D Guard in Deutschland erlaubt?

D-guard ist in D verboten. Aber guck doch mal im WaffG nach. Findeste auch hier irgendwo im Forum.
Haebbie
 
D-guard ist in D verboten. Aber guck doch mal im WaffG nach. Findeste auch hier irgendwo im Forum.
Haebbie

Wo steht denn geschrieben, daß ein D-Guard in BRD verboten sein soll ???
Das hätte ich schon gerne mal nachgelesen.

Meines Wissens sind Messer mit diesen "Fingerschutzbügeln" nur dann verboten, wenn bei dem Bauteil eine schlagringähnliche Bedeutung ausgeht, sprich etwaige konturierte Höcker daran angebracht sind, sei es durch die Herstellung aus einem Guß, oder separater Befestigung (Verschraubung).

Hier handelt es sich um nichts weiter als einen reinen Finger-/Handschutz zur Verhütung von Verletzungen beim Arbeitsgebrauch.

Sonst wäre gleichbedeutend jeder baugleiche Säbel, und wenn er auch nur zur Zierde im Wohnzimmer an der Wand hängt, ebenso verboten.
 
Und noch ein völlig verbindlicher Hinweis:

Einfach mal gockeln nach : Machete mit Handschutz !

Dann siehst mal, was in deutschen Geschäften alles legal verkauft wird, mit D-Guard...

Waffengesetz lesen, mein' ich, erübrigt sich da .
 
Leute, ihr habt recht. Ich hatte das falsch in Erinnerung. Der glatte Handschutz gilt nicht als verwerflich. Bitte verzeiht.

Haebbie
 
Folgender BKA Bescheid ist wohl die momentan genaueste Rechtseinschätzung mit anerkannten Rechtsfolgen:
(Jedenfalls kenne ICH keine anderen handfesten Quellen der Rechtsauslegung zu dem Thema.)

http://www.bka.de/nn_205626/SharedD...ationFile.pdf/050304FbZ39Schlagringmesser.pdf

Wie das BKA, der Zoll oder ein Richter ein Messer mit dem von dir abgebildeten Guard im konkreten Einzelfall einschätzt kann dir niemand garantieren.

Wenn Du den Bescheid aufmerksam und NEUTRAL ließt, wirst Du feststellen das er in beide Richtungen Interpretationsspielraum aufweist.

Ich rate Dir daher vom Versuch solch ein Messer zu importieren ab, da bei Messern mit massivem und schmalem Handschutz einfach die Gefahr besteht, das z.B. das BKA einen weiteren Bescheid raus gibt in dem sie konkretisieren was nicht geht.
Wer sich mal die Mühe macht und alle Schlagring Bescheide des BKA durch sieht, wird erkennen das die Handhabung teilweise sehr restriktiv ist.

Es sei denn natürlich Du hast ein gesteigertes Interesse daran notfalls auch vor Gericht zu ziehen und schlimmsten falls halt auch dafür verurteilt zu werden.

Gruß
El
 
Zuletzt bearbeitet:
Und noch ein völlig verbindlicher Hinweis:

Soso - "verbindlich" wie? Dem werde ich wohl trotzdem nicht nachkommen... :D

Dann siehst mal, was in deutschen Geschäften alles legal verkauft wird ... Waffengesetz lesen, mein' ich, erübrigt sich da .

Könnte man denken, ist aber grundsätzlich leider nicht so.
Nur weil es irgendwo verkauft wird und vielleicht noch niemand eine Prüfung veranlasst hat, heißt das nicht, daß es grundsätzlich legal ist und/oder nicht (auch nachträglich) eine verbotene Eigenschaft festgestellt werden könnte.

Ansonsten sehe ich das in puncto D-Guard aber auch so, daß dieser normalerweise keine verbotene Waffeneigenschaft, wie bei einem Schlagring darstellt.

Allerdings könnte das bei einigen (vielleich besonders martialischen) Messermodellen von Beamten beispielsweise so interpretiert werden, daß das Ding zum Zuhauen gedacht ist. Und dann läufts evtl. auf nen Fesstellungsbescheid hinaus.
Insofern gibt es da keine 100%ige Sicherheit... [Edit: ok, El Dirko war schneller]
 
Ich bin ganz bei Hawkbill und El Dirko.

Ich würde das Teil nur mit guter Rechtsschutz und vor allem ordentlich Bock auf Stunk importieren.

Auf Grenzfälle austesten muss man halt Lust haben und im Zweifelsfall dann halt auch die Konsequenzen tragen-so jemand ist hier in einem anderen aktuellen Thread ja auch schon unterwegs.
Mein Ding wär's nicht, aber wer's mag....
 
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