Dammhirsch Abwurfstangen [darf man Funde behalten?]

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Mind-Phoug

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Hi liebes Forum =)


Als Naturfreund,Messersammler und Hobbymessermacher gehe ich immer mit offnen Augen durch die umliegenden Wälder.
Natürlich finden sich da auch immer wieder intressante Hölzer bzw das eine oder andere Rehkrickerl [Hörner]die man ja mal für einen Messergriff verwenden könnte.
Nur was ich letzten Sonntag gefunden hab,hat mich selbst überrascht.

Es handelt sich hierbei um die Abwurfstangen eines Dammhirsches.
Die Länge beträgt bei den beiden 65 cm und 67 cm.

Ich hoffe mal,der Besitz von Abwurfstangen die gefunden wurden,ist legal!

Aber irgendwie finde ich sie zu schade um sie zu zerstückeln und daraus Messergriffe zu machen!!

Anbei noch der Link zu einem Bild.
Sorry das ichs bei MySpace hochgeladen hab,aber hier hab ich die Funktion nicht gefunden wo man Bilder hochladen kann.
Es liegt auch ein Rehkrickerl dabei als ungefährer Größenvergleich.


MfG, Mind-Phoug



http://viewmorepics.myspace.com/ind...dID=318717188&albumID=632510&imageID=13289245


p.s.:Bevor Fragen aufkommen..ich möchte sie weder weitergeben noch verkaufen!
 
AW: Dammhirsch Abwurfstangen

Soweit ich weiß, dürfen Abwurfstangen nur vom Jagdberechtigten mitgenommen werden, kann aber auch veraltet sein.

Gruß,

Joe

edit: seh gerade, dass du aus Österreich kommst, da kann das natürlich ganz anders sein.
 
AW: Dammhirsch Abwurfstangen

Das Jagdrecht ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
Ich weiß von einigen Bundesländern in Deutschland, dass es so ist, wie Jeo schrieb.

Keine Ahnung, wie das in Österreich aussieht.
 
AW: Dammhirsch Abwurfstangen

Hast du nun eine Frage da zu,oder wolltest du uns nur an deinem Fund teil haben lassen,weil ungewöhnlich ist das ja nicht,besser wehre Rotwild,aber ungewöhnlich wehre z.B. Elch gewesen.

Gruß Maik
 
AW: Dammhirsch Abwurfstangen

Moin

Das geschriebene gilt soweit. In D ist es nur dem Jagdberechtigten erlaubt Abwurfstangen aufzuklauben. So weit ich weiß ist das in jedem Bundesland so.

§1 BJagdG, Absatz 5

In Österreich ist die Jagdberechtigung mit dem Besitz an Revierfläche verbunden. D.h. eine andere, engere Eigentumsordnung als in D besteht.

Das Jagdgesetz setzt dort das "Stangelsuchen" mit Wilddiebstahl gleich.
(Wien, Salzburg, Oberösterreich, Kärnten, Burgenland.......lt deren Landesjagdordnung)

stefan
 
AW: Dammhirsch Abwurfstangen

§ 137 StGB

Eingriff in fremdes Jagd- und Fischereirecht

... oder sonst eine Sache, die dem Jagd- oder Fischereirecht eines anderen unterliegt, zerstört, beschädigt oder sich oder einem Dritten zueignet

Hier noch der Link zum NÖ Landesjagdverband/Jagdrecht:

http://www.noe.gv.at/land-forstwirtschaft/jagd-fischerei/jagd/jagd_und_jagdrecht.wai.html

Hmm... vielleicht doch mal besser Tätige Reue anwenden ...!

Und bevor die Waidmänner aufspringen, "Rehkrickerl" sind keine Hörner ...:steirer:

C.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Dammhirsch Abwurfstangen

Hi nochmal =)

Danke erstmal für eure zahlreichen Antworten!


@ Maik Schnitzer : In erster Linie wollt ichs nur herzeigen,denn da ichs nicht übers Herz bringen würd sie zu zerschneiden,fällt das mit Griffmaterial draus machen ja weg.
Und bei uns is das schon ne Seltenheit muss ich sagen,man findet kaum solche Stücke weil hier zu intensiv bejagd wurde in den letzten Jahrzehnten.Grad Hirsch,Dammwild und Wildschweine sind bei uns kaum noch vertreten in der Region =(
Und dann noch 2 Stück davon..für mich n einmaliges Erlebnis denk ich.

Ich bin ausserdem deiner Meinung..das Geweih fällt ja dem Dammhirsch sowieso vom Kopf jedes Jahr..hab das arme Tier ja nicht kaltblütig niedergemetzelt dafür ,sondern lediglich Glück gehabt


@ enrico : da du mir ja sogar die Gesetzeslage vom entsprechenden Bundesland rausgesucht hast,herzlichen Dank!! =)
bei uns nennt mans einfach Krickerl..und da ich kein Jäger bin,hoff ich das mir die Waidmänner hier im Forum meine Unwissenheit verzeihen können.


@ Haudegen : logisch nehm ich die mit..so ne Gelegenheit bietet sich vl nie wieder..kann ich ausserdem mal meinen Kindern zeigen damits sowas auch mal aus der Nähe gesehn haben..wer weiß wie lang dazu noch ne Chance besteht.



ich möcht mich auch bei allen andren nochmal bedanken das sie geantwortet haben!


MfG , Mind-Phoug
 
AW: Dammhirsch Abwurfstangen

Ich bin ausserdem deiner Meinung..das Geweih fällt ja dem Dammhirsch sowieso vom Kopf jedes Jahr..hab das arme Tier ja nicht kaltblütig niedergemetzelt dafür ,sondern lediglich Glück gehabt

Moin.

seltsame Argumentation.:teuflisch

Wenn Du also irgendwo mal ein nicht angeschlossenens Fahrrad stehen siehst, dann fällt das auch unter Glück gehabt?

Der Hirsch gehört jemandem. Also gehören auch die Abwurfstangen jemandem. Ist doch eigentlich nicht so schwer zu verstehen.

chamenos
 
AW: Dammhirsch Abwurfstangen

Ich bin der Meinung und mit dieser nicht allein,es ist Freiwild und kein Zuchttier und warum soll es dem gehören dem das Tier zufällig durch's Revier streift.
Mind-Phoug,Wenn du auf so ein Zeug stehst,ich habe Zwei Orte weiter einen Jäger der hat einen Dammwild Zuchthirsch,der ist schon so groß,das Geweih ist für Griffe nicht mehr geeignet und er hängt es nicht als Trophäe auf was andere ihm geraten haben,weil es kein Jagtabschuß wehre.

Gruß Maik
 
AW: Dammhirsch Abwurfstangen

Wild ist herrenlos es gehört erst jemandem wenn es erlegt ist.Da die Abwurfstangen in einem Revier liegen gehören sie dem Revierinhaber(Pächter).
 
AW: Dammhirsch Abwurfstangen

Ich hoffe mal,der Besitz von Abwurfstangen die gefunden wurden,ist legal!

Moin.

Da das die einzige Frage ist, die ich im Eröffnungspost erkennen kann, habe ich es jetzt mal zum Recht verschoben und den Titel ergänzt.

Die bisherigen Meinungen/Äußerungen gehen wohl in die Richtung, dass das Mitnehmen von gefundenen Abwurfstangen nicht legal ist.

Ab jetzt wird OT (Pilze, warum Rothirsch besser wäre usw.) gelöscht und verwarnt.

Da das Thema für Messerbauer nicht uninteressant ist, lasse ich hier noch offen.

Gruß
chamenos
 
Liebe Forumiten,
Ihr habt die Frage nicht richtig gelesen.

Stangen vom Dammwild darf Mind-Phoug mitnehmen, falls er wirklich welche finden sollte.

Wenn diese oberhalb des Brägens von Damwild gewachsen sein sollten, heißt es: Flossen wech! ;)

Bis denne!
Frank
 
Ich bin der Meinung und mit dieser nicht allein,es ist Freiwild und kein Zuchttier und warum soll es dem gehören dem das Tier zufällig durch's Revier streift.

Zum Glück ist das nur deine Meinung. Wenn auf meiner Apfelwiese gerade ein Apfel vom Baum fällt, warum gehört er dann mir?? Vor du hier deine falsche Meinung verbreitest solltest du dich mal informieren. Die Abwurfstangen gehören dem Jagdpächter des Reviers in dem der Hirsch sie verliert. Und die Pacht eines Jagdreviers bringt nicht nur das Recht mit sich, dort zu jagen oder Abwurfstangen einsammeln zu dürfen, sondern auch Verpflichtungen, wie z.B. Schadensersatz für Wildschäden wenn mal wieder eine Wildsaurotte ein Maisfeld umpflügt (das sich zufällig gerade in dem Jagdrevier befindet)
 
mal andersrum: wie sind denn hierzulande (also in deutschland) die jäger/revierpächter drauf, wenn man das eigentumsrecht an solchen funden erwerben möchte?

(also wie teuer ist sowas und aber für mich eigentlich fast interessanter- wie jäger darauf reagieren, wenn man da anruft und fragt wie das jetzt ist)
lg
 
Die Stangen werden auch für Statistiken, der Population, verwendet und haben somit auch Wissenschaftlichen Wert, solange der Fundort klar ist.

Wie so, sollen große Geweihe nicht für Griffe Taugen?

Das Abwurfstangen spröder sind als solche von erlegten Tieren, ist mit bekannt, aber sonst??
 
mal andersrum: wie sind denn hierzulande (also in deutschland) die jäger/revierpächter drauf, ...........

(....................aber für mich eigentlich fast interessanter- wie jäger darauf reagieren, wenn man da anruft und fragt wie das jetzt ist)
lg

Moin

Kurz und knapp (da ich die Frage so allgemein nicht verstehe), jeder ist da ein bischen anders drauf.:ahaa:

stefan
 
Also ich habe zu der Frage: "Abwurfstangen mitnehmen oder nicht",
mit einem bekannten Jäger gesprochen.
Hier in D gehören solche Abwurfstangen dem Jagdausübungsberechtigen.
Also gilt das Aneignen dieser Fundsache als Diebstahl.
Man sollte beim zuständigen Jäger nachfragen, ( Name erfährt man vom Forstamt des Bezirks )
meist haben die Jäger nämlich kein Interesse an diesen Geweihteilen.
Damit ist der Finder auf der sicheren Seite und kann die Dinger ganz legal behalten.
Möchte der zuständige Jäger die Stangen allerdings haben, hat man Pech gehabt.

mfg
Bertel
 
........... dem Jagdausübungsberechtigen.
Also gilt das Aneignen dieser Fundsache als Diebstahl.
Man sollte beim zuständigen Jäger nachfragen, ( Name erfährt man vom Forstamt des Bezirks )
meist haben die Jäger nämlich kein Interesse an diesen Geweihteilen.
Damit ist der Finder auf der sicheren Seite und kann die Dinger ganz legal behalten.
Möchte der zuständige Jäger die Stangen allerdings haben, hat man Pech gehabt.

mfg
Bertel

Gefettetes von mir.

Moin

Nur um etwas klarzustellen, ganz so einfach ist das nicht.
Reviere haben entweder Pächter inne, oder es handelt sich um sog. Eigenpachten. Jäger, Jagdberechtigte, Jagdscheininhaber...oder wer auch immer können von einem Pächter eine Begehberechtigung, eine Pirschbeteiligung (es gibt unterschiedliche Ausdrücke dafür), oder was auch immer haben. Zu sagen haben sie in einem Revier nix. das hat nur der Pächter oder die Pächtergemeinschaft.

Jäger sind platt ausgedrückt die, die den Finger krumm machen, ein bischen aufbrechen (oder auch nicht)für das Stück bezahlen, und gut ist.
Hier, wie in vielen Fällen bestätigen natürlich Ausnahmen die Regel.
Es gibt weitaus engagiertere Jäger, die aber keineswegs zwingend mehr zu melden haben.

Zudem können die Forstämter übrigens auch Inhaber (Staatsforste) sein, und Berechtigungen vergeben, dann müßte man beim für den Forstamtsbezirk zuständigen nachfragen.

Wie es bei genossenschaftlich bejagten Revieren (in Hessen meist Feldreviere) verhält weiß ich nicht genau, ich würde mich aber wenn schon an den Ob-Mann der Genossenschaft wenden.

Ob die nun Bock haben über den Pillepalle zu diskutieren, und das Risiko eingehen öfters von der Arbeit abgehalten zu werden, liegt in deren Ermessen.

stefan
 
Abwurfstangen

Ein Blick in das in Deutschland geltende Bundesjagdgesetz erweitert auch Nichtjägern sicherlich den Horizont:

§ 19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist …
17. Abwurfstangen ohne schriftliche Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten zu sammeln;



cut
 
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