Buck Forever Warranty USA in der EU

Kaleu

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Hallo Messerfreunde,

ich habe mir seit längerer Zeit mal wieder ein Buck 110 gekauft, diesmal in der Ecolite Version.
Gekauft habe ich bei einem recht bekannten Onlinehändler. Er lieferte schnell und gut und ich bin mit dem Messer sehr zufrieden.
Das 110 ist noch made in USA und ich liebe diese Garantiezusage "Forever Warranty". :super:

Nun kam die Packung mit Garantiezettel im Innern, aber auf der Verpackung war ein kleiner Aufkleber mit dem Zusatz: "Garantie gilt nur ausserhalb der EU" :glgl:
Was soll das denn? Auf Anfrage beim Händler sagte der, dass diese Garantiezusage in der EU verboten sei:disillusionment:
Nach meiner Meinung gab es zwar mal die Begrenzung der Garantie auf 30Jahre, aber seit 2009 ist das werben mit Lifetime Garanty oder ähnlichem weider erlaubt.

Also, wie seht Ihr denn das und wie lange gilt denn dei Garantie nun?

Beste Grüße,
Kaleu

Hier noch ein Bild des sicher allseits bekannten Messers...

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N´abend,
da war Alex schneller:D
Ich denke dieser Link erklärt alles, entsprechende Stories gibts zum Thema Buck zu Hauf. Zum Glück gibt es Firmen die ihre Versprechen noch wirklich ernst nehmen.
Unlängst war z.B. mein über 20 Jahre altes Zippo zum Spa-Aufenthalt in den USA und kam runderneuert, aber noch im Original zurück:super:

Aber nur Interesse halber, warum machst Du Dir nach dem Neuerwerb eines Buck schon jetzt Sorgen über die Garantie:confused:

Cheers
Excalibur
 
Hallo,

vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten! :super:

Ich mache mir keine Sorgen um das Messer, aber mich hat der Aufkleber des hiesigen Onlinhändlers gestört, der die LifetimeGarantie für die EU ausschließt. Und ich verstehe das auch immer noch nicht richtig.:glgl:

Beste Grüße
Kaleu

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Im schlimmsten Fall, wenn der europäische Händler Dir die Garantie versagt, müßtest Du das Messer im Fall der Fälle direkt in die USA zu Buck schicken- und das wird dann bestimmt klappen:super:

Bespreche ein paar Sorgenpüppchen, pack sie unter Dein Kopfkissen und schlaf gut:p

Beste Grüße
Excalibur , der Dir keinen Garantiefall wünscht
 
Hallo Excalibur,

ich habe mich wohl missverständlich ausgedrückt.

Ich bin über 50 Jahre alt, habe einen Job, zwei Kinder, einen Hund, einige Hobbys und zwei Dutzend Messer. Ich habe beruflich und privat viel um die Ohren und das letzte was meine Sorge wäre, wäre ein Garantiefall eines 50€ Messers.

Es hätte mich halt nur interessiert, warum die Garantie des Herstellers, die ich sympathisch finde, vom deutschen Händler widerrufen wird.

Du musst Dir aber wegen dieser Frage um mich keine weiteren Sorgen machen und auch keine Puppen basteln, eine klare Antwort warum der deutsche Händler die Herstellergarantie widerrufen kann würde mir reichen.

Beste Grüße
Kaleu
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin

Nach meiner Meinung gab es zwar mal die Begrenzung der Garantie auf 30Jahre, aber seit 2009 ist das werben mit Lifetime Garanty oder ähnlichem weider erlaubt.

Meine Meinung, deine Deinung....unsere Unserung.

2009 gab es ein Urteil, dass dem Hersteller von Alu-Dächern erlaubt hat, die Garantie auf 40 Jahre auszuweiten;)

eine klare Antwort warum der deutsche Händler die Herstellergarantie widerrufen kann würde mir reichen.

Mhhh, - mal ins BGB reinschauen: §202 : http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__202.html
Da steht nach wie vor was von maximal 30 Jahren.

Gruß
chamenos
 
N´Abend Kaleu
Sorry, das Sorgenpüppchen war nicht böse gemeint, ich finde eine Prise Humor gehört auch in ein Forum.
Der "Lacher" sollte nicht auf Deine Kosten gehen, aber so erfährt man wenigstens sogleich einiges über die Forenuser:)

Ich bin über 50 Jahre alt, habe einen Job, zwei Kinder, einen Hund, einige Hobbys und zwei Dutzend Messer. Ich habe beruflich und privat viel um die Ohren und das letzte was meine Sorge wäre, wäre ein Garantiefall eines 50€ Messers.

Es hätte mich halt nur interessiert, warum die Garantie des Herstellers, die ich sympathisch finde, vom deutschen Händler widerrufen wird.

Ich bin wirklich juristisch nicht beschlagen, trotzdem bleibe ich dabei : Buck USA würde Dir in jedem Fall lebenslange Garantie gewähren:super:

Kalinichta
Excalibur
 
Hallo Excalibur,

so wird das wohl sein. Buck würde sich wohl nicht die Blösse geben sein Versprechen nicht zu halten, egal was EU sagt oder nicht sagt.

Beste Grüße und ;) :super:
 
so wird das wohl sein. Buck würde sich wohl nicht die Blösse geben sein Versprechen nicht zu halten, egal was EU sagt oder nicht sagt.

Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Der deutsche Händler ist nach 30 Jahren aus der Garantieabwicklung raus;)

Heißt nichts anderes, als dass du das Messer, wenn es 2045 seinen Geist aufgibt, dann halt selber in die USA schicken musst. Bis 2044 ist das sein Job.


Gruß
chamenos
 
Der deutsche Händler ist nach 30 Jahren aus der Garantieabwicklung raus;)

Kann man drüber streiten - weil er sich etwas ungeschickt ausgedrückt hat. Und es auch die Frage ist, was konkret mit dem Kunden vereinbart wurde.

Meiner Ansicht nach ist der Händler komplett aus dem Garantieversprechen raus. Die Garantie ist ein Vertrag zwischen Buck und dem Kunden.

Mir fällt gerade kein Grund ein, warum ein Händler überhaupt ein Garantieversprechen übernehmen müsste, das der Hersteller gegenüber seinen Kunden macht. Meiner Ansicht nach muss er das nicht. Und meiner Ansicht nach sollte er das auch besser nicht.

Denn wenn der Hersteller meint, den Händler morgen nicht mehr beliefern zu wollen, stehst mit Deinem Garantieversprechen nämlich schön dumm da. Der Hersteller tut sich da leicht. Der hat die Ersatzteile; dem kostet auch ein Tausch quasi nix.

Pitter
 
Zuletzt bearbeitet:
Mhhh, - mal ins BGB reinschauen: §202 : http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__202.html
Da steht nach wie vor was von maximal 30 Jahren.

Da gehts aber um die Verjährungsfrist eines Anspruchs.
Und die Frage ist, wann der Anspruch entsteht.

BGH Urteil vom 26. Juni 2008 – AZ: I ZR 221/05, zitiert in:

http://www.wmwllp.de/berlinblawg/lebenslange-garantie/

"Dieses Garantieverhältnis […] unterliegt anders als ein aus einem Kauf- oder Werkvertrag fließender Gewährleistungsanspruch nicht der Verjährung. Ähnlich einem Instandhaltungsvertrag ... handelt es sich bei dem selbständigen Garantievertrag um ein Dauerschuldverhältnis, das – anders als die aus ihm erwachsenden Ansprüche – unverjährbar ist"

Pitter
 
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