Also erst mal sind Buckelwale keine Zahnwale sondern Bartenwale und haben demnach keine Zähne. Demnach wird es sich bei den Dir angebotenen Zähnen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um Pottwalzähne handeln.
Der Pottwal (Physeter macrocephalus) wird, wie alle Großwalarten, vom Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) erfasst und steht dort im Anhang I. Internationaler Handel mit den Tieren und aus ihnen gewonnenen Produkten ist somit ohne Genehmigungen untersagt.
Die Genehmigungen bekommt man vom Bundesamt für Naturschutz. Dort bekommt man auch die erforderlichen Papiere um Genehmigungen zu beantragen. Am Besten über deren Website mal nachschauen an wen man sich dort wenden kann und eine Email schreiben. Das habe ich aus anderen Gründen auch schon getan, die Leute dort sind freundlich und hilfsbereit. Allerdings würde ich mir dennoch keine allzugroßen Hoffnungen machen, eine solche Genehmigung zu bekommen. Gerade was Wale angeht sind die Behörden sehr sensibel.
Faktisch ist es so, dass gerade in den Küstenregionen jede dritte Familie, aus der jemand früher mal zur See gefahren ist, solche Gegenstände (Knochen, Zähne, Barteln und was weiß ich von Walen oder Walrössern) besitzt, ebenso wie man hier in Belgien bei sehr vielen Familien Elefantenstoßzähne aus der Kolonialzeit findet. Alle diese Menschen leben nach den Buchstaben des Gesetzes schwer in der Illegalität, da fast niemand irgendwelche Papiere besitzt. Wenn man solche Dinge ohne Nachweise angeboten bekommt, dann kann man nur raten: Finger weg.
Sind jedoch ausnahmsweise beispielsweise Einfuhrpapiere oder andere offizielle Dokumente von vor 1975 dabei, kann man hemmungslos zuschlagen denn dann sind die Gegenstände von einer CITES-Genehmigung sogar befreit, weil nachweisbar vor Einführung des Abkommens "erbeutet".
Aber Vorsicht: selbst wenn es sich um nachweislich uraltes Material (beispielsweise subfossile Walrossteile, wie man sie häufig im Handel findet) handelt, dieses Material aber vor 1975 nie amtlich erfasst wurde, braucht man wieder eine Genehmigung. Die offizielle Begründung des BfN für diese Absurdität: die Verarbeitung solcher alten Materialien KÖNNTE ja einen Markt produzieren, für den dann wiederum illegal lebende Tiere abgeschlachtet würden. Meine (zugegebenermaßen provokante) Rückfrage, warum man dann für gut gemachte Kopien aus Kunststoff keine CITES benötigt, die ja sicher noch mehr einen solchen Markt anstacheln würden als die paar extrem teuren Fossilien, wurde einigermaßen hilflos zur Kenntnis genommen. Man könne ja schließlich keine Teile aus Kunststoff verbieten. Komisch dass das beispielsweise bei Glock-Pistolen trotzdem möglich ist......
Kurzum, die Frage aller Fragen ist ob der alte Herr noch die Einkaufs- oder Einfuhrpapiere aus den 1960er Jahren hat. Wenn ja und Du bekommst diese Papiere mitgeliefert, dann melde es per Email beim BfN, warte ab bis Die das wahrgenommen haben, dann kauf das Zeug, und Du bist auf der sicheren Seite.