Das WaffG tritt in Kraft, die Presse berichtet:

Frage : Ich habe nur einen Arm und bin deshalb auf ein Springmesser angewiesen, das jetzt aber verboten ist.
Antwort : Da der Umgang mit solch einem Springmesser verboten ist, müssen Sie umgehend eine Ausnahme beim Bundeskriminalamt in Wiesbaden beantragen.
Das ist doch öffentliche Volksverdummung, was die da betrieben - dabei sind die Vorschriften bei Springmessern - im Groben - recht einfach und eindeutig.
Vielleicht nicht ganz präzise formuliert, aber wenn der Einarmige ein Springmesser hat welches jetzt verboten ist (OTF, zu niedrige Klinge), dann hätte er bis Ende August einen Antrag beim BKA stellen müssen, das ist schon korrekt. Hat er das Messer schon vor der Novelle besessen und dafür eine Genehmigung (weil es damals schon verboten war, wg. zu langer Klinge, z.B.), dann gilt diese fort.

"Nur ein Arm" ist schon immer das klassische Beispiel für Ausnahmegenehmigungen bei Springmessern.
 
Elektroschocker sind (leider, da sie sich praktisch nur als Foltergerät eignen) nicht grundsätzlich verboten worden.

Sie sind aber Waffen und jedes einzelne Baumuster muss amtlich als gesundheitlich unbedenklich zugelassen werden.
Fehlt das Prüfzeichen,so handelt es sich um verbotene Gegenstände.
(Zu finden in Anlage 2 zu §2 Abs.3 WaffG; (unter 1.3.6))
 
Original geschrieben von Hayate
...Fehlt das Prüfzeichen,so handelt es sich um verbotene Gegenstände. (Zu finden in Anlage 2 zu §2 Abs.3 WaffG; (unter 1.3.6))

Nur das noch niemand etwas zu dem Prüfzeichen sagen kann, bzw. weiß, wie es aussieht - daher ja auch meine Verunsicherung und die Frage an die Experten.

Ciao

Torsten
 
Ja, ich hatte vorhin eine Düsseldorfer Zeitung von einem Kurgast in der Hand. Da stand ebenfalls drin, daß Elektroschocker nun verboten wären. Irgendwelche "Möchtegern-Fachleute" die so einen Mist verzapfen müßte man zum Teufel jagen. Außerdem wurden Butterfly- und Springmesser als mörderische Instrumente beschrieben. Ach ja, das war das Allerbeste: Für Luftgewehre braucht man jetzt einen kleinen Waffenschein! HÄHÄ.
 
Meine Herrn ich finds echt "zum tot umfallen". Vorher schlug ich die Badische Zeitung auf, in der ich lesen mußte daß nun Dolche, Elektroschocker verboten sind und man für Gassprühgeräte einen kleinen Waffenschein braucht. Ich habe da gerade angerufen, leider ist da keiner mehr, aber morgen....Denen ruf ich an. Und ich will den Verfasser dieses seltendämlichen Textes sprechen.
 
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