Darf ich diese Messer in der Öffentlichkeit mit mir führen?

Grob gesehen ist Dein Resümee richtig.

Springmesser sind nur erlaubt wenn: kleiner 8,5 cm; Klinge seitlich ausklappt; Klingenbreite mindestens 20% von Klingenlänge beträgt

Wobei die genannten Springmesser unter das Trageverbot fallen.
Es gibt natürlich noch einige Ausnahmen und dann noch die verbotenen Gegenstände und,und,und.........

Einfach ist was anderes:rolleyes:
Gruß
Excalibur
 
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Springmesser sind nur erlaubt wenn: kleiner 8,5 cm; Klinge seitlich ausklappt; Klingenbreite mindestens 20% von Klingenlänge beträgt
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Meiner Erinnerung nach gibt es die 20%-Regel in der aktuellen Fassung des Gesetzes nicht mehr.

http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2_84.html schrieb:
1.4.1
Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

- höchstens 8,5 cm lang ist und
- nicht zweiseitig geschliffen ist
 
Das mit dem Fortfall der 20%-Regel stimmt.

Und verboten ist das Führen der anderen nur dann, wenn Du dafür kein berechtigtes Interesse hast. Das kann bereits darin bestehen, das Du sie zu einem allgemein anerkannten Zeck mitführst.
In Bayern reicht AFAIK schon das Tragen einer Trachtenhose, um einen Jagdnicker, also eine explizite Stichwaffe führen zu dürfen.
Legt dieses s****** Gesetz doch nicht immer in vorauseilendem Gehorsam restrktiver aus als nötig!
 
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