Auf welche einschlägige Fundstellen stütz Du diese sehr dezidierte Behauptung?!
Sie basiert primär auf meinem ganz persönlichen Pessimismus im Angesicht des aktuellen WaffG sowie vermutlich einem gewissen Maß an Weihnachts-Depression
...
Gänzlich unbegründet scheint mir diese Sicht jedoch trotzdem nicht.
Im Fall des Böker Plus Steel Mariner finde ich es nämlich schwer vorstellbar, dass ausgerechnet ein Messer mit symmetrischer Dolchform, welches im Gegensatz z.B. zum früher ja parallel angebotenen "Diver´s Knife" eine Spitze hat und anders als die Outdoor-Version "Steel Ranger" zudem beidseitig scharf geschliffen ist, nicht als Waffe nach §1 Abs.2 Nr.2a WaffG einzustufen ist (vgl. hierzu die
Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), in der zweiseitig geschliffene Messer und Dolche ausdrücklich als Bsp. für Hieb und Stoßwaffen genannt werden).
Für das CRKT M16-13FX müsste man analog ebenfalls begründen, wieso ein Messer mit schlanker Klinge, Tanto-Spitze und Double Guards (trotz einseitigem Schliff), welches vom Hersteller ganz explizit als "fixed blade
tactical M16" beworben wird, keine Waffe nach §1 Abs.2 Nr.2a WaffG darstellt.
Der zweite Fall mag sicherlich aussichtsreicher sein, jedoch habe ich halt nur wenig Hoffnung, dass es gelingt skeptische Ordnungshüter oder gar ein Gericht davon zu überzeugen, beide Modelle seien lediglich Werkzeuge im Sinne des WaffG.
Spätestens seit dem FB zum
Tchibo Klopfmassagestab ist ja offenkundig, dass zumindest für das BKA, neben der herrschenden Verkehrsauffassung, bereits die bloße Bauform hinreichend sein kann für die Ermittlung der "objektiven" Bestimmung eines Gegenstands...
Würde mich freilich aufrichtig freuen mit meiner Einschätzung falsch zu liegen.
Grüße
Jürgen