Carambit=Waffe, oder = Messer?

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Trion

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Ich interessiere mich dafür, wie es mit einem Carambit aussieht, wenn man sich damit verteidigen muss. Wird das im Gericht als eine Waffe angesehen, oder als ein Messer? Anderes formuliert- gehört es zu den sogenannten Bösen-Messer, für die es gesagt wird, dass die zur Verteidigung und damit zum verletzen von anderen konzipiert sind, oder wird in der Hinsicht das Carambit mit nem normalen Folder gleichgestellt?
Ich habe mir nähmlich ein billig Carambit von Mtech bestellt, das laut Messermagazin nicht so schlecht ist:


Wollte nur im Klaren sein wie es mit solchen messern rechtmäßig aussieht!
Danke euch!
 
Ein Karambit ist für mich offensichtlich eine Sichel. Nicht mehr und nicht weniger.
Eigenschaften als Kampfgerät kann ich keine erkennen. Ein Karambit kann auf dem Gebiet absolut nichts was ein Dolch nicht auch kann - insgesamt kann das Karambit sogar weniger.
Beispiel: Mit einem Karambit kann man einen Sack Kohle aufschneiden. Aber versuch das Ding mal in einen Baum zu stecken ...äääh als Stufe zum Klettern. (um jetzt mal nicht-SV-bezogene Beispiele bei den Haaren herbeizuziehen :D )
 
Kann dir ja keiner verübeln dass du hin und wieder gerne spontan Pilze sammeln gehst oder Tomaten in deinem Garten erntest. ;)
 
Hallo

Zitat:
Ich interessiere mich dafür, wie es mit einem Carambit aussieht, wenn man sich damit verteidigen muss.
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Das war das Thema, und es ist leider verfehlt, so oder so.
Weder gehört das hierher, noch kann man sich damit verteidigen.

Außer in einem Hong Kong Karate Thriller.

Zudem wird eine Mistgabel zur Waffe, wenn Du damit jemanden stichst.
Nix mit gut/böse, sondern keine/Ahnung.

Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
... gehört es zu den sogenannten Bösen-Messer, für die es gesagt wird, dass die zur Verteidigung und damit zum verletzen von anderen konzipiert sind, oder wird in der Hinsicht das Carambit mit nem normalen Folder gleichgestellt? ...

Messer die auch zur Verteidigung brauchbar sind, sind nicht die 'boesen'.

Als 'boese' gelten die, denen die Verteidigungseignung eher abgeht, und bei denen die Angriffsfaehigkeiten betont sind, also auch ueber Eigenschaften verfuegen, welche geeignet sind, die Verteidigungsfaehigkeit des Gegenuebers herabzusetzen, wie z.B. Messer mit schlagringartigen Konstruktionselementen.

Ein Karambit mit seiner doch eher mangelhaften Stichleistung ist als reines Schneidwerkzeug ueber einen solchen Verdacht trotz seines Aussehens aber erhaben, also wohl eher bedenkenlos. Da gibts viele deutlich harmloser aussehende Messer mit hoeherer Waffeneignung...

PS: @Admin-Riege - gehoert der Thread nicht vielleicht in den Pfad "Recht" verschoben? Mal ganz davon abgesehen, dass SV hier OffTopic ist...

-zili-
 
Zuletzt bearbeitet:
Schau mal unter www.karambit.com da erfährst Du alles Wissenswertes über diese `Gartenmesser`! :D
Und das von einem Fachmann in Sachen Karambit-Säckeaufschneiden! :p
Bevor manche Leute hier posten sollten sie sich erst mal schlau machen!:rolleyes:

Gruß Elmar
 
Also bevor dieser Thread geschlossen wird, möchte ich auch noch schnell meinen Senf dazugeben.:p

I denke viel hängt vom ersten Eindruck des Beamten vor ort ab, an dessen Bericht sich bis zu einem gewissen grad auch der Richter orientieren wird. Eine gute Erklärung für die wahl des Messers kann hier nicht schaden.
 
Hallo

Zitat:
Ich interessiere mich dafür, wie es mit einem Carambit aussieht, wenn man sich damit verteidigen muss.
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Das war das Thema, und es ist leider verfehlt, so oder so.
Weder gehört das hierher, noch kann man sich damit verteidigen.

Außer in einem Hong Kong Karate Thriller.
Stefan

Das Thema Techniken der Verteigigung mit diesem Messer möchte ich überhaupt nicht diskutieren. Falls es so ausgesehen hat von meinem Thread, distanziere ich mich hiermit davon.
Ich will mich über die Rechtsaspekte mehr informieren!
 
Hallo

Zitat:
Ich interessiere mich dafür, wie es mit einem Carambit aussieht, wenn man sich damit verteidigen muss. Wird das im Gericht als eine Waffe angesehen, oder als ein Messer? Anderes formuliert- gehört es zu den....
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Verteidigen ist SV.
Das mit Waffe/nicht Waffe ist bereits geschrieben.

Stefan
 
Da vor gericht es darum gehen könnte, den Menschen zu bestrafen, nicht den Gegenstand, wird aller Wahrscheinlichkeit nach es wichtiger sein, aus welchem Grund bzw. nach welcher Mutmaßung man so ein Teil mit sich schleppt. Damit würde so ein Ding nicht zwangsläufig zur Waffe, aber viel helfen täte das nicht.

Ohne Jurist zu sein: IMHO ist ein Karambit keine Waffe im Sinne des WaffG.
 
PS: @Admin-Riege - gehoert der Thread nicht vielleicht in den Pfad "Recht" verschoben? Mal ganz davon abgesehen, dass SV hier OffTopic ist...
Melde Vollzug! :D

Das Thema Techniken der Verteigigung mit diesem Messer möchte ich überhaupt nicht diskutieren.
Ist auch schwierig. Zum Teig rühren gibts besseres! :D :glgl:

Mein Senf: Wie ihr wisst, sehe ich das meiste recht pragmatisch - auch Gesetze. Im alltäglichen Leben sagt man auch "gesunder Menschenverstand" dazu und vor Gericht nennt man das dann "Auslegungssache".

Es ist eine Sache, wenn hier im Forum das Gesetz auf die eine Weise ausgelegt wird und eine andere, wenn es der Polizist bei der nächsten Kontrolle in die andere Richtung auslegt. Die Formulierung im Gesetz ist eben mal nicht so eindeutig. Richtig blöd wird es, wenn es der Richter dann so auslegt wie der Polizist - und auch wenn nicht: Stress hat man bis zu diesem Punkt sicher genug gehabt.

@Trion: erklär mal nachts um 12 in Kreuzberg einem Polizisten, dass du nur auf dem Weg zum Tomatenernten bist... Viel Spass.

Um den Bogen zum Pragmatismus zurück zu kriegen: Wenn ein Messer böse aussieht, ist es böse und gehört verboten. Punkt. Meinung von 95% der Bevölkerung einschliesslich 95% aller Polizisten. Wenn es dir den möglichen Stress nicht wert ist, steck halt was ein, das nicht so böse aussieht... :rolleyes:

-Walter
 
Seht mal her:
Das ganze hängt von der Konzeption ab.
Das Spyderco Endura ist ein Taschenmesser. Das Gunting oder das Civilian sind Waffen. Soweit der waffenrechtliche Aspekt mit allen Konsequenzen (Versammlungsrecht usw.). Man kann nach dem Waffengesetz nicht mit einem Schweizermesser "bewaffnet" sein

Strafrechtlich können auch profane Dinge wie Sesselbeine oder Bratpfannen Waffen sein. Man kann also bei der strafrechtlichen Aufarbeitung durchaus mit einer Glasflasche "bewaffnet" sein. Es kommt auf die Verwendung un dden verfolgten Zweck an.
Der richter wird aber sicher in seine Bewertung des Tuns einiges einfließen lassen, wenn man das "SuperKillerAssassinatorGoreproducerKarambit" dabei hat. Eher als bei einem Spyderco Delica. Dementsprechend wird es erschwerend sein, wenn man schon einen lt. Waffengesetz verbotenen Gegenstand einsetzt.

Jedenfalls unbedingt Verwaltungs. und Strafrecht nicht durcheinander bringen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo

Zitat:
Ich interessiere mich dafür, wie es mit einem Carambit aussieht, wenn man sich damit verteidigen muss. Wird das im Gericht als eine Waffe angesehen, oder als ein Messer? Anderes formuliert- gehört es zu den....
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Verteidigen ist SV.
Das mit Waffe/nicht Waffe ist bereits geschrieben.

Stefan

Ja Haaallooo, ich habe es extra gesagt das mich die verteidigung an sich nicht interessiert, sondern was nach der verteidigung passiert, oder besser gesagt wie dieses messer im gericht angesehen wird. Ist es so missverständlich?
Bitte postet nicht eifach so um die anzahl eurer beiträge zu erhöhen.
 
Um den Bogen zum Pragmatismus zurück zu kriegen: Wenn ein Messer böse aussieht, ist es böse und gehört verboten. Punkt. Meinung von 95% der Bevölkerung einschliesslich 95% aller Polizisten. Wenn es dir den möglichen Stress nicht wert ist, steck halt was ein, das nicht so böse aussieht... :rolleyes:

-Walter

Du meinst hier,dass das Carambit in der Tat böse aussieht?:rolleyes: :rolleyes:
 
Ja Haaallooo, ich habe es extra gesagt das mich die verteidigung an sich nicht interessiert, sondern was nach der verteidigung passiert, oder besser gesagt wie dieses messer im gericht angesehen wird. Ist es so missverständlich?
Bitte postet nicht eifach so um die anzahl eurer beiträge zu erhöhen.


wenns dich nicht interessiert...warum fragst du dann? :confused: :confused:
 
Stelle ich eine Frage über SV oder über mögliche GESETZLICHE Folgen einer SV in Bezug auf diesem Messer?
Mache nur ICH den Unterschied...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich interessiere mich dafür, wie es mit einem Carambit aussieht, wenn man sich damit verteidigen *muss*. Wird das im Gericht als eine Waffe angesehen, oder als ein Messer? Anderes formuliert- gehört es zu den sogenannten Bösen-Messer,
Wollte nur im Klaren sein wie es mit solchen messern rechtmäßig aussieht!
Mit "solchen" Messern gibt es vor Gericht nicht...
Es gibt im Gesetz und vor Gericht keine "bösen Messer", nur gefährliche Gegenstände, insbesondere Messer und Waffen, falls Du das meinst...

Das Thema Techniken der Verteigigung mit diesem Messer möchte ich überhaupt nicht diskutieren. Falls es so ausgesehen hat von meinem Thread, distanziere ich mich hiermit davon.
Ich will mich über die Rechtsaspekte mehr informieren!
Nee, aber Du redest nur von SV mit Messern, hier speziell mit Kerambit...
Und Techniken, Rechtsaspekte + Verwendung lassen sich nun mal nicht immer trennen, wie Eigelb vom Eiweis... - dann frag einfach, ob der Besitz und das führen eines Kerambits legal sind - aber das wird Dir jetzt wohl kaum noch einer ernsthaft abnehmen wollen...

Ja Haaallooo, ich habe es extra gesagt das mich die verteidigung an sich nicht interessiert, sondern was nach der verteidigung passiert, oder besser gesagt wie dieses messer im gericht angesehen wird. Ist es so missverständlich?
Siehste, also doch... egal, ob vorher oder nachher, Du willst wissen, wie man vor Gericht als *"SV-mäßiger" Benutzer* eines Kerambits dasteht...

Stelle ich eine Frage über SV oder über mögliche GESETZLICHE Folgen einer SV in Bezug auf diesem Messer?
Mache nur ICH den Unterschied...
Dann überlege vorher, was Du ausser der hier im Forum unerwünschten SV konkret wissen willst, und verquirl nicht alles, sobald Du bemerkst, dass Du auf einer krummen Leiter stehst.
 
Ich will nicht wissen ob ein Carambit gesetzlich erlaubt ist, weil ich weiß, dass es ist. Selber mache KK und kenne diese Art von Messern nicht seit gestern, von daher war meine Absicht hier tatsächlish anderes gewesen als es ausgesehen hat.Ich glaube die ersten Poster haben mich sehr gut verstanden.
Das Thema kann gelöscht werden!
 
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