Das ist lächerlich !"! [Butterfly, Zoll, Verbot]

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Goshinsatori

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Das ist lächerlich !"!

HI,

letzten September hab ich in Amerika ein Butterfly-Messer bestellt und bezahlt.
Der Verkäufe schickte gleich zwei, da Sonderangebot.
Der ZOLL hat die Dinger einbehalten, da Fallmesser und beiseitig scharf.
Wieder zu Hause, Waffengesetz studiert, Butterfly's sind keine Fallmesser, FAX gemacht, die Messer wollte ich haben.
Am Freitag dann folgender Brief im Briefkasten:

Ermittlungsverfahren gegen S i e wegen Verstosses gegen das Waffengesetz.

Sehr geehrter Hr. Bub,

sie erhalten in der Anlage
-Fotokopie des waffenrechtlichen Gutachtens hinsichtlich der sichergestellten Butterfly-Messer

Das Ermittlungsverfahren gegen Sie wird eingestellt. Im Hinblick darauf, dass die Butterfly ab dem 01.04.2003 verbotene Gegenstände darstellen, wird hier davon ausgegangen, dass Sie auf deren Rückgabe verzichten.

mfg


.....

Schreiben ist vom 18.03.2003, am 28.03.2003 war es dann bei mir.
Verzögerungstaktik ?? Ja, ich glaube schon.
Keine Entschädigung, keine Entschuldigung, nichts.
Heute sind die Dinger ja noch erlaubt, daher hole ich mir die DINGER heute ab.

DIE SPINNEN die Staatsanwälte !"!

[HankEr: Titel erweitert :hmpf:]
 
Ärgerlich!

Ich würde die beiden Messer nicht heute noch abholen (da hätte ich die Befürchtung eines früh morgendlichen Besuchs) sondern eine Klage auf Schadensersatz erwägen. Im Sinne von: Durch die unbegründete Einhaltung des Zolls sei dir der Erlös eines beabsichtigten Weiterverkaufs ;) entgangen.



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Zuletzt bearbeitet:
Nunja, da Du die Messer sicher heute nacht 23:59:59 Uhr unbrauchbar machen wirst spricht ja nichts dagegen dass Du sie Dir abholst.

Rechne im Zweifelsfall damit dass die Herren wirklich mal bei Dir vor der Türe stehen und unfreundlich nach den Messern fragen. Wenn Du denen dann die Messer nicht gleich aushändigst können die durchsuchen - bis sie die Messer gefunden haben oder bis sie sicher sind dass sie nicht da sind - und das kann bei so kleinen Sachen wie Messern etwas dauern - und wenn sie dabei etwas anderes finden dass Du nicht besitzen dürftest hast Du deswegen dann auch noch gleich ein Verfahren am Hals.

Noch ärgerlicher könnte sein dass das Ermittlungsverfahren bei denen möglicherweise im Computer landet - zwar mit dem Vermerk "Eingestellt" - aber es steht eventuell drin - und das kommt dann immer gut.

Hat bei einem Bekannten drei Monate gebraucht bis die das eingetragen hatten - aber dann war da im Computer der freundliche Vermerk hinsichtlich Staatsanwaltschaft, Aktenzeichen, Tatbestand und dass das Verfahren eingestellt wurde.

Gruss
Markus
 
Es gibt immer noch die Möglichkeit einer BKA-Sondergenehmigung. Diese einzuholen, dafür hattest Du ja Zeit. :hmpf:
 
Also einfach durchsuchen dürfen die garnix ;) - Mal so nebenbei.

Ansonsten bin ich seit Wochen dran und versuche Infos zu bekommen, wie man die Ausnahmegenehmigungen bekommt - für die Ausübung meines Sportes (FMA).

Innenministerium: Land ist zuständig.
Land: BKA / LKA sind zuständig. - Die reagieren allerdings nicht auf Anfragen.
Örtliches Ordnungsamt (die ja auch Waffenscheine ausstellen): O-Ton "Fragen sie bitte in ein paar Wochen nochmal an, wir haben bisher keine Informationen dazu erhalten."

Ist schon toll..
 
Original geschrieben von Twist
Also einfach durchsuchen dürfen die garnix ;) - Mal so nebenbei.

Ich würde mich nicht der Hoffnung hingeben , daß es (gegebenenfalls) den Herren an der entsprechenden richterlichen Anordnung fehlen würde.



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Zuletzt bearbeitet:
Zuständig für Sondergenehmigungen für ansonsten verbotene Waffen (§40 WaffG neu) ist das BKA, da gibts nix zu deuteln: siehe §40, Satz (4) — glasklar ist das da geregelt. Und demnach wird nicht jeder Kreti und Pleti (also alle Normalos) eine SG erhalten, sondern da wird wie jetzt bei den Waffen streng gesiebt werden. Das ist nicht die Schuld des BKA, sondern steht so im Gesetz. Demnach gilt auch für verbotene Messer als Ausnahmegrund nur der Passus von der "kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung". Das nachzuweisen, ist aber das Problem, da es für Schußwaffen-Sammlungen und die damit verbundene rote WBK zwar entsprechende Sachverstädnige, Rpüfungsausschüsse etc gibt, nicht aber für Messer.

Butterflys sind ohne Ausnahme ab morgen verboten.

AAABER: Das Herstellen oder Umbauen von Messern ist anders als das von Schusswaffen nicht auf mit den entsprechenden Befugnissen ausgestattete Personen beschränkt - das darf jeder.

Wer also bei seinem Butterfly die Klinge öffnet, die Griffe schließt und dann die ganze Chose (Griff/Scharnier) irreversibel verschweißt /verlötet/miteinander verschmilzt, der BESEITIGT die Eigenschaften, welche das Verbot ausmachen.

Das ist m.E. die einzige Ausnahme, wenn man so etwas behalten will.

Ansonsten gilt: Verschrotten. Der einzige legale Ausweg, um ab morgen Verbotenes loszuwerden. Zu den Terminen siehe auch Paragraph 58, Satz (8): "Wer eine bei Inkrafttreten dieses Gesetzes unerlaubt besessene Waffe bis zum Ende des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Monats unbrauchbar macht, einem berechtigten überläßt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft."

Gemäß der allgemeinen Rechnung gilt hier als Stichtag der 31. August.

Wobei sich die Messerbranche noch vor 4 Wochen durch die Bank darüber im Unklaren war, ob es auch auf sie zutrifft. Was definitiv nicht geht: Nach dem 1. April illegale Messer etwa an den Fachhändler respektive an den Großhändler zurückgeben --- auch die bräuchten Ausnahmegenehmigungen und würden sich ohne durch die Annahme strafbar machen.

Wichtig hierbei: Das gitl nur, solange man nicht vorher bereits seitens der Staatsanwaltschaft genau desdawegen am Wickel gepackt wurde. Motto: Nicht erwischen lassen.

Für den fraglichen Fall heißt das: Aus der Nummer kommt man m.E. mit Zurückholen nicht mehr heraus --- außer, man weist nach, dass man den fraglichen Gegenstand pünktlich zum Inkrafttreten dieses antidemokratischen Machwerks unwiderruflich so abgeändert oder zerstört hat, dass die Verbotsbestimmungen nicht mehr greifen.

Bei Behörde/Polizeidienststelle abgeben? Tja, das steht in irgendwelchen Akten und fliegt einem möglicherweise noch wie ein Bumerang um die Ohren.

Also besser so schnell wie möglich derlei beseitigen.

Und ich bezweifle ganz stark, dass irgendwelche Entschädigungsansprüche durchkommen werden - die sind dem vermeintlich höheren Wohl (Sicherheitssteigerung) untergeordnet. Jegliche Diskussion dazu scheint erst einmal müßig - bis dazu etwas VERNÜNFTIGES vorliegt, gilt das Gesetz. Und wie mir seitens des BKA mitgeteil wurde, wird ab morgen umgesetzt. Die sind Exekutive und müssen das, das ist ihr Job.

Den Schwachsinn dieses Gesetzes und seine Heimtücken haben wir in VISIER rauf und runter gebetet. Möglicherweise läßt sich noch etwas auf gerichtlichem Weg ändern. Die erste Verfassungsbeschwerde wurde seitens der Deutschen Schießsport-Union (DSU) jedenfalls schon eingereicht.
 
Man sollte sich sowas gut überlegen da juristische Schritte schwierig und vor allen teuer werden können....

Aber affig ist es wirklich.
Kopf hoch

Felix
 
Mache grad Praktikum bei der Staatsanwaltschaft.. wenn man die darauf anspricht kann man die großen Fragezeichen über den Köpfen gradezu blinken sehen..

Die wissen auch nicht, was sie machen sollen, wenn sie jemanden mit so einem Messer erwischen. (Ich würde ja fast sagen da folgt ne Einstellung des Verfahrens, wenn der Besitzer das Messer abgibt.. hängt natürlich auch stark von der jeweiligen StA ab...)

Ein anderer Knackpunkt ist ja, daß unbrauchbare Balisongs erlaubt sind. - Wobei der Begriff unbrauchbar nicht klar definiert ist. (Hierzu kam vom BundesInnenMinisterium die Antwort, daß Auslegung eben Ländersache ist.) - Da ist mein zweiter Ansatzpunkt.. fürs Training würde es auch reichen ne schriftliche Bestätigung zu bekommen, daß stumpfe Balisongs als unbrauchbar gelten... nur ob sie das machen? Sehen ja immernoch aus wie Balisongs :/

Ach.. alles nicht schön.
 
Demnach gilt auch für verbotene Messer als Ausnahmegrund nur der Passus von der "kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung".
Das mit dem "nur" ist nicht richtig.
Das Bundeskriminalamt kann auf Antrag von den Verboten [...] allgemein oder für den Einzelfall Ausnahmen zulassen, wenn die Interessen des Antragstellers auf Grund besonderer Umstände das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Verbots überwiegen.
Könnte schonmal bei Altbesitz gegeben sein.

Dies kann insbesondere angenommen werden, [...] für wissenschaftliche oder Forschungszwecke oder zur Erweiterung einer kulturhistorisch bedeutsamen Sammlung bestimmt sind und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist.
"Insbesondere" nicht "nur".
 
(Hierzu kam vom BundesInnenMinisterium die Antwort, daß Auslegung eben Ländersache ist.)
Heute ja, morgen nein. Soll bedeuten die unterschiedlichen Länderauslegungen sind heute Nacht 0:00h vom Tisch, da können sich die Bundesbehörden nicht herausreden.
 
moment:
Zitat:

"Die Durchführung des Waffengesetzes ist Angelegenheit der Bundesländer; hierzu gehört auch die Beantwortung von Fragen hinsichtlich der Auslegung und Anwendungsreichs von Vorschriften des Waffenrechts. Ich bitte Sie daher, sich an die für Ihren Wohnort zuständige Waffenbehörde zu wenden."

Hab ich schriftlich und beglaubigt ;)
 
Goshinsatori:
Falls es sich um das "Pacific Style Balisong" von www.knifezilla.com aus deinem Thread "..und jetzt hat's der Zoll" handeln sollte, bist du selbst an dieser Situation schuld. Ich hatte dir in meinem Posting vom 27.08.2002 bereits angeboten, das Baby bei der zuständigen Zollstelle wieder "loszueisen". Wenn du aber alles schleifen lässt, brauchst du jetzt nicht herumzujammern. Und hast jetzt eben Lehrgeld gezahlt !
 
Tja Goshi

Schreib die Dinger lieber ab.
Ich denke, dann haste noch ´ne Chance, daß die das Verfahren einstellen.

Besser is dat!
 
Original geschrieben von HankEr
Das mit dem "nur" ist nicht richtig.

Könnte schonmal bei Altbesitz gegeben sein.


"Insbesondere" nicht "nur".

@HankER: Prinzipiell d'accord, aber: Ich schrieb von Normalos, also den Leuten, die ein paar Messer zu Hause haben. Für die gilt "nur" nach wie vor. Meine diesbezügliche Auskunft lautete ganz klar "nur kulturhistorisch bedeutsam" macht den Stich. "Altbesitz" ist rein theoretisch eingeschlossen, scheint mir aber bei Billig-Springern oder Null-Acht/Fuffzehn-Butterflys aussichtslos --- dem steht das übergeordnete Interesse entgegen. Was hier gilt, ist im Zweifel die Auslegung des BKA. Und die Wiesbadener werden schon gehalten sein werden, hier mit ganz scharfem Auge hinzugucken. Zumal die Erfahrungen zeigen, daß die Regelungen in dem Punkt in den letzten Jahren zusehends enger ausgelegt wurden. Heute würde niemand mehr so einfach eine Altbesitz-SG für etwa ein Heckler & Koch 41 bekommen, wie das früher der Fall war --- es gibt ja schon genug Fälle von Erbnehmern, die das zeigen.

Kulturhistorisch bedeutsam? Das hieße bei unserem Beispiel in etwa: mehrere Dutzend geographisch jedem Teil des Südsee-Archipels zuzuordnender Balisongs, OTF's jedes Typs, Fallschirmjäger-Kappmesser vom ersten bis zum letzten oder lange Stilett-Switchblades, die die Entwicklung dieser Messerart seit George Schrades erstem Knopfdruck-Springer von 1892 belegen.

Wer dagegen eine kunterbunte Ansammlung besitzt, hat keine Chancen auf Anerkennung. Da sind die Behörden pingelig. Das weiß ich aus Erfahrung mit den Roten WBK's für Waffensammler und Sachverständige — wieviel die da verlangen und dass da sachlich durchaus beschlagene Leute sitzen, weiß ich von meiner eigenen Prüfung für eine Sachverständigenkarte. Bei neuen Sammler-WBK's versuchte man in den letzten Jahren die Sachgebiete klein zu halten — das wäre (so es denn derlei für Messer gäbe) da nicht anders.

Hersteller hingegen werden Ausnahme-Lizenzen erhalten, zum Teil haben sie das schon. Das gleiche gilt für Museen, Wissenschaftler etcetera pp. Hier ist deren Interesse übergeordnet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur international anerkannte Sammler werden derartige Ausnahmegenehmigungen bekommen. Der durchschnittliche Sammler mit drei oder vier Balisongs zum Stückpreis von 200 Euro wurde im Gesetz nicht berücksichtigt. Ich vermute, daß unser Ministerialrat Brennecke vom Bundesinnenministerium gar nicht wusste/weiß, daß Benchmade-Balisongs auch in Deutschland existieren. Seine Laienspielschar ging nur von irgendwelchen Billigstichwaffen in der Hand von Kriminellen einschließlich Jugendbanden aus und wollte hier ein Zeichen setzen. Und wir Sammler haben jetzt den Schaden davon.
So einfach war das !
 
Im Gegensatz zu sgian´s Meinung zu der Sache, werden nicht nur "anerkannte" Sammler Ausnahmegenehmigungen bekommen. Die Frage ist nur wie man seine Sammlung darstellen kann. Sammelt jemand Messer mit verschiedenen Öffnungs und Verschlußmechanismen gehören OTF Fallmesser und Balisong dazu. Grund genug einen Antrag genehmigt zu bekommen.
Wer ist übrigens ein annerkannter Messersammler? Und von wem das Balisong ist war Brennecke egal, hauptsache verboten.
Gruß
Thorsten
 
--quote:
Im Gegensatz zu sgian´s Meinung zu der Sache, werden nicht nur "anerkannte" Sammler Ausnahmegenehmigungen bekommen.
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Meines Wissens muß die Sammlung "kulturhistorisch bedeutsam" sein. Wessen Sammlung ist das denn bitte schön ?
 
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