Chronologie der Hamburger Waffengesetz-Initiative im Bundestag

WalterH

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Durch den Körtingschen Vorstoss im Bundesrat veranlasst, habe ich mir mal die Mühe gemacht und den Werdegang der Waffenrechtsänderung 2007 (das Führen auf öffentlichen Plätzen - hamburger Initiative) etwas näher durchleuchtet und chronologisch sortiert.

Die Suchfunktion des Bundestags hilft da ungemein. Ja, die haben auch sowas. ;)

Das ist insofern interessant, weil es sich hier (wir aktuell bei Körting) auch um eine Bundesratsvorlage handelt und man Parallelen erkennen kann.

Eingestreut habe ich Dokumente, die zwar mit der Waffenrechtsänderung ncihts zu tun haben, aber trotzdem sehr interessant für uns sind.

Here we go:

05.07.2006: Pressemitteilung: Verbot des Mitführens von Waffen auf Straßen und Plätzen ermöglichen. In der Pressemitteilung steht bereits drin, dass die Bundesregierung ein solches Gesetz für überflüssig hält.

Dazu erging am 28.06.2006 ein Gesetzesentwurf des Bundesrates (Drucksache 16/1991), in dem eine Öffnungsklausel für das Waffenverbot auf öffentlichen Plätzen gefordert wird (Ja, das ist die Berühmte Hamburger Initiative. Das Verfahren im Bundesrat, das zum Gesetzesentwurf geführt hat, habe ich mir nicht angesehen)

08.08.2006: Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs 16/1991

23.01.2007: Ein sehr interessantes Dokument: Drucksache 16/3930 Der zweite periodische Sicherheitsbericht - 824 Seiten Information der Bundesregierung zum Thema Sicherheit in Deutschland! Ich konnte es leider noch nicht genauer lesen. Messer als Tatwerkzeug werden jedenfalls nicht aufgeführt.

21.06.2007: 1. Beratung über die Drucksache 16/1991 in der 105. Sitzung des Bundestags - der Entwurf wurde an Innenausschuss, Rechtsausschuss und Familienausschuss überwiesen. Ob man an die Ausschussprotokolle kommt, weiss ich nicht. Hier noch das gesamte Sitzungsprotokoll als PDF. Zum Thema 16/1991 gab es 5 Reden, unter anderem eine von "Silke Stokar von Neuforn (Grüne)", die jetzt bereits wieder Wortführerin für die nächste Verschärfung des Waffengesetzes ist. Ob man an die Reden kommt, weiss ich nicht.

27.06.2007: Tagesordnungen für die Sitzungen von Innenausschuss, Rechtsausschuss und Familienausschuss. Die Sitzungen waren am 04.07. - Links spare ich mir. In diesen Sitzungen wurde jedenfalls 16/1991 verhandelt.

05.07.2007: 2. und 3. Beratung über die Drucksache 16/1991 in der 108. Sitzung des Bundestags - Beide Beratungen wurden in eine Bundestagssitzung zusammen gelegt und der Entwurf wurde durchgewunken.

Amtlich heisst das dann: Annahme des Gesetzentwurfs auf Drucksache 16/1991 in der Fassung der Beschlussempfehlung auf Drucksache 16/5924

Hier das Plenarprotokoll als PDF

Der Innenausschuss bat um Zustimmung zur Vorlage. Mit den Stimmen der CDU/CSU, der SPD, der FDP und der Grünen wurde zugestimmt. Dagegen gestimmt haben die Linken.

Dritte Beratung im Anschluss mit demselben Ergebnis.

Das Ganze hat keine Viertelstunde gedauert. So schnell kann's gehen...

Die anschliessende Verabschiedung durch Regierung und Präsident ist logischerweise nicht mehr in den Bundestagsunterlagen...

Das gesamte Verfahren hat allerdings exakt ein Jahr gedauert. Wenn der Entwurf allerdings mal im Bundestag gelandet ist, geht's sehr schnell!

08.08.2007: Veröffentlichung einer kleinen Anfrage der FDP vom 23.07, wie die Bundesregierung zur Novellierung der EU-Waffenrichtlinie 91/477/EWG steht - Darin steht u.a., dass sich die Bundesregierung an EU Recht anschliessen wird, sollte der EU Rat entsprechende Erlässe verabschieden.

13.08.2007: Veröffentlichung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu 16/1991 - Drucksache 16/5924 (oben schon mal erwähnt). Darin ist auch der neue Gesetzestext, d.h. die Änderung zum alten Text.

17.10.2007: Plenarprotokoll der 119. Sitzung des Bunestags - darin hat der Bundestag festgestellt, dass die Zustimmung des Bundesrats zur Waffengesetzänderung nicht erforderlich ist.

01.11.2007: Drucksache 16/6882 - Kleine Anfrage der FDP zum Thema Evaluierung des geltenden Waffenrechts und geplante Änderungen - 35 konkrete Fragen zum Thema Waffenrecht, geplante Änderungen, EU Konformität etc. Messer kommen explizit nicht vor, das Ganze betrifft uns aber auch.

06.11.2007: Drucksache 16/6889 - Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage 16/6882 - LESEN!




Und wer denkt, das war's jetzt erstmal, der irrt:

15.11.2007: Der Wahnsinn geht weiter: Pressemitteilung über den Antrag der Grünen auf Verschärfung des Waffengesetzes

Dazu wurde Drucksache 16/6961 eingebracht, die ein schärferes Gesetz fordert, ohne aber konkrete Vorschläge zu machen. Silke Stokar von Neuforn ist wieder mit dabei. Hans-Christian Ströbele auch.


...

-Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus dem:
06.11.2007: Drucksache 16/6889 - Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage 16/6882 - LESEN!
herausgegriffen:

Zitat

21. Gedenkt die Bundesregierung die Liste der verbotenen Waffen zu modernisieren,
ggf. sinnvoll auszuweiten und zu systematisieren, und wenn ja,
wie?
Die Liste der verbotenen Waffen in Anlage 2 des Waffengesetzes wurde erst
anlässlich der letzten Waffenrechtsnovelle im Jahr 2003 aktualisiert. Für eine
Erstreckung des Verbots auf weitere Waffen besteht aus Sicht der Bundesregierung
gegenwärtig kein Bedarf.

Zitat Ende

Na also.
Danke Walter!
 
@Walter: Danke!! für die Zusammenfassung. Wer verfolgt das weiter, für Walter alleine wird das zuviel.

Servus
Peter
 
22.11.2007: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften (Stand: 21.11.2007) auf den Seiten des BMI. Angefügt und Links als Quelle:

http://www.bmi.bund.de/Internet/Con...onFile.pdf/Entwurf_Aenderung_Waffengesetz.pdf

Hallo,

soweit ich beim Verglich mit dem z.Z. gültigen Waffengesetz nichts übersehen habe, beinhaltet dieser Entwurf - in Bezug auf Messer - nur Konkretisierungen zu Springmesser, Faustmesser und Butterflymesser.

Wobei dieser Abschnitt wohl eher positiv zu bewerten ist:
Zu Buchstabe dd (Nummer 1.4.1):
In Bezug auf das sog. „Taschenmesserprivileg“ bei Springmessern, das die grundsätzliche
Verbotenheit entfallen lässt, wird u.a. das in der Praxis insbesondere von
Feststellungsbescheiden nach § 2 Abs. 5 schwer ausfüllbare Merkmal des sich verjüngenden
durchgehenden Rückens gestrichen. Eine relevante Einbuße für die innere
Sicherheit ist dadurch nicht zu erwarten.

Viele Grüße
Schlumpf (alias Matthias)
 
Die anschliessende Verabschiedung durch Regierung und Präsident ist logischerweise nicht mehr in den Bundestagsunterlagen...

Aber im Bundesgesetzblatt (freie "Nur-Lese-Version"): BGBl. 2007 Teil I S. 2557

Bzw. hier: BGBl I Nr. 56 vom 9. November 2007

Ich hoffe mal, einer der beiden Links klappt, bin technisch nicht so versiert.

Ich hatte das Ganze nicht so eng mitverfolgt und kam jetzt mit den verschiedenen Änderungen/Änderungsanträgen bzw. -vorschlägen etwas durcheinander. Kurz zusammengefaßt: Wenn ich das richtig verstehe, gibt es zum einen die mittlerweile Gesetz gewordene Öffnungsklausel zum Verbot/Beschränkung des Führens von Waffen auf bestimmten öffentlichen Plätzen etc., ohne an der Definition von "Waffen" eine wesentliche Änderung vorzunehmen. Zum anderen gibt es die Initiative der SPD (und der Grünen?), das zugriffsbereite Tragen von Messern, die bestimmte Merkmale erfüllen, generell zu verbieten. Die Definition dieser Messer geht ganz erheblich über die bestehende Definition von "Waffen" hinaus.

Nunatak
 
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