CRKT M16-14 SF mitführen?

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Search&Destroy

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moin moin allerseits,

ich hab mir vor ein paar Wochen das M16-14 Special Forces von CRKT gekauft, dann hat mich letztens jemand drauf aufmerksam gemacht dass, wenn die Klinge länger ist als die breite der Hand (ca. der Weg bis zum Herzen) braucht man in Deutschland einen Waffenschein und da die Klinge des Messers 10cm lang ist, erreicht dieses diese länge.

Außerdem hat er mir gesagt, dass ich diesen Waffenschein für solche Messer im Landratsamt beantragen kann (kosten 50€) und ich nur meine Personalien angeben muss (ohne weitere Tests).
Stimmt das auch, oder ist das völliger hunbug?


Deshalb die Frage:
darf ich das Messer im Alltag mit mir führen (außer natürlich bei öffentlichen Veranstaltungen und der gleichen) ohne dass ich Probleme mit der Polizei bekomme??


DANKE schon einmal :super:

MfG S&D
 
Das ist Quatsch.
Einen kleinen Waffenschein (50€ ohne weitere Tests) benötigst du nur zum führen einer Schreckschußpistole in der Öffentlichkeit.
Zumindest ist das in Deutschland so.
Du darfst das Messer ruhig bei dir haben. Nur bei öffentlichen Veranstaltungen (Jahrmarkt, Disco etc.) würde ich das Ding zuhause lassen wie du schon sagts.
Gruß Stony
 
Hallo Search&Destroy,

erst einmal: Ein guter Schritt, noch einmal hier nachzufragen (die Suchfunktion bietet zum Waffenrecht allerdings auch ergiebige Treffer). Zweitens: bestell deinem Informanten einen schönen Gruß, er verbreitet - mit Verlaub - Bullshit.
Aufschlussreicher dürfte dagegen dieser Link hier sein (lad dir am besten auch das PDF-Dokument herunter):

http://www.boker.de/index.php?c=1001

Knapp zusammengefasst:

Kein Messer, egal wie groß, und sei es ein Zweihändiges Schwert, benötigt zum führen einen Waffenschein. Einschränkend wirken nur die Unterscheidung zwischen Taschenmesser/Werkzeug (keine Waffe, auch nicht Einhandmesser mit über 10 cm Klinge oder Macheten) und solchen Klingen, die ihrer Bestimmung nach Waffen sind, also Springmesser, Dolche, Schwerter und viele sogenannte "Kampfmesser".

Was Discos, Kneipen und ähnliche Orte angeht: Dort ist es nicht das Waffengesetz, sondern der Türsteher als Fleischgewordenes Hausrecht, das dich nicht mit einem Taschenmesser hineinlässt.

Und: Zugelassene Klingenlängen anhand von Handbreiten zu reglementieren ist zumindest in Deutschland gesetzlich ohne Grundlage.

Viel Spass beim Lesen,

Daniel
 
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