dem Hinweis auf Legalität verkauft:

"Dieses Messer ist NICHT SCHARF, NICHT SCHÄRFBAR und nicht gesundheitsgefährdend aufgrund des Designs. Diese Trainingsmesser sind nur zum Trainieren gedacht. Der Erwerb, Besitz und das Führen dieses Trainingsgeräts ist legal, weil es alle Anforderungen des deutschen Gesetzes einhält. Es kann daher von Personen jedes Alters uneingeschränkt genutzt werden."

Aus dem Ebucht Shop des Herstellers. Der sitzt ja sogar noch in Deutschland!

Selbstverständlich würde ich mich an den wenden, den Sachverhalt schildern und auf "Schadensersatz" pochen. Und wenn das nicht hinhaut, juristisch beraten lassen. Klar eigene Doofheit, aber ganz so einfach darf es dann doch für den Hersteller auch nicht sein.

Gruß,

Nick
 
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