Carambit=Waffe, oder = Messer?

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Zitat:
Ja Haaallooo, ich habe es extra gesagt das mich die verteidigung an sich nicht interessiert, sondern was nach der verteidigung passiert, oder besser gesagt wie dieses messer im gericht angesehen wird. Ist es so missverständlich?
Bitte postet nicht eifach so um die anzahl eurer beiträge zu erhöhen.
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Öffenbar sind gerade Ferien.

Zitat:
Ich will nicht wissen ob ein Carambit gesetzlich erlaubt ist, weil ich weiß, dass es ist. Selber mache KK und kenne diese Art von Messern nicht seit gestern, von daher war meine Absicht hier tatsächlish anderes gewesen als es ausgesehen hat.Ich glaube die ersten Poster haben mich sehr gut verstanden.
Das Thema kann gelöscht werden!
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Er weiß, was was ist, und sagt an, was zu löschen ist oder weiterbesprochen werden darf.
Mann oh Mann, wie arm.
Übrigens legt hier kaum einer Wert darauf die Zahl seiner Postings mit Anworten auf schwachsinnige Beiträge zu erhöhen.
Die meisten hier sind erwachsen,
Und entschuldige, daß ich Satzzeichen benutzt habe. Auch wurde ich nicht bevormundend oder sonst etwas, auch dafür Entschuldigung.

Übrigens habe ich gerade meine Tochter gefragt, es sind gar keine Ferien.:D :steirer: :D


Stefan
 
dann stell ich die frage mal etwas anders:

darf ich mit nem karambit auf ne öffentliche veranstaltung?

wenn es keine waffe im sinne des waffengesetzes ist, dann darf ich das.
wenn es eine waffe im sinne des waffengesetzes ist, dann darf ich das nicht.

restriktionen seitens des veranstalters lass ich hier mal aussen vor.

ich glaube auf das soll die frage des threaderstellers rauslaufen.
hatte ich mich mit einer waffe verteidigt oder nicht.
weil: waffe = böse
werkzeug = weniger böse (aber halt im verteidigungsfall immer noch böse)
 
Ist Karambit ein Wetkzeug, eine Waffe oder ein Messer laut Gesetz?

Kann man auch Messer lt. Gesetz sein :steirer:

Beim Karambit wirds wohl auch auf die Intension des Herstellers ankommen, und wenn Du es auf ner Veranstaltung dabei hast, auf das was der Dich kontrollierende denkt.
 
Das ist nicht abschließend geklärt, man kann beide Meinungen vertreten.
Das Argument: " Das Ding kann nix was ein Dolch nicht auch kann" ist Unsinn, da ein Dolch eine Stichwaffe ist.

Die Frage ist ob man die Eigenschaft als Hiebwaffe bejaht oder nicht, da Karambits bisher in D nicht besonders aufgefallen sind gibt es dazu noch keine Urteile.
Die Tatsache das viele Karambits als SV-Messer beworben werden, spräche z.B. schon dafür sie als Hiebwaffen anzusehen.
Wenn im Einzelfall vom Besitzer angegeben wird dass sei sein Notfallmesser um Kleidung bzw. einen Gurt im Auto durchzuschneiden, spricht das erst mal dagegen.

Klarer ist die Rechtslage z.Z. nicht, da können wir diskutieren soviel wir wollen. Im Fall der Fälle werden Ordnungshüter, Staatsanwaltschaft und letzendlich Richter sich Ihre Meinung bilden. All diese Leute werden warscheinlich einen Scheiss drum geben welche Meinung hier vertreten wird.

Gruss
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Carambit aussieht, wenn man sich damit verteidigen muss

kommt bestimmt auf den richter an und wie er die situation
(verteidigen... lol, notwehr ) einschätzt ...
auf jeden fall handelt es sich um einen gefährlichen gegenstand und sowas macht sich vor gericht nie gut !

guter rat !
lass das teil lieber zuhause, wenn du schon mit dem gedanken spielst dich damit verteidigen zu müssen !
 
Es gibt von Strider ein feststehendes Karambit.
Die Bezeichnung ist Strider HS Tarani Karambit.
DIESES feststehende Karambit ist 100%-tig als Waffe einzustufen weil es beidseitig geschliffen ist!
Wenn Du im Extremfall vor einem Richter stehst und Dich für SV mit einem Messer rechtfertigen mußt, stehen Deine Chancen mit einem nicht so Martialisch aggressiv wirkenden Messer wie z.b. Fällkniven F1 defenitiv besser wie mit einem Karambit!
Es ist einfach eine Tatsache das die Klinge an eine Z.B. Raubtierkralle erinnert.
Das erste was meine Frau sagte als sie meinen Strider HS sah, war: Das Teil schaut aus, als ob es nur gebaut wurde, um jemandem weh zu tun. Wenn das ein Richter bzw. Staatsanwalt auch so sieht, hast Du schon mal schlechte Karten!
SV im Waffengesetz ist ein sehr komplexes Thema.
Da gab es Urteile da würden Dir die Haare zu Berge stehen!
Aber wie schon gesagt, ist es hier das Falsche Forum um dieses Thema weiter zu vertiefen!

Gruß Elmar

Gruß Elmar
 
SV im Waffengesetz ist ein sehr komplexes Thema.

Ich bin kein Anwalt, aber trotzdem habe ich das Gefühl das viele hier 2 Sacher vermischen.
SV nimmt im Waffenrecht doch garkeinen Platz ein. Interessant wird es doch erst im Strafrecht. Und da wird der Begriff Waffe nun mal ganz anders verstanden als im Waffengesetz.
SV ist vor Gericht immer ein heißes Eisen. Da kommt es auf die kleinsten Details an, und vor allem auf die Laune der Richter. Vorher kann man da garnichts sagen.

Ich würde es mal so sehen: wenn Du in eine SV-Situation gekommen bist in der du gerechtfertigt ein Messer einsetzen mußtest und man dich hinterher noch vor den Kadi ziehen kann, dann hast du erstmal riesiges Glück. Du lebst nämlich noch. Der Rest lässt sich irgendwie regeln.

stay rude
braces
 
Es gibt von Strider ein feststehendes Karambit.
Die Bezeichnung ist Strider HS Tarani Karambit.
DIESES feststehende Karambit ist 100%-tig als Waffe einzustufen weil es beidseitig geschliffen ist!
Wenn Du im Extremfall vor einem Richter stehst und Dich für SV mit einem Messer rechtfertigen mußt, stehen Deine Chancen mit einem nicht so Martialisch aggressiv wirkenden Messer wie z.b. Fällkniven F1 defenitiv besser wie mit einem Karambit!
Es ist einfach eine Tatsache das die Klinge an eine Z.B. Raubtierkralle erinnert.
Das erste was meine Frau sagte als sie meinen Strider HS sah, war: Das Teil schaut aus, als ob es nur gebaut wurde, um jemandem weh zu tun. Wenn das ein Richter bzw. Staatsanwalt auch so sieht, hast Du schon mal schlechte Karten!
SV im Waffengesetz ist ein sehr komplexes Thema.
Da gab es Urteile da würden Dir die Haare zu Berge stehen!
Aber wie schon gesagt, ist es hier das Falsche Forum um dieses Thema weiter zu vertiefen!

Gruß Elmar

Gruß Elmar

ich gebe dir vollkommend recht. Mit nem feststehenden karambit hast du 0 Chance vor Gericht. Das Ding sieht aus......und ist beidseitig geschliffen. Thja. Mein Trainingscarambit, vom karambit.com sieht selbst total ungeschliffen auch schreckerregend aus. Ich dachte mir nur dass dieses kleine klappkarambit eher an eine hippe erinnert als an ein gefährliches messer.
Die Punkte Recht und Waffengesetz sind furchtbar kompliziert. Da habt ihr alle Recht.
Danke für die Antworten!
 
das ist mir bewusst. Ich habe auch keine absicht mich mit dem folder gezielt zu verteidigen und nur aus SV-Gründen werde ich es nie mitschleppen. Die wahrheít ist--> ein kleines Karambit -Folder ist sehr nützlich und bequemm. Ich wollte es mir zu EDCMesser machen. Ursprünglich wollte ich am anfang nur wissen, wie ein richter reagieren würde wenn im so was auf den tisch gelegt wird. Wird er sagen.... ja..ein taschen messer ...es sieht aus wie ne hippe., oder würde er sagen ..UAAOOO was für ein teufelszeug ist das denn..das sieht aber gefährlich aus. (bedenkt , dass von mir gezeigten folder geöffnet -15cm groß ist)Das hatte mich interessiert.Aber ich wurde teilweise radikal mißverstanden.
 
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