Clippers Text

clipper

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Den Text habe ich an meinen Bundestagsabgeordneten (Herr Geis, CSU...) geschickt, wie erwartet keine Antwort. Ich habe den Text inhaltlich noch erweitert und an der Formulierung gefeilt.

Seit meinem neunten Lebensjahr trage ich Taschenmesser der Traditionsmarke Victorinox, ebenfalls trage ich, beispielsweise bei Wanderungen, feststehende Messer und sammele diese. Durch eine Änderung des geltenden Waffenrechts im Sinne von Herr Körting wäre ich in dieser Freiheit stark eingegrenzt.
Ursprünglich plante der Innensenator eine solche Gestzesänderung für den Raum Berlin, um der Jugend-, sowie Bandenkriminalität entgegenzuwirken. Zunächst mag es logisch erscheinen, dass ein solches Verbot auch die Verwendung von Messern bei Straftaten einschränkt. Bei näherem Hinsehen löst sich diese Argumentation jedoch in Luft auf. Ein Blick nach England zeigt: obwohl dort nicht nur das Tragen von Messern sondern auch von Werkzeug ohne handfesten Grund verbot wurde ist England das gefährlichste Land der EU und kämpft mit ausufernder Jugendgewalt. Bei der Diskussion um die deutschen Waffengesetze ist zunächst zu beachten, dass die Jugendkriminalität in Berlin und anderen deutschen Großstädten sich in Gebieten, territorial wie gesellschaftlich, abspielt die die von der Polizei nur unzureichend kontrolliert werden und werden können! Herr Dr. Körting blickt zu kurz wenn er meint, diesen Personen per Gesetz Messer verbieten zu können. Die von ihm genannte Ächtung dieser Gegenstände (http://www.morgenpost.de/content/2007/10/10/berlin/925791.html) kommt in diesen gesellschftlichen Schichten leider nicht zu tragen. Eine Durchsetzung der gegenwärtigen Gesetze würde die Kriminalität wesentlich mehr verringern als halbgare Gesetzesänderungen, die unbescholtene Bürger weiter bevormunden.
Außerdem ist zu beachten, dass Kriminelle, die planen ein Gesetz zu übertreten, sich nicht von Gesetzen abhalten lassen, hierfür einen bestimmten Gegenstand zu verwenden. Von improvisierten Waffen oder Dingen die sich am Tatort befinden (Küchemesser, Schlagwerkzeuge aller Art ect.) ganz zu schweigen.
Die Argumentation die sich im Besonderen gegen feststellbare Klappmesser richten hinkt ebenfalls auf beiden Beinen. Der Berliner Kriminaldirektor Oliver Tölle meint, dass diese Messer versteckt in der Hand getragen werden können um im letzten Moment geöffnet werden können. Auch ein normales Klappmesser oder ein einfacher Schraubendreher kann entsprechen im Ärmel oder der Jackentasche getragen werden um anderen Menschen schwerste Verletzngen zuzufügen. Der Kriminelle hat hier wohl mehr Kreativität als sich Herr Tölle vorstellen will und kann. Im Übrigen wurden diese sogenannten Einhandmesser für die Sicherheit des Benutzers erfunden der bei der Benutzung gewöhnlicher Taschenmesser extreme Verletzungen im Bereich der Finger riskiert, wenn diese versehentlich zuschnappen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass mit dem Verbot, von praktischen, sicheren Messer niemals die Fehler im Umgang mit jugendlichen Problemgruppen, großurbanen Risikogebieten und Versäumnisse im Umgang mit unmündigen Straftätern wettgemacht werden können.
Erst wenn die bestehenden Gesetze und damit Möglichkeiten ganz ausgeschöpft sind, wäre es an der Zeit, neue zu erschließen.

Julian Hefter

Zum Abschuss freigegeben :rolleyes:

lg Julian

PS: "Diesen inneren Frieden hat der Staat zu gewährleisten. Das ist seine Aufgabe. Deshalb gibt es ihn. Dazu braucht er das Gewaltmonopol. Daher muss er die Usurpation der Gewalt durch Private verhindern. Kommt es doch einmal dazu, dann darf die von Privaten usurpierte Gewalt niemals Legitimität erlangen."

„Die Familie ist die Keimzelle der Gesellschaft.
Die Jugend ist die Zukunft unseres Volkes.”

Norbert Geis

Was soll man von dem Mann erwarten?
 
Spontan fällt mir da erstmal nur eine andere Absatzformatierung ein, weil es so wie ein großer Block erscheint, da ist man sehr schnell "durch" ohne wirklich gelesen zu haben.
Nach 7 - 10 Zeilen eine Leerzeile, so wie die Sätze gerade passen, dann liest es sich einfacher.
 
Seit meinem neunten Lebensjahr trage ich Taschenmesser der Traditionsmarke Victorinox. Ebenfalls trage ich, beispielsweise bei Wanderungen, feststehende Messer und sammele diese.
Durch eine Änderung des geltenden Waffenrechts im Sinne von Herr Körting wäre ich in dieser Freiheit stark eingeschränkt.
Ursprünglich plante der Innensenator eine solche Gesetzesänderung für den Raum Berlin, um der Jugend-, sowie Bandenkriminalität entgegenzuwirken.
Zunächst mag es logisch erscheinen, dass ein solches Verbot auch die Verwendung von Messern bei Straftaten einschränkt. Bei näherem Hinsehen löst sich diese Argumentation jedoch in Luft auf. Ein Blick nach England zeigt: obwohl dort nicht nur das Tragen von Messern sondern auch von Werkzeug ohne handfesten Grund verbot wurde, ist England das gefährlichste Land der EU und kämpft mit ausufernder
Jugendgewalt.
Bei der Diskussion um die deutschen Waffengesetze ist zunächst zu beachten, dass die Jugendkriminalität in Berlin und anderen deutschen Großstädten sich territorial wie gesellschaftlich in Gebieten abspielt, die die von der Polizei nur unzureichend kontrolliert werden (können)!
Herr Dr. Körting blickt zu kurz wenn er meint, diesen Personen per Gesetz Messer verbieten zu können.
Die von ihm genannte Ächtung dieser Gegenstände (http://www.morgenpost.de/content/2007/10/10/berlin/925791.html) kommt in diesen gesellschaftlichen Schichten leider nicht zu tragen. Eine Durchsetzung der gegenwärtigen Gesetze würde die Kriminalität wesentlich mehr verringern als halbgare Gesetzesänderungen, die unbescholtene Bürger weiter bevormunden.
Außerdem ist zu beachten, dass Kriminelle, die planen eine Straftat zu begehen, sich nicht von Gesetzen abhalten lassen, hierfür einen bestimmten Gegenstand zu verwenden. Von improvisierten Waffen oder Dingen die sich am Tatort befinden (Küchenmesser, Schlagwerkzeuge aller Art ect.) ganz zu schweigen.
Die Argumentation, die sich im Besonderen gegen feststellbare Klappmesser richtet, hinkt ebenfalls auf beiden Beinen. Der Berliner Kriminaldirektor Oliver Tölle meint, dass diese Messer versteckt in der Hand getragen werden können um im letzten Moment geöffnet zu werden. Auch ein normales Klappmesser oder ein einfacher Schraubendreher kann entsprechen im Ärmel oder der Jackentasche getragen werden um anderen Menschen schwerste Verletzungen zuzufügen.
Der Kriminelle hat hier wohl mehr Kreativität, als sich Herr Tölle vorstellen will und kann. Im Übrigen wurden diese sogenannten Einhandmesser für die Sicherheit des Benutzers erfunden der bei der Benutzung gewöhnlicher Taschenmesser extreme Verletzungen im Bereich der Finger riskiert, wenn diese versehentlich zuklappen.
Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass mit dem Verbot von praktischen, sicheren Messer niemals die Fehler im Umgang mit jugendlichen Problemgruppen, großurbanen Risikogebieten und Versäumnisse im Umgang mit unmündigen Straftätern wettgemacht werden können.
Erst wenn die bestehenden Gesetze und Möglichkeiten ganz ausgeschöpft sind, wäre es an der Zeit, neue zu erschließen.

Julian Hefter

Moin,

habe mal ein bisschen im Text rumgespielt, um ihn etwas übersichtlicher zu gestalten.

Vom Prinzip ist die Aussage Deines Aufsatzes richtig.
Es sind gute Argumente enthalten, die wir uns verinnerlichen sollten, um Befürwortern des Gesetzentwurfs in direkten Diskussionen Paroli bieten zu können.

Willi
 
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