Hallo Leute,
habe mir in den letzten monaten ein paar Messer gekauft, und wollte eines davon mit mir in der hosentasche tragen will dafür aber natürlich keinen ärger bekommen.
natürlich habe ich nicht vor irgendwelchen unfug anzustellen.
Nur Leider blicke ich bei dem ganzen rechtlichen zeug und beamten deutsch nicht durch confused:. das einzige was ich denke verstanden zu haben ist die sache mit maximal 11cm klingenlänge. wie sich jetzt aber auswirkt ob es ein Einhandmesser/zweihandbesser ist, oder wie man ein/zweihandmesser unterscheidet ist mir vollkommen schleierhaft.
es handelt sich bei den messern die für mich infrage kommen zum einen um das Böker Magnum Ironworker
http://www.bladehq.com/imgs/knives/...agnum-ironworker-grey-plain-01sc124-large.jpg
und um das Böker Magnum Detonation III
http://images1.opticsplanet.com/365...tion-iii-folding-carry-knife-01mb801-main.jpg
bei dem Magnum Detonation III vor allem bin ich etwas verwirrt. in der verpackung war ein Imbusschlüssel beigelegt, mitdem man den "klingenlifter" also das runde teil zum aufklappen abmontieren kann. um " sein einhandmesser in ein mit zwei händen zu bedienendes Messer vorrübergehend umbauen" kann. zum einen: was macht das (rechtlich) für ein unterschied? zweitens: troz abmontiertem "klingenlifter" kann ich das messer problemlos mit einer hand öffnen(ebenso wie das Magnum Ironworker) da ich sehr große hände habe. zählt dies nun rechtlich trozdem wie ein zweihandmesser?
ich bin ziemlich verwirrt
darf ich nun eines der beiden messer mit mir führen? gibt es dinge die ich dabei beachten muss?
kann mir also jemand freundlicher weise erklären? das wäre super von euch
liebe grüße PariaH
habe mir in den letzten monaten ein paar Messer gekauft, und wollte eines davon mit mir in der hosentasche tragen will dafür aber natürlich keinen ärger bekommen.
natürlich habe ich nicht vor irgendwelchen unfug anzustellen.
Nur Leider blicke ich bei dem ganzen rechtlichen zeug und beamten deutsch nicht durch confused:. das einzige was ich denke verstanden zu haben ist die sache mit maximal 11cm klingenlänge. wie sich jetzt aber auswirkt ob es ein Einhandmesser/zweihandbesser ist, oder wie man ein/zweihandmesser unterscheidet ist mir vollkommen schleierhaft.
es handelt sich bei den messern die für mich infrage kommen zum einen um das Böker Magnum Ironworker
http://www.bladehq.com/imgs/knives/...agnum-ironworker-grey-plain-01sc124-large.jpg
und um das Böker Magnum Detonation III
http://images1.opticsplanet.com/365...tion-iii-folding-carry-knife-01mb801-main.jpg
bei dem Magnum Detonation III vor allem bin ich etwas verwirrt. in der verpackung war ein Imbusschlüssel beigelegt, mitdem man den "klingenlifter" also das runde teil zum aufklappen abmontieren kann. um " sein einhandmesser in ein mit zwei händen zu bedienendes Messer vorrübergehend umbauen" kann. zum einen: was macht das (rechtlich) für ein unterschied? zweitens: troz abmontiertem "klingenlifter" kann ich das messer problemlos mit einer hand öffnen(ebenso wie das Magnum Ironworker) da ich sehr große hände habe. zählt dies nun rechtlich trozdem wie ein zweihandmesser?
ich bin ziemlich verwirrt
darf ich nun eines der beiden messer mit mir führen? gibt es dinge die ich dabei beachten muss?
kann mir also jemand freundlicher weise erklären? das wäre super von euch
liebe grüße PariaH
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