Darf ich dieses Messer tragen oder nicht? [ZT 0350]

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J3ns

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Hallo community , möchte mir gerne ein Klappmesser kaufen und da bin ich auf das Zero Tolerance 0350 folder speedsafe jetzt meine frage : fällt dieses messer nicht unter paragraph 42 da es mit einerhand zuöffnen geht ? Schwanke momentan zwischen einem pohl force und zero toleranec , wobei es echt wichtig ist das ich dieses messer letztenendlich auch "legal" mit mir tragen darf ohne in Konflikt mit dem Gesetz zugeraten ??:)

Danke schonmal vorab an euch :super:
 
AW: Darf ich dieses Messer tragen oder nicht?

Der Paragraph greift beim ZT 0350 ... kurze Antwort, aber ist so.

Den Kurzreview zum Messer selbst kennst du? Nicht das ich dir das Herz schwer machen möchte, aber der Paragraph schränkt des Tragen bloß ein, verbietet es aber nicht per se. Ich geh' mal davon aus, dass dir das bewusst ist und wenn nicht, kannst dich ja in der Forenecke Politik & Recht dazu einlesen.
 
AW: Darf ich dieses Messer tragen oder nicht?

Der Paragraph greift beim ZT 0350 ... kurze Antwort, aber ist so.

Den Kurzreview zum Messer selbst kennst du? Nicht das ich dir das Herz schwer machen möchte, aber der Paragraph schränkt des Tragen bloß ein, verbietet es aber nicht per se. Ich geh' mal davon aus, dass dir das bewusst ist und wenn nicht, kannst dich ja in der Forenecke Politik & Recht dazu einlesen.

Okay danke :) mir geht es darum das ich sehr oft in der natur bin und häufig wandern bin und es somit mit mir tragen möchte bzw muss und soweit ich weis und gelesen hab ist das beim Pohl Force alpha two ja möglich , da ich es einhändig mit extra montierter öffnungsschraube und zweihändig öffnen kann. Man darf Messer die mit 2 Hönden geöffnet werden müssen mit einer maximal klingenlänge Vonn 12cm ja ohne probleme tragen kann ?!
 
AW: Darf ich dieses Messer tragen oder nicht?

...mit einer maximal klingenlänge Vonn 12cm...!

Der 12cm-Passus betrifft feststehende Messer.
Bei Klappmessern ist die Länge irrelevant, da geht es um einhändig feststellbar.
(BTW: Verwendung in der Natur (Wandern, Camping etc.) wäre für mich übrigens schon etwas, das ein "berechtigtes Interesse" zum Führen von größeren Fixed oder Einhändern darstellt...)
[EDIT]: ...wäre das hier in "Recht & Politik" nicht besser aufgehoben?
 
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