Darf ich diese Messer in der Öffentlichkeit mit mir führen?

PariaH

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Hallo Leute,

habe mir in den letzten monaten ein paar Messer gekauft, und wollte eines davon mit mir in der hosentasche tragen will dafür aber natürlich keinen ärger bekommen.
natürlich habe ich nicht vor irgendwelchen unfug anzustellen.

Nur Leider blicke ich bei dem ganzen rechtlichen zeug und beamten deutsch nicht durch :confused::confused:. das einzige was ich denke verstanden zu haben ist die sache mit maximal 11cm klingenlänge. wie sich jetzt aber auswirkt ob es ein Einhandmesser/zweihandbesser ist, oder wie man ein/zweihandmesser unterscheidet ist mir vollkommen schleierhaft.

es handelt sich bei den messern die für mich infrage kommen zum einen um das Böker Magnum Ironworker
http://www.bladehq.com/imgs/knives/...agnum-ironworker-grey-plain-01sc124-large.jpg
und um das Böker Magnum Detonation III
http://images1.opticsplanet.com/365...tion-iii-folding-carry-knife-01mb801-main.jpg

bei dem Magnum Detonation III vor allem bin ich etwas verwirrt. in der verpackung war ein Imbusschlüssel beigelegt, mitdem man den "klingenlifter" also das runde teil zum aufklappen abmontieren kann. um " sein einhandmesser in ein mit zwei händen zu bedienendes Messer vorrübergehend umbauen" kann. zum einen: was macht das (rechtlich) für ein unterschied? zweitens: troz abmontiertem "klingenlifter" kann ich das messer problemlos mit einer hand öffnen(ebenso wie das Magnum Ironworker) da ich sehr große hände habe. zählt dies nun rechtlich trozdem wie ein zweihandmesser?

ich bin ziemlich verwirrt:confused:
darf ich nun eines der beiden messer mit mir führen? gibt es dinge die ich dabei beachten muss?
kann mir also jemand freundlicher weise erklären? das wäre super von euch :super:

liebe grüße PariaH
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Darf ich diese messer in der öffentlichkeit mit mir führen?

Frage Nummer 1: Sagt Dir die Groß- / kleinschreibung was?

Frage Nummer 2: In welchem Staat bist Du zuhause?
 
AW: Darf ich diese messer in der öffentlichkeit mit mir führen?

Frage Nummer 3: Wo hast du dich bis jetzt informiert? 11cm stehen nirgendwo. Die beiden einzigen Längenangaben im Waffg. (8,5cm und 12cm) sind für beide Messer irrelevant.

Grüße Willy
 
Zu Frage Nummer: 1
Groß und Kleinschreibung war schon immer eine Schwäche von mir. Da schleichen sich immer bei mir ein Haufen Fehler ein. Sorry dafür. :cold:

Zu Frage Nummer: 2
Ich lebe in Rheinland-Pfalz (Deutschland)

Zu Frage Nummer: 3
Ich weiss nichtmehr genau wo, aber es war irgendein Gesetztestext bei dem ich so ziemlich Bahnhof verstanden habe. Es ist natürlich gut möglich das ich gerade mit den Zahlen etwas durcheinander geraten bin :rolleyes:


Liebe Grüße
PariaH
 
Also wenn ich das jetzt richtig interpretiere heisst das für mich:
ich darf beide der Messer mit mir führen, da sie eine einseitige klinge mit einer länge unter 12cm haben, obwohl ich sie problemlos einhändig öffnen und feststellen kann.
und bei dem Magnum Detonation III darf ich auch problemlos den "Knopf" an der Klinge wieder anmontieren da das in der deutschen rechtslage keinen unterschied macht.

sicher bin ich mir dabei jedoch nicht da ich neicht verstehe was das hier heisst:

(1) Es ist verboten

1.
Anscheinswaffen,
2.
Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder

Was zählt in Deutschland als "anscheinswaffe" oder " Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1" ??

Liebe Grüße
PariaH
 
Nur Leider blicke ich bei dem ganzen rechtlichen zeug und beamten deutsch nicht durch

Das hier auch gelesen: http://www.messerforum.net/initiative/pages/rechtslage-waffengesetz-und-messer.php?
Finde ich recht verständlich, aber ok, bin auch einschlägig vorbelastet ;)

es handelt sich bei den messern die für mich infrage kommen zum einen um das Böker Magnum Ironworker
http://www.bladehq.com/imgs/knives/...agnum-ironworker-grey-plain-01sc124-large.jpg
und um das Böker Magnum Detonation III
http://images1.opticsplanet.com/365...tion-iii-folding-carry-knife-01mb801-main.jpg

... darf ich nun eines der beiden messer mit mir führen?

Das Ironworker - Backlock/Zweihändig zu Öffnen - grundsätzlich ja.

Das Zweite mit Daumenpin - Einhandmesser - grundsätzlich nein.

Ohne Daumenpin - bleibt eine offene Frage. Jedenfalls wird durch das Entfernen des Daumenpins ein Einhandmesser nicht zwingend ein Zweihandmesser, siehe BKA Bescheid vom 15.5.13 zum Pohl Force Foxtrott Two Outdoor: http://www.bka.de/nn_205618/DE/Them...er/feststellungsbescheideMesser__tabelle.html

Der Feststellungsbescheid gilt aber grundsätzlich nur für genau das im Bescheid angeführte Messer. Wie das BKA bei einem anderen Messer entscheiden würde, ist nicht geklärt.

Und das ist aktueller Stand. Genaueres kann Dir keiner sagen, weils zum Thema keine/zu wenig Rechtsprechung gibt.

Pitter
 
Das Ironworker - Backlock/Zweihändig zu Öffnen - grundsätzlich ja.

Das Zweite mit Daumenpin - Einhandmesser - grundsätzlich nein.

Ohne Daumenpin - bleibt eine offene Frage. Jedenfalls wird durch das Entfernen des Daumenpins ein Einhandmesser nicht zwingend ein Zweihandmesser

Pitter

da liegt ja mein problem, ich kann ja beide Messer (sowohl das Ironworker als auch das Detonation III ) Problemlos mit einer hand öffnen, und das Detonation III kann ich auch mit abmontiertem Daumenpin problemlos mit einer hand öffnen. Woran erkennst du also das das Ironworker ein zweihand messer ist, und das Detonation eine einhandmesser?
Und warum das zweite jetzt überhaupt verboten ist bleibt mir auch unklar. da in dem Link von DaDavid ww.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html geschrieben ist :
§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen
(1) Es ist verboten

3.
Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

zu führen.

die klinge ist zwar einhändig feststelllbar. aber unter 12 cm lang. warum ist es also trozdem verboten? liegt das an der art wie die Klinge arretiert wird? oder einfach daran das ich es eben mit nur einer hand öffnen/feststellen kann? Und woran erkenne ich ob ein messer ein "einhandmesser" oder "zweihand messer" ist? :confused::confused::confused:

Liebe grüße und vielen dank für eure hilfe
PariaH
 
Ahoi PariaH,
diese Materie ist wirklich nicht einfach.
Pitter und Beagleboy haben Dir einschlägige Links geschickt- hast Du die schon in der Kürze der Zeit schon verinnerlicht?
Ohne hier "hochnäsig" rüberzukommen- bitte recherchiere erstmal selbstständig.
Deine Fragen genau zu beantworten erfordert viiiel Schreibarbeit.
Im Politikunterforum gibt es viel Lesestoff.

Gruß
Excalibur
 
die klinge ist zwar einhändig feststelllbar. aber unter 12 cm lang. warum ist es also trozdem verboten? liegt das an der art wie die Klinge arretiert wird? oder einfach daran das ich es eben mit nur einer hand öffnen/feststellen kann? Und woran erkenne ich ob ein messer ein "einhandmesser" oder "zweihand messer" ist?

Die genannten 12 cm beziehen sich nur auf feststehende Messer, §42a gilt für alle "Einhandmesser".
Und etwas vereinfacht: Wenn du ein Messer mit nur einer Hand ohne große Probleme öffnen kannst und die Klinge dabei verriegelt wird, dann gehe einfach mal davon aus dass es als "Einhandmesser" eingestuft wird.

Grüße
Rainer
 
Moin excalibur.
Ja die Links habe ich mir in der Tat durchgelesen. Jedoch wirklich wietergebracht haben die mich nicht da alle die sachen ein bisschen anderes vormulieren und ich am ende nicht weiss worauf es jetzt ankommnt...
auf dem link von boker.de steht ja folgendes:
"Einhändig feststellbare" Messer sind nach unserem Verständnis Messer, die eine Vorrichtung zum einhändigen Öffnen und eine Klingenarretierung aufweisen. Sollte ein Messer nur eines dieser Merkmale aufweisen, ist es vom § 42a nicht betroffen.
das würde heissen, das das Detonation mit abmontiertem Daumenknopf, keine Vorrichtung zum einhändigen öffnen hat. Obwohl es mir noch möglich ist es einhändig zu öffnen, und somit nicht mit einem trageverbot belegt ist?
denn auch ein beipackzettel des Detonation sagt:
...der Kunde entscheidet selbst, ob er sein einhandmesser in ein mit zwei händen zu bedienendes Messer vorrübergehend umbauen möchte. Sie schrauben den Klingenlifter ab, und haben die volle flexibilität und sicherheit.
also wäre mit abmontierem klingenlifter das tragen unbedenklich, auch wenn ich es trozdem mit einer hand bedienen kann?

Beim Ironworker ist ja eine rille für den Fingernagel in der klinge, zählt das als "vorrichtung zum einhändigen öffnen" ? Wen nicht wäre wieder nur ein merkmal (die klingenarrettierung) gegeben, und es würde laut böker nicht unter das Führungsverbot fallen. Jedoch kann ich auch hier das messer problemlos mit einer hand öffnen....

also würde da die antwort von Erka ins spiel kommen:
Wenn du ein Messer mit nur einer Hand ohne große Probleme öffnen kannst und die Klinge dabei verriegelt wird, dann gehe einfach mal davon aus dass es als "Einhandmesser" eingestuft wird.
somit wären beide messer einhandmesser (da ich sie einhändig öffnen kann, unabhängig von öffnungsvorrichtungen) und somit laut § 42a, Absatz 1„Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen“ verboten.

der Link von Pitter hilft dahingehend weiter , dass ich nun weiss das ich es nicht zu öffentlichen veranstaltungen mitmir trage und welche arten von messern als waffen eingestuft sind. und ausserdem heisst es da:
Dem Führungsverbot unterliegenden "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge". Das umfasst alle Klappmesser, deren Klingen (unabhängig von der Klingenlänge) mit nur einer Hand geöffnet werden können, und bei denen zum Einklappen der Klingen eine mechanische Sperrvorrichtung gelöst werden muss.

Also im Fazit für mich:
Beide Messer sind einhandmesser und daher ist es mir verboten sie mit mir zu führen.

Oder hab ich da jetzt noch irgendwass falsch verstanden?

Grüße
PariaH
 
Ich würd mal sagen man kann "fast" jedes Klappmesser mit üblicher Verriegelung einhändig öffnen wenn man genügend Kraft oder die entsprechende Technik hat, die Frage ist eher ob sie dafür gemacht wurden bzw. ob sie quasi von jedermann einhändig geöffnet werden können.
Das Ironworker wurde nicht als "Einhandmesser" erzeugt und kann wahrscheinlich auch nicht von jedem einhändig geöffnet werden (lass mal deine Frau/Freundin probieren ;), das Detonation schon, ob da das Abmontieren der Öffnungshilfe alleine ausreichend ist (siehe Antwort pitter) ist also fraglich.
 
@PariaH:
Klicke bitte HIER. Sobald du auf der Seite bist, suchst du nach diesem Eintrag :
Einstufung eines Messers "Pohl Force Foxtrott Two Outdoor" der Firma Pohl Force vom 01.10.2012 (es sollte der zweite Eintrag von oben sein)
und lade die PDF-Datei herunter.

Obwohl das Foxtrott über keine Öffnungshilfe verfügt, wird es dennoch als Einhandmesser eingestuft, weil es sich mit einer Hand ohne Weiteres öffnen lässt. Du könntest auch in eine Bücherei gehen und die Kommentare zum Waffengesetz lesen. Dort steht u.a. dass der Begriff des Einhandmessers "weit zu fassen" sei und der Feststellungsbescheid über das Foxtrott liefert leider die Bestätigung. Dies gilt nach wie vor für alle Messer, die über eine feststellbare Klinge verfügen - Slipjoints fallen nicht darunter - egal wie sie sich öffnen lassen.
 
Wenn du ein Messer mit nur einer Hand ohne große Probleme öffnen kannst und die Klinge dabei verriegelt wird, dann gehe einfach mal davon aus dass es als "Einhandmesser" eingestuft wird.
Hierzulande ist es mittlerweile bei der Exekutive üblich, das praktisch nachzuprüfen. Läßt es sich einhändig öffnen und verriegelt, ist es vom Trageverbot betroffen.
 
Vielen Dank für eure Hilfe Leute,
Ich hab mich sicherheitshalber dafür entschlossen die Messer einfach nicht in der öffentlichkeit mit mir zu tragen.
Danke für alle eure beiträge ihr wart ne super hilfe :super:

Liebe Grüße
PariaH
 
da liegt ja mein problem, ich kann ja beide Messer (sowohl das Ironworker als auch das Detonation III ) Problemlos mit einer hand öffnen, und das Detonation III kann ich auch mit abmontiertem Daumenpin problemlos mit einer hand öffnen. Woran erkennst du also das das Ironworker ein zweihand messer ist, und das Detonation eine einhandmesser?

*Ich*? Schau, das ist ja das Problem.

Für mich ist ein Einhandmesser ein Einhandmesser und ein Zweihandmesser ein Zweihandmesser.
Für Michael Janich sind quasi alle Klappmesser Einhandmesser.
Meine Ex - um nur mal eine Person zu nennen - macht selbst ein Spyderco mit 50mm Spyderhole mit zwei Händen auf.

Ist wie mit der Waffeneigenschaft.

Für mich ist ein Messer dann ne Waffe, wenns ein Dolch ist, oder ein Civilian oder ein Echanis Warrior ... oder halt generell so schwer, dass ich damit einen erschlagen kann
Für Marc "Animal" Young ist jedes Messer eine Waffe. Und Kugelschreiber und Bürostühle und ein Besenstiel oder der Daumen.

Recht hat immer einen Graubereich

Messer ins Waffg aufzunehmen und zu versuchen, nach good and evil zu trennen und auch noch aufzudröseln, welcher Gebrauch jetzt noch ok ist (sozial adaequat) und welcher nicht, macht den Graubereich noch größer. Weil man den good oder evil Gebrauch eines Werkzeugs eben nur vom Ergebnis her beurteilen kann. Weil tot ist tot, egal ob mit Unterstützung eines Echanis Warrior oder eines Schinkenmessers. Oder eines Besenstiels.

Und deswegen schwimmst eben Du, aber schwimmen auch die Executive und die Judicative in nem grauen Nebel. Da gibts keine klaren Antworten. Und auch keine Lösung. Jeder macht halt mal so hin.

Pitter
 
Ich fass mal zusammen was ich verstanden habe:

feststehende Klinge größer 12 cm - verboten
Messer die sich mit einer hand öffnen lassen und mit einer Hand arretiert werden - verboten
Springmesser sind nur erlaubt wenn: kleiner 8,5 cm; Klinge seitlich ausklappt; Klingenbreite mindestens 20% von Klingenlänge beträgt

Ist das so richtig? Mit "verboten" ist die Führung gemeint.
 
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