Cold Steel "legalisieren" ?

Marc_Nbg

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hi Leute,
hab mir in letzter zeit zwei schöne cold steel messer gekauft und zwar das hold out ii und das recon 1 spear point.
beides sind einhandmesser und verfügen über einen daumenpin.
allerdings hab ich diesen daumenpin jetzt abgeschraubt und somit sind die messer auch nicht mehr einhändig zu öffnen (zumindest nicht ohne müh´und not).

was meint ihr ?? kann ich die jetzt legal mit mir rumtragen ??

danke euch schon mal für eure antworten ;)

viele grüße
Marc
 
Überspitzt formuliert: Such dir ein Gänseblümchen und spiel "Ich darf" - "ich darf nicht" - "ich darf" - ...

Solltest Du in eine Kontrolle kommen, ist eine reine Interpretationssache des Polizeibeamten.

und solltest Du dann gegen die Einziehung klagen ist es eine reine Interpetationssache des Richters.

Ja, das Gesetz ist schwammig genug dazu. Also such dir ein Gänseblümchen...

-Walter
 
Ich habe die Anfrage hierher verschoben, denn wozu sonst haben wir den Forenbereich Politik & Recht.

Marc, mit den Gänseblümchen wird es eventuell zu dieser Jahreszeit schwierig. Als Ersatz bieten sich Eisblumen an :steirer:
Anfragen dieser Art gibt es zuhauf im Forum (Abschrauben des Pins in Deutschland) und ob am Messer jetzt Cold Steel drauf steht oder was anderes, ist unerheblich. Schau dich mal um und du wirst feststellen, dass es keine rechtsverbindliche Auskunft geben kann.

PS: Wir schätzen es, wenn Beiträge in der üblichen deutschen Groß- und Kleinschreibung verfasst werden ... dafür etwas weniger Fragezeichen bitte. Danke :)
 
Auch ich will (und kann) hier bestimmt keine rechtsverbindliche Auskunft geben, aber die Tatsache, daß §42a WaffG keinerlei Begriffe enthält wie "ab Werk", "vom Hersteller vorgesehen", "konstruktiv dafür bestimmt" oder ähnliches, spricht meinr Ansicht sehr dafür, daß der Gesetzgeber sich auf den Ist-Zustand des Messers bezieht, und nicht auf einen "Ex-Zustand" oder die Möglichkeit einer Umrüstung zum Einhänder.

Nach meiner Ansicht bietet das Gesetz für so eine eng gefaßte Interpretation keinerlei Grundlage.

Auf dieser Ansicht beruhen auch unsere Beipackzettel, mit denen wir die Kunden auf diese Umrüstmöglichkeit hinweisen.
 
Alles klar, danke Euch.
Ich hab heut mal ein Kumpel Gefragt, der Polizist ist. Der meinte auch, wenn der Kontrollierte kein "gewaltbereiten" Eindruck macht, würde er da nichts sagen.
Ist wahrscheinlich aber auch bei Jedem anders
 
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