CH-recht, grosse messer

lortnoc

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entschuldigt, ich hab gesucht. vllt bin ich zu blöde, aber:

ich hab nirgendswo eine klare antwort darauf gefunden, ob ich ein messer _tragen_ darf, das:

einschneidig ist,
grösser also 30cm,
ne feststehende klinge hat,
und asymetrisch ist.

..also, die hauptfrage: ich will ein grosses messer (form wird angepasst..) tragen. ist das möglich? unter welchen bedingungen?

danke für antworten, und ich möcht nicht nerven (; grüsse
 
Servus,

lies dir das mal durch, ... ist eine Übersicht für's Messertragen im "befreundeten" Ausland ;)
 

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  • messer_und_recht_im_ausland.pdf
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Hallo

Es gibt zu diesem Thema bereit einen ausführlichen Thread.

Um es kurz zu machen:

Die einzige, korrekte und aktuelle Erklärung: "Entscheidungshilfe Messer"

http://www.bap.admin.ch/d/themen/waffen/dokumente/Entscheid_Messer.pdf

Gemäss Deiner Beschreibung: ja, Führen erlaubt, sofern kein Sägerücken.

Aber: Das aktuelle Gesetz ist der Polizei meist nicht bekannt.

Je nach Ort, wirst Du so oder so ein Problem kriegen. Wenn Du am Abend in Zürich an der Langstrasse mit einem 30cm Messer auftauchst, werden die Dich schneller wegsperren, als Du "aber gemäss Waffengesetz" sagen kannst. Und das ist auch gut so, so von wegen "Eregung öffentlichen Aergernisses" usw.. Sorry, ich bin ein aktiver Messerträger, aber wenn ich am Abend im Ausgang in der Stadt einen mit angehängtem grossem Bowieknife rumstolzieren sehen würde, rufe ich selbst bei der Polizei an und erstatte Anzeige. Anders wäre es bei einem Westernfestival. Ist immer eine Frage der Umstände und Verhältnisse.

Ist alles relativ:
Wenn Du beim Wandern/Campieren ein entsprechendes Messer dabei hast, wirst Du kaum Probleme kriegen. Im Fussballstadion oder an der Bahnhofstrasse auf jeden Fall. In letzterem Fall verstösst Du zwar nicht gegen das Waffengesetz! sondern gegen eine Flut von anderen Gesetzen.

Also frei nach Radio Eriwan: Grundsätzlich ja, aber......

Gruss, Nick
 
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die erste datei kenn ich natürlich. erscheint mir aber nicht so stichfest.. (;

ja, ich werd mit dem messer nicht rumfuchteln, natürlich. der einzige grund, weshalb ich so n grosses tragen will ist eh, das kleinere leider nicht legal wären.

hehe, könn't mir ne kopie der offiziellen dokumente anfertigen, die wichtigen stellen mit leuchtstift markieren, und den herren in uniform unter die nase halten. (;

in stadien, clubs, etc.. na, das ist klar. im idealfall sollte ich dies beim eingang abgeben können, und wieder holen.. schöne,heile welt. :)

(ich nehme an, es hat keinen sinn, über die rolle des sägerückens zu diskutieren..)

edit: die entscheidungshilfe ist gut. da steht aber vor allem, was verboten ist. alles andere ist legal?

.."mein" messer wäre es also, wenn die klinge nicht "spitz zulaufend" ist.. wer definiert wohl wieder spitz..
 
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Hallo

Kleiner ist auf jeden Fall legal.

Du hast das grundsätzlich richtig erkannt. Alles nicht Aufgeführte ist keine Waffe und untersteht nicht den entsprechenden Verboten (Trage- bzw. Kaufverbot).

Ein normales feststehendes Messer ist hier vom Waffengesetz her problemlos. Bei den einhändig zu öffnenden Klappmessern hast Du in der Schweiz immer ein potentielles Problem. Ich trage deshalb meist Messer im Stil eines Fällkniven F1 (bestellbar bei Messer Klötzli) oder kleiner mit einer Gesamtlänge von ca. 21 cm. Unaufällig, fällt nicht unter das Waffengesetz und in jeder Hinsicht problemlos.

Spitz zulaufend ist nicht so wichtig, da geht es um den klassischen Dolch. Wenn Du den Text genau liest, muss spitz zulaufend und symetrische Klinge erfüllt sein, dann ist es verboten. Spitz zulaufend und asymetrisch ist ok, wenn keine Säge udgl am Klingenrücken angebracht ist.

Hoffentlich konnte etwas Licht ins Dunkle gebracht werden.

Gruss, Nick
 
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hast du.

ich hab aber gesagt: kleiner als 30 ist illegal, über 30 legal.
tönt zwar komisch, ist aber so?

hast du mich falsch verstanden, oder falsch getippt?
 
Hallo

Also bei einem "normalen" Messer ist die Länge wurst!

Bei einem Dolch ist die Länge der Klinge massgebend. Dolchklinge unter 30cm ist eine Waffe, Dolchklinge über 30cm ist legal. Die wichtigsten schweizer Dolche wie Schweizerdolch und Offiziersdolch sind unter 30cm Klingenlänge und deshalb illegal.

Somit ist bei dem von Dir geschilderten Messer kleiner/grösser 30cm irrelevant, da legal.

Gruss, Nick
 
aha, danke.

ich hatte wohl verwirrungen mit der definition dolch.

dolch ist also: stichwaffe, häufig symetrisch, nicht zwingend scharf.

..das, wovon ich rede, ist also: ein feststehendes messer. immer legal, wenn nicht dolch, oder zweischneidig, hacken, säge..

sprich: ne machete ist legal. ein grosses küchenmesser auch. ein bowie ist legal (wenn kein anschliff am rücken..)
 
Hmm, ich bin noch nicht schlau geworden, deshalb entschuldigt bitte, wenn ich das Thema noch einmal aufwärme:

Kann ich in der Schweiz ein Strider SLCC/Fallkniven WM1/ähnliches fixes Kleinzeugs bedenkenlos führen? Oder ist führen dort unter gewissen das Führen verboten (Stadt z. B.)?

Danke!
 
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