Hallo Community,
heute wende ich mich mal mit einem weniger erfreulichen Thema hilfesuchend an Euch.
Ich bin aus konkretem Anlass (Beschreibung für mehr Infos weiter unten) über eine Freundin mit dem §42a konfrontiert - genauer gesagt stellt sich die Frage, wie die "Feststellbarkeit" definiert ist. Ich weiß natürlich, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalten kann, aber vielleicht ist hier jemand besser informiert als ich oder kann auf offizielle Quellen verweisen (die ich bei der Internetsuche nicht gefunden habe). Zu der Gesetzgebung im Allgemeinen hat sicher seine Meinung, aber ich denke nicht, dass eine dazu gehörende Diskussion an diese Stelle passt.
Ich schreibe hier stellvertretend, weil ich im Gegensatz zu ihr bereits ein Mitglied der MF-Community bin (sie wird den Thread aber sicher mit verfolgen).
Folgendes ist geschehen:
Meine Freundin (52, "ordentlich" gekleidet, sicher kein "gefährliches" o.ä. Erscheinungsbild) hatte bei einem Besuch des Amtsgerichts (aus erbrechtlichen Gründen) heute morgen ihr in der Handtasche geführtes Messer (Byrd Tern *) freiwillig und unaufgefordert vor Passieren der dortigen Kontrolle abgegeben.
Als sie dieses Messer bei Verlassen wieder abholen wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass das Messer verboten und der Besitz ein Verstoß gegen das Waffengesetz wäre (so O-Ton bei Erstkontakt). Das Messer wurde sichergestellt und ihr ein "Protokoll der Sicherstellung" übergeben (dort ist "Verstoß gegen das Waffengesetz" angekreuzt und der "verbotene Gegenstand" als "Einhandmesser" definiert - Kurzbeschreibung "Einhandmesser, schw. Griff, ca. 6,5cm, Eingriffsloch"). Sie erklärte sich mit der Sicherstellung und formlosen Einziehung als "nicht einverstanden" (im Protokoll vermerkt). (beim "Herumspielen" mit dem Messer bzw. dem Versuch, das einhändige Öffnen und Schliessen zu testen/demonstrieren hat sich einer der Polizisten noch heftig geschnitten.
Auf spätere telefonische Nachfrage nach einer genaueren Erklärung wurde ihr durch einen anderen Polizeimitarbeiter (nachdem dieser das Messer noch einmal begutachtet hatte) mitgeteilt, es handele sich um Zitat "eine feststellbare Klinge, weil die Klinge sich nur gegen Widerstand zurückdrücken lässt.
Da das Messer explizit nach 42a-Eignung ausgewählt war, bin ich nun etwas verunsichert (bzw. eigentlich bin ich mir sicher, dass diese Definition Unsinn ist) und hoffe, dass Ihr uns hier vielleicht weiterhelfen könnt, was mögliche Quellen oder Tipps zum weiteren Vorgehen betrifft, da das Messer zwar keinen besonders hohen Geld- aber hohen emotionalen Wert hat.
Falls relevant (Landersrechtliche Vorschriften o.ä.): der Vorgang ereignete sich in Bayern.
*) Byrd Tern (für die, die es nicht kennen) ist ein einhändig bedienbares Messer (Griffloch), das per Slipjoint offen gehalten wird, Klingenlänge je nach Definition ca. 54mm bzw. 70mm
Links:
http://www.spyderco.com/catalog/details.php?product=679
http://www.messerforum.net/showthread.php?116230-Passaround-Bericht-Spyderco-Byrd-Tern
Edit: nach Aussage des telefonisch gesprochenen Beamten wurde eine Waffg-Schulung abgehalten, wo das so gesagt worden wäre.
heute wende ich mich mal mit einem weniger erfreulichen Thema hilfesuchend an Euch.
Ich bin aus konkretem Anlass (Beschreibung für mehr Infos weiter unten) über eine Freundin mit dem §42a konfrontiert - genauer gesagt stellt sich die Frage, wie die "Feststellbarkeit" definiert ist. Ich weiß natürlich, dass ich hier keine Rechtsberatung erhalten kann, aber vielleicht ist hier jemand besser informiert als ich oder kann auf offizielle Quellen verweisen (die ich bei der Internetsuche nicht gefunden habe). Zu der Gesetzgebung im Allgemeinen hat sicher seine Meinung, aber ich denke nicht, dass eine dazu gehörende Diskussion an diese Stelle passt.
Ich schreibe hier stellvertretend, weil ich im Gegensatz zu ihr bereits ein Mitglied der MF-Community bin (sie wird den Thread aber sicher mit verfolgen).
Folgendes ist geschehen:
Meine Freundin (52, "ordentlich" gekleidet, sicher kein "gefährliches" o.ä. Erscheinungsbild) hatte bei einem Besuch des Amtsgerichts (aus erbrechtlichen Gründen) heute morgen ihr in der Handtasche geführtes Messer (Byrd Tern *) freiwillig und unaufgefordert vor Passieren der dortigen Kontrolle abgegeben.
Als sie dieses Messer bei Verlassen wieder abholen wollte, wurde ihr mitgeteilt, dass das Messer verboten und der Besitz ein Verstoß gegen das Waffengesetz wäre (so O-Ton bei Erstkontakt). Das Messer wurde sichergestellt und ihr ein "Protokoll der Sicherstellung" übergeben (dort ist "Verstoß gegen das Waffengesetz" angekreuzt und der "verbotene Gegenstand" als "Einhandmesser" definiert - Kurzbeschreibung "Einhandmesser, schw. Griff, ca. 6,5cm, Eingriffsloch"). Sie erklärte sich mit der Sicherstellung und formlosen Einziehung als "nicht einverstanden" (im Protokoll vermerkt). (beim "Herumspielen" mit dem Messer bzw. dem Versuch, das einhändige Öffnen und Schliessen zu testen/demonstrieren hat sich einer der Polizisten noch heftig geschnitten.
Auf spätere telefonische Nachfrage nach einer genaueren Erklärung wurde ihr durch einen anderen Polizeimitarbeiter (nachdem dieser das Messer noch einmal begutachtet hatte) mitgeteilt, es handele sich um Zitat "eine feststellbare Klinge, weil die Klinge sich nur gegen Widerstand zurückdrücken lässt.
Da das Messer explizit nach 42a-Eignung ausgewählt war, bin ich nun etwas verunsichert (bzw. eigentlich bin ich mir sicher, dass diese Definition Unsinn ist) und hoffe, dass Ihr uns hier vielleicht weiterhelfen könnt, was mögliche Quellen oder Tipps zum weiteren Vorgehen betrifft, da das Messer zwar keinen besonders hohen Geld- aber hohen emotionalen Wert hat.
Falls relevant (Landersrechtliche Vorschriften o.ä.): der Vorgang ereignete sich in Bayern.
*) Byrd Tern (für die, die es nicht kennen) ist ein einhändig bedienbares Messer (Griffloch), das per Slipjoint offen gehalten wird, Klingenlänge je nach Definition ca. 54mm bzw. 70mm
Links:
http://www.spyderco.com/catalog/details.php?product=679
http://www.messerforum.net/showthread.php?116230-Passaround-Bericht-Spyderco-Byrd-Tern
Edit: nach Aussage des telefonisch gesprochenen Beamten wurde eine Waffg-Schulung abgehalten, wo das so gesagt worden wäre.
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