CRK Professional Soldier Rechtslage führen?

BenZo

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Hey,

Darf ich ein Chris Reeve PS führen? (Ausser Versammlungen, Messen, etc. logischerweise) Feststehend, Klingenlänge ist unter 12CM. Dennoch:

2.3 Hieb- und Stoßwaffen (Waffen im Sinne des Waffengesetzes)

"In den meisten Fällen ergibt sich die Zweckbestimmung aus der Bauweise. Für die Beurteilung, ob ein Messer im Sinne des WaffG eine Waffe darstellt, kann aber auch die vom Hersteller genannte Zweckbestimmung eine Rolle spielen. Ein als „Kampfmesser“ beworbenes Messer wird man dann als Waffe einstufen, wenn Bauart und der beschriebene Verwendungszweck darauf schließen lassen, dass dieses Messer hauptsächlich als Waffe konzipiert wurde."


Da es ja von Chris Reeve als:

"The Professional Soldier:
The Smallest Package of Fully Tactical

... we offer a discreet, no-nonsense tool.

The central cutaway reduces weight and doubles as a shackle wrench, accommodating up to a 5/8th inch shackle."

Somit ist es ja ein "taktisches Messer" und aber auch ein "Tool", schwammig definiert dogar ein "Multitool" denn Messer und Schäkelöffner.

?

Wer kann helfen?
 
Die einzige definitive Aussage, die du von uns darüber bekommen wirst ist, dass es keine definitive Aussage gibt, solange kein Feststellungsbescheid gemacht wurde.
 
(...)
Wer kann helfen?

Wahrscheinlich ein ortsansässiger Polizist...

Die Definitionen eines "taktischen" Messers sind schon mal etwas schwankend. Oft wird mit taktisch "Kampf-..." assoziiert, was nicht zwangsläufig richtig sein muss. Ein amerikanischer Messerhändler hat mal geschrieben, tactical wäre nach seinem Verständnis nichts weiter als "field-ready" und das sind nicht unbedingt alle Messer. Der Soldier mag einen kriegerisch anmutenden Namen haben aber was sind schon Namen... Schall und Rauch.

Für mich hat das Soldier mehr mit dem Esee Izula gemeinsam als mit einem Kampfmesser und mit seinem blanken Griff würde ich es ungern als Waffe einsetzten wollen. Vielleicht ist der ortsansässige Polizist der gleichen Meinung?
 
Danke soweit!

Ich war grad bei der örtlichen Dienstelle und die meinten das es kein Problem wäre es zu führen solange ich mein PA dabei haben, nicht betrunken oder unter sonstigem "Einfluss" stehe. Des weiteren darf ich nicht damit rumfuchteln oder jemanden bedrohen (War ja klar) und die Regeln von wegen: Märkte, Versammlungen etc sind einzuhalten.

Er meinte weiter: "Es sieht zwar aus wie ein Kampfmesser ist aber eindeutig zu klein um so eingestuft zu werden. Nur weil es schwarz ist und Tactical Professional Solder heisst sagt erstmal nix aus."

Bei einer Kontrolle soll ich aber direkt darauf hinweisen das ich ein Meser an meiner Person habe und mich halt nicht unsozial verhalten. Er sagte auch weiterhin das das jetzt seine Meinung ist, und eigenltich nichts passieren sollte wenn ich es dabei habe aber er kann nicht für seine Kollegen sprechen, im Problemfall ruhig bleiben und den Gruppenführer (?) oder einen Vorgesetzen freundlich verlangen.

Na dann, mal schaun. :)
 
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Er sagte auch weiterhin das das jetzt seine Meinung ist, und eigenltich nichts passieren sollte wenn ich es dabei habe aber er kann nicht für seine Kollegen sprechen, im Problemfall ruhig bleiben und den Gruppenführer (?) oder einen Vorgesetzen freundlich verlangen.
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Das ist leider nichts Neues und genau das macht die Sache eher schlimmer als besser, denn es müsste dir eigentlich klar sein, dass du im schlimmsten Fall der Willkür der Beamten ausgesetzt bist und ansonsten wird das Messer vllt. nach der "im Zweifelsfall"-Regel eingezogen. Praktisch sehe ich das nicht so tragisch, denn Personenkontrollen sind eigentlich selten (in meiner Gegend).
 
Boah macht doch nicht so einen Bohai.

Das Ding hat nichts aber auch gar nichts was eine Hieb- und Stichenwaffen Eigenschaft vermuten ließe.
Weder Ausehen noch Werbung sprechen dafür das seine Zweckbestimmung die einer Waffe ist.

Klar könnte es sein das ein Polizist anderer Meinung ist.
Klar besteht die m.E. eher geringe Möglichkeit das ein Richter anderer Auffassung ist.

Aber nach objektiver Würdigung der momentan bestehenden Rechtslage spricht nichts dafür. Damit meine Ich Gesetz, diverse BKA Bescheide, Kommentare zum Waffengesetz usw.

Man kann sich auch selber in vorauseilendem Gehorsam immer mehr einschränken, diese Tendenz ist in diesem Thread IMHO zu ausgeprägt.

Gruß
El
 
Der Polizist war recht cool. Ich wohne in einer Kleinstadt bei Frankfurt die schon recht viele "Probleme" hat mit verschiedensten Delikten. Ich dachte eigentlich es gibt mehr Widerstand wg. Messern m allgemeinen.

Er hat direkt gesagt: "Kein Problem das zu führen." und hat dann weiter erklärt. Er hat auch ganz kurz Klappmesser angesprochen aber insgesamt hat das Gespräch ca. 8 Minuten gedauert.

Vermutlich mag er auch Messer :)
 
BenZo schrieb:
die schon recht viele "Probleme" hat mit verschiedensten Delikten
Was nichts mit der Rechtslage bezüglich des Führens von Messern zu tun hat. Außer, es wurde so ein seltsames Reservat wie in Hamburg eingeführt.

BenZo schrieb:
und die Regeln von wegen: Märkte, Versammlungen etc sind einzuhalten.
Korrigiert mich bitte, wenn ich das WaffG falsch interpretiere: Wenn das Messer des Begierde nicht als Waffe einzustufen und 42a-konform ist, steht dem Führen desselben auf Märkten nichts entgegen.


Bis denne!
Frank
 
nicht als Waffe einzustufen und 42a-konform ist, steht dem Führen [des Messers] auf Märkten nichts entgegen.

Sehe ich auch so, zumindest sofern es sich um Märkte im Sinne von Wochenmärkten, Flohmärkten etc. handelt.
Vielleicht sind aber auch Jahrmärkte mit anhängigen Musik- oder Tanzveranstaltungen und den dazugehörigen Fahr- oder Gastronomiebetrieben (und ggf. deren Hausrecht) gemeint.


Ansonsten finde ich die "Tendenz zum vorauseilendem Gehorsam" - wie El Dirko schon bemerkte - hier auch etwas arg übertrieben.

Die Rechtslage wird nicht klarer dadurch, daß ein Beamter auf einer Dienststelle seine Meinung oder Einschätzung dazu kundtut.
Gegenbeispiel: was wäre denn gewesen, wenn der jetzt nicht "cool" gewesen wäre oder einfach mal behauptet hätte, das Ding wäre nicht legal zu führen? (Am besten noch gleich dabehalten, weil es könnte ja akute Gefahr davon ausgehen oder so...) - Hättest Du Dich dem dann gebeugt, vielleicht gar kein Messer mehr getragen? Oder mit ihm angelegt? Hätte der Besuch der Dienststelle dann etwas gebracht?
 
Sehe ich auch so, zumindest sofern es sich um Märkte im Sinne von Wochenmärkten, Flohmärkten etc. handelt.
Vielleicht sind aber auch Jahrmärkte mit anhängigen Musik- oder Tanzveranstaltungen und den dazugehörigen Fahr- oder Gastronomiebetrieben (und ggf. deren Hausrecht) gemeint.


Ansonsten finde ich die "Tendenz zum vorauseilendem Gehorsam" - wie El Dirko schon bemerkte - hier auch etwas arg übertrieben.

Die Rechtslage wird nicht klarer dadurch, daß ein Beamter auf einer Dienststelle seine Meinung oder Einschätzung dazu kundtut.
Gegenbeispiel: was wäre denn gewesen, wenn der jetzt nicht "cool" gewesen wäre oder einfach mal behauptet hätte, das Ding wäre nicht legal zu führen? (Am besten noch gleich dabehalten, weil es könnte ja akute Gefahr davon ausgehen oder so...) - Hättest Du Dich dem dann gebeugt, vielleicht gar kein Messer mehr getragen? Oder mit ihm angelegt? Hätte der Besuch der Dienststelle dann etwas gebracht?

Dann hätte ich eine grosse Diskussion gestartet, den Gesetzestext hingeknallt und mein Anwalt angerufen. Ist doch klar. Da ich aber nich ganz dumm bin hab ich halt nur ein Bild und den kompletten text der Herstellerseite mitgenommen. Mit einem Messer in eine Polizeistation zu laufen ist immer eine dumme Idee denke ich mal. ;)

Falls ich hier mal damit angehalten werden kann ich halt jetzt sagen: Ich war in der Station und habe mit ihrem Kollegen XY gesprochen und er hat mir gesagt das ich keine Probleme bekomme. Rufen sie den doch mal an.
 
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