Darf ich dieses Klappmesser [ Verlängerungsmesser ] führen?

yxz

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Hallo,ich hab mal eine Frage an die Experten hier.Beim aufräumen ist mir mal wieder mein Klappmesser in die Hände gefallen welches ich vor über 20 Jahren auf einem Flohmarkt erstanden habe.

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Nun frage ich mich,fällt dieses Messer unter irgendwelche Gesetze oder darf ich es in der Öffentlichkeit führen?

Danke für Infos dazu.
 
Hallo,
Ist ein sog. Verlängerungsmesser, zum Sammeln interessant, führen in der Öffentlichkeit würde ich es in D NICHT. Was ich sehe, sind ca. 18 cm Klingenlänge. Wenn Du es vertiefen möchtest, hier im Bereich Politik und Recht findest Du Auskunft. In anderen Ländern mag es sehr unterschiedlich sein....

Gruß
Abu

PS: Musste meine spontane Auskunft wegen der Klingenlänge dank Klingler korrigieren! Hätte doch erst meinen Morgenkaffee zur Erweckung trinken sollen. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da muss ich mal wieder schmunzeln. An solche "Exoten" hat bei der Gesetzesformulierung garantiert keiner gedacht.

M.M. hängt die juristische Zulässigkeit des Führens in diesem Fall lediglich davon ab, ob es ein- oder zweihändig zu öffnen ist. Zweihändig zu öffnen hieße, dass es führbar ist. Die Klingenlänge spielt bei Klappmessern keine Rolle.

ABER - das in der Praxis durchzuziehen, hat im Falle einer Kontrolle ganz sicher eine Diskussion mit der Executive zur Folge, mindestens. :D Das Messer schreit geradezu danach.
 
Moin,danke für die Aufklärung das es ein Verlängerungsmesser ist,den Ausdruck hatte ich noch nie gehört.
Ich hab natürlich bevor ich mich angemeldet habe versucht hier und auch im Netz Informationen über die rechtliche Seite zu bekommen,leider ohne Erfolg.

Einhändig öffnen kann ich es,ich halte einfach die Klingenschneide irgendwo gegen und klapp den Griff auf.Danach ist die Klinge dann auch arretiert.Dann ist das führen wohl nicht erlaubt,sehr schade.
 
...Einhändig öffnen kann ich es,ich halte einfach die Klingenschneide irgendwo gegen und klapp den Griff auf.Danach ist die Klinge dann auch arretiert...

Die Öffnungsvariante ist mir auf die Schnelle gar nicht eingefallen. Aber klar, wenn's geht...

...Dann ist das führen wohl nicht erlaubt,sehr schade...

Sehe ich auch so, solange kein adäquater Grund - Jagdausflug? - vorliegt.
 
Wenn du einen anderen Gegenstand zur Hilfe nimmst ist es doch nicht einhändig zu öffnen, denn das wäre doch bei fast jedem Zweihandmesser so möglich (Buck 110 etc.). Ich für meinen Teil würde einfach probieren, ob du es ohne Probleme mit einer Hand aufkriegst, ohne Fingerakrobatik und falls das der Fall sein sollte einfach nur sozialadäquat führen. In D ist es aber generell fraglich mit der Rechtssicherheit bezüglich Messern, sodass da jeder (Kontrolleur) wohl eine andere Meinung hat.

MFG John
 
Hab es früher beim Angeln immer am Gürtel getragen,war prima weil ich es auch als Linkshänder gut greifen konnte.Dann kommt es jetzt in den Angelkasten,ganz verzichten drauf möchte ich auch nicht.

Danke für eure Einschätzungen,scheinbar ist abseits der klaren Verbote einiges noch Auslegungssache.
 
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