Cuttworxs Messer

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Ich glaube nicht, dass die Norm, die die E-Nummern regelt, das Ursprungsland spezifiziert. Jeder Stahl, der die Specs einhält, ist ein 1.4528. Wenn du aus der Verwendung einer europäischen Norm eine europäische Herkunft schließt, ist das dein Problem. Ich würde es im Falle einer chinesischen Herkunft nachvollziehbar finden, auf einer Webseite, die sich an deutsche Kunden richtet, die WNr zu verwenden

Chinesische Messer aus N690 gibt es z. B. von Civivi, Kizer und Dutzenden weiteren Herstellern. Sind halt keine Aliexpressartikel, das sind die Cuttworxmesser aber auch nicht.

Sofern sich hier nichts neues mehr tut, wars das hier für mich, bei all der Haarspalterei fühle ich mich langsam so und das tut mir nicht gut :D
 
Darfst du halt nicht anfangen mit dem Haare spalten.

E- steht für Europa, die Nummer steht für Europäische Stähle. "Die Vergabe und Registrierung dieser Nummern erfolgt zentral durch das Stahlinstitut VDEh in Düsseldorf.... Obwohl ein US-Stahl oft chemisch identisch mit einem europäischen Stahl sein kann (z. B. entspricht der europäische 1.4301 dem US-amerikanischen Typ 304), trägt er offiziell keine 1.xxxx-Nummer, sofern er nicht explizit nach der europäischen Norm zertifiziert und registriert wurde. "

Selbst wenn ich es nachvollziehbar finden würde, dass ein chinesischer Stahl auf einer deutschen Webseite mit einer europäischen Werkstoffnummer bezeichnet wird, ist es dann doch seltsam, dass bei den Chinaimporten auf der selben Webseite von VG10 gesprochen wird. Ist denn die Werkstoffnummer 1.4528 den deutschen Kunden geläufiger als VG10? Gerade hier im Forum wird den Chinesen ja oft vorgeworfen, dass bei Stahlangaben geschwindelt wird. Wenn z.B. 10CR15MOV für VG10 ausgegeben wird, dann soll das ganz schlimm sein. Beim deutschen Händler geht es aber in Ordnung wenn er VG10 oder 10CR15MOV mit einer deutschen Werkstoffnummer bezeichnet?
 
Im Fall N690 -> 1.4528 würde ein Markenprodukt mit einer generischen Bezeichnung gelabelt werden, was klar geht, wenn die normierten Spezifikation eingehalten werden. Im Fall 10Cr15CoMoV -> VG10 wäre es umgekehrt, was in jedem Fall nicht zulässig ist.
 
Bei normierten Stählen ist es egal, welche Norm ausgelobt wird, solange die Stähle den in der Norm enthaltenen Anforderungen entsprechen.

Bei herstellerspezifischen Stahlbezeichnungen kommt es darauf an, ob diese als Marke eingetragen sind und falls ja, in welchen Ländern. N690 ist keine eingetragene Marke, so dass es rechtlich nicht angreifbar ist, wenn die Bezeichnung für einen Stahl verwendet wird, welcher zwar nicht von Böhler kommt, aber die gleiche Zusammensetzung hat. Irreführend wäre es nur dann, wenn behauptet würde, dass es Böhler N690 ist und der Stahl nicht von Böhler stammt.

Bei VG10 ist es eine komplizierte Angelegenheit. Die Marke ist von Takefu in Japan, USA und der EU eingetragen, aber nicht in China. D.h. es ist markenrechtlich nicht angreifbar, wenn chinesische Hersteller einen Stahl als "VG10" bezeichnen (selbst wenn die chemische Zusammensetzung anders ist) solange die Ware in China verbleibt. Sobald die Produkte exportiert werden, ändert sich die Situation, abhängig davon, ob die Marke im Exportland eingetragen ist. In der EU ist die Marke eingetragen, so dass es ein klarer Verstoss gegen das Markenrecht ist, wenn ein Produkt in die EU eingeführt wird, bei bei dem der Stahl als VG10 ausgelobt wird, aber nicht von Takefu stammt.
 
Bei normierten Stählen ist es egal, welche Norm ausgelobt wird, solange die Stähle den in der Norm enthaltenen Anforderungen entsprechen.
Bitte erklären. 1.4528 ist ein normierter Stahl - wie kann es dann egal sein welche Norm ausgelobt wird. Vielleicht ein Beispiel.
Bei herstellerspezifischen Stahlbezeichnungen kommt es darauf an, ob diese als Marke eingetragen sind und falls ja, in welchen Ländern. N690 ist keine eingetragene Marke, so dass es rechtlich nicht angreifbar ist, wenn die Bezeichnung für einen Stahl verwendet wird, welcher zwar nicht von Böhler kommt, aber die gleiche Zusammensetzung hat.
Ich dachte N690 sei eine Böhler spezifische Stahlbezeichnung. Gibt es denn eine Norm, wo N690 definiert wird, sodass es auch von anderen Firmen N690 geben kann? Weil wenn es keine Norm gibt und N690 keine eingetragene Marke ist, dann könnte ja alles als N690 bezeichnet werden.

Den letzten Absatz verstehe ich so, dass Aliexpress für EU-Kunden statt VG10 10CR15MOV schreiben müssten.
 
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Bitte erklären. 1.4528 ist ein normierter Stahl - wie kann es dann egal sein welche Norm ausgelobt wird. Vielleicht ein Beispiel.
Z.B. 1.4301 / 304 / 18/8 oder 18/10 / A2, unterschiedliche regionale Normen, welche alle einen sehr ähnlichen Stahl beschreiben. Wenn ein Stahl all diesen Normen entspricht, ist es egal, welche Norm man in einer Produktbeschreibung auslobt. Das kann je nach Bestimmungsland unterschiedlich sein, weil man die lokal gebräuchliche Bezeichnung verwenden möchte.

Ich dachte N690 sei eine Böhler spezifische Stahlbezeichnung. Gibt es denn eine Norm, wo N690 definiert wird, sodass es auch von anderen Firmen N690 geben kann? Weil wenn es keine Norm gibt und N690 keine eingetragene Marke ist, dann könnte ja alles als N690 bezeichnet werden.
So ganz einfach ist das nicht. N690 ist keine Norm und keine Marke. Solange es kein Stahl ist, kann man alles als N690 bezeichnen, da die Marke nicht geschützt ist. Meine erste Aussage war übrigens nicht ganz korrekt. Bei der Verwendung für einen Stahl kommt es darauf an, inwieweit es irreführend ist. Zulässig ist definitiv eine Auslobung wie z.B. "gleiche Zusammensetzung wie N690".

Den letzten Absatz verstehe ich so, dass Aliexpress für EU-Kunden statt VG10 10CR15MOV schreiben müssten.
Aliexpress versendet ja weltweit und kann deshalb nicht alle internationalen Markenanmeldungen berücksichtigen. Die Beachtung der Markenrechte ist Sache des Importeurs. Werden beim Import in die EU Markenrechte verletzt (z.B. Import von Messern aus China mit dem Aufdruck VG10, obwohl der Stahl nicht von Takefu ist bzw. lizensiert wurde), kann der Zoll diese Produkte beschlagnahmen.
 
Die Beispiele sind ja Nickelstähle, also für Messer (außer Besteckmesser) nicht relevant. Aber das Prinzip ist klar. Die Norm ist die Schublade, die in einem Land existieren muss. Es kann aber mehrere Schubladen geben und solange der Stahl der Bezeichnung auf der Schublade entspricht ist es egal, in welche Schublade man ihn packt.

N690 ist keine Norm und keine Marke, denn die Marke heißt Böhler. Es ist eine Kennzeichnung von Böhler, die aber nicht geschützt ist. Man darf eben nicht sagen, dass es Böhler N690 ist wenn er nicht von Böhler kommt. Man dürfte aber sagen "Zusammensetzung entspricht...", oder "entspricht im wesentlichen" oder "gleich" ist ja nicht dieselbe.

Bei Aliexpress ist der Importeur ja der Endkunde. Deshalb steht das nicht auf den Schachteln. Wegen einem Messer das 30 € kostet, wird der Zoll aber keine Stahlanalyse beauftragen. Oder wer wäre Beweispflichtig? Danke für die Erklärungen.
 
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