Bravo One

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Moin Herr Pohl,

Vielen Dank für die Einbindung der potenziellen Kunden bei der Gestaltung des Messers. Hier meine ganz persönlichen Vorstellungen :super:

Ich bin ein Freund von stabilen Messern deshalb hier mal meine Vorstellungen:

Die 11 cm für den Griff finde ich schon mal gut da ich recht große Hände habe.

Die Klingenstärke sollte meiner Meinung zwischen 4,5 und 5,5 mm liegen.

Die Klinge sollte jedem Fall feststellbar sein. Eine mögliche Umrüstung auf Einhandmesser wäre eine feine Sache.

Das Gesamtgewicht darf für mich persönlich gern etwas höher sein aber bei 220 Gramm sollte Schluß sein.

Ich wünsche mir eine Gürteltasche passend zu dem Messer am liebsten eine aus Nylon.

Gruß

Schattenwolf
 
Moin,

also die 11cm Grifflänge sind in Ordnung, das passt in die Hosentasche und man hat auch was in der Hand für gröbere Arbeiten.
Die Klinge hätte ich am liebsten mit 90 - 95mm bei einer Klingenstärke von mindestens 4mm. Es soll ja wieder ein Arbeitstier werden und kein Damenhandtschenausgehmesser, oder? :haemisch:

lg
Ralf

...bin gespannt ob es das Alpha One als mein EDC ablösen kann
 
mit einer klingenstärke von 4mm ist diesem messer absolut genüge getan.
ich persönlich hätte mir bei einer kleinen version des alpha eine klingenlänge von 7, höchstens 8cm gewünscht. da jedoch der griff wohl 11cm betragen soll, wäre ich natürlich mit dietmars kompromiss von 8,5cm einverstanden.
die frage oder die problematik ist eben, dass das messer ein kleiner bruder werden soll und sich trotzdem unterscheiden muss, sonst wäre es nicht notwendig eben diesen zu kaufen...
 
Hallo Herr Pohl,

meine Wunschliste wäre 8 - 9 cm je nach Klingenform. Wichtiger wäre mir das Material (CPM S30V), stabile Klinge mit einem Flachschliff versehen. (Manix like)
 
Nabend.

Also ich finde die Maße vom SPYDERCO TENACIOUS
Klingenlänge : 8,6 cm
Länge, geschlossen : 11,3 cm
Gesamtlänge : 19,7 cm
absolut EDC tauglich mehr soolte nich sein, weniger aber auch nicht.
Denke, mit 8,5cm liegst Du genau richtig.
Mit Nagelhieb, also "german legal"?!
Wenn ja, will ichs auf jeden Fall.

Schön, endlich ein gescheites deutsches EDC!!!
 
Hallo, 80mm Nettolänge, 4mm Stärke wären o.k. , Klinge schön breit mit hohem Anschliff, kein Recurveschnickschnack, Form ähnlich wie beim Hornet, mein jetziges EDC, allerdings ohne die beiden Stachel, macht´s freundlicher. Gruss jablo
 
Was macht ihr bloß mit euren Taschenmessern, dass ihr solche Klopper braucht? :eek: Das Stimmungsbild liest sich so als müsste ich auf das Charlie One warten, wenn ich ein Pohl Force als EDC haben möchte. ;)
 
servus!

warten wir doch mal auf die erste anmerkung/reaktion des designers:hehe:.

dann können wir bestimmt creativ "weiterspinnen":glgl:

gruß joe
 
Nochmals herzlichen Dank für all die Beiträge. Also wenn ich das nun richtig sehe, dann hätte die überwiegende Mehrheit gerne eine Klingenstärke von 3 - 3,5 mm. Ich denke auch, dass das in einem gesunden Verhältnis zur 8,5 cm langen Klinge steht.

Nun aber doch noch einmal zurück auf das Thema German-legal. Es gab ja auch einige Beiträge, in denen das Umbauen des Messers auf Einhandbetrieb á la Alpha One gefordert wurde. Das überrascht mich jetzt ein wenig, da ich auch schon ziemlich kritische Kommentare hierzu gehört habe. Wollt Ihr das wirklich?

Zum anderen stelle ich mir die Frage, ob das simple Einbauen eines Nagelhiebs überhaupt irgend eine rechtliche Relevanz hat. Das Gesetz sagt ja hierzu explizit nichts.

Dietmar
 
servus!

also, legal ist logischerweise ein muß !!!!:super:

wenn unbedingt einhand, dann könnte doch ein seitlich schraubbarer pin ein lösungsansatz sein. :ahaa:

gruß joe
 
Einhandbetrieb brauch ich jetzt nicht so dringend, aber waere ich zB Österreicher, fänd ich das schon cool.
Ich finde die Alpha One Lösung eigentlich ziemlich klug, oder gab es da schon rechtliche Probleme?
 
Ich halte diese Überlegung nur aus unternehmerischer Sicht für relevant. Rechtlich ist es völlig unklar.

"Politisch" bin ich der Meinung, dass Einhänder gar nicht aus der Öffentlichkeit verschwinden dürfen.

Als Linkshänder sind mir die Nagelhiebe sowieso immer falsch herum angebracht.
 
Also Nagelhieb hin- oder her, für mich müsste es ein reiner "Zweihänder" sein- dann hab ich das Gefühl, rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.
Zum Thema Umbau (also die Option des abschraubens) würde mich auch mal interessieren, wie das von der Seite des Gesetzes gesehen wird.
 
Mir wäre ein Bravo-One mit 8,5 cm Klingenlänge und 3,5mm Klingestärke als Zweihandfolder sehr recht. Könnte es doch meinen derzeitigen Einhandfolder als EDC ablösen.

Auf einen Nagelhieb kann ich verzichten. Mein Al Mar öffne ich auch nie mit dem Nagelhieb.
 
N'Abend!

Also, den Nagelhieb nehme ich ebenfalls zurück. Gesetzeskonform sollte es für ein EDC aber sein - zumindest "EINES" sollte man ja haben. Bittte die Linkshänder bei der Lösung aber nicht übergehen.
Zum Clip wäre ich dafür, dass das Messer komplett in der Tasche verschwindet.
Will hier auch nicht unausgeschrieben lassen, dass ich die Idee - Meinungen der Forumsmitglieder für den Bau eines EDC einzuholen - ganz toll finde. Bin echt gespannt.

derHanno
 
Ich will auf gar keinen Fall auf die Option auf den Klingenheber verzichten!

Wenn er nicht dran ist, kann einem daraus kein Strick gedreht werden, was nicht da ist hat auch keine Funktion. Ausserdem werden es 99% der kontrollierenden nicht einmal merken das da ein solcher montiert werden könnte...also macht euch keine Panik wegen einem "reinen" Zwohaender.

Ich persönlich führe auch weiterhin Einhandfolder und damit bin ich sicher nicht der einzige:eek:
 
Nun aber doch noch einmal zurück auf das Thema German-legal. Es gab ja auch einige Beiträge, in denen das Umbauen des Messers auf Einhandbetrieb á la Alpha One gefordert wurde. Das überrascht mich jetzt ein wenig, da ich auch schon ziemlich kritische Kommentare hierzu gehört habe. Wollt Ihr das wirklich?

Unbedingt optional wie beim Alpha One.:super:

Zum anderen stelle ich mir die Frage, ob das simple Einbauen eines Nagelhiebs überhaupt irgend eine rechtliche Relevanz hat. Das Gesetz sagt ja hierzu explizit nichts.

Wo ist das Gesabbel schon explizit.....:rolleyes:

Dennoch, wenn ich nicht völlig falsch liege unterscheidet man in D nach "bestimmt zu" und "geeignet für" (....einhändiges Öffnen.).

Auch wenn es gerüchteweise vorgekommen sein soll das Ordnungshüter der Meinung waren alles was man mit einer Hand öffnen kann wäre ein Einhandmesser, so ist das trotzdem falsch, denn das wäre "geeignet für", nicht aber zwangsläufig "bestimmt zu". - Beile eignen sich zum schädelspalten, sind aber sicher nicht vom Hersteller dazu bestimmt....


Machen wir uns nichts vor, der Nagelhieb ist für "Nichteingeweihte" das Kennzeichen eines Zweihandmessers überhaupt.....
Ein Nagelhieb würde die Zweihandmesserbestimmung von Seiten des Herstellers auf alle Fälle unterstreichen und uninformierte Uniformierte wären leichter zu überzeugen.;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

Ich persönlich bin schon der Meinung, dass die Umrüstung auf "Einhandbetrieb" möglich sein sollte. Denn es gibt Situationen, in denen man nicht beide Hände frei hat, und dann hat man u. U. Probleme die Klinge aufzuklappen.


Ich führe nach wie vor ein Einhandmesser, und hatte bisher keine Probleme auch nicht in einer Personenkontrolle .:hehe:

Ansonsten scheint der bisher gefundene Kompromiss ganz in Ordnung zu sein.

Gruß


Schattenwolf
 
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