TimM.
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Gibt es laut WaffG irgendeinen Unterschied zwischen nicht als Waffe eingestuften Messern und irgendwelchen anderen Gegenständen?
Sind ein normales fixed blade oder ein (nichtautomatischer) folder rechtlich mit einem Schraubenzieher, einer Axt, einer Tüte Gummibärchen und einem Pullover gleichgestellt? Oder gibt es da waffenrechtliche Unterschiede?
Solange ein Messer gesetzlich nicht als Waffe angesehen wird, ist es ein vollkommen neutraler Alltagsgegenstand, mit dem man von uns Normalbürgern über Kleinkinder bis zum Schwerverbrecher niemandem den Umgang verbieten kann?
Sind ein normales fixed blade oder ein (nichtautomatischer) folder rechtlich mit einem Schraubenzieher, einer Axt, einer Tüte Gummibärchen und einem Pullover gleichgestellt? Oder gibt es da waffenrechtliche Unterschiede?
Solange ein Messer gesetzlich nicht als Waffe angesehen wird, ist es ein vollkommen neutraler Alltagsgegenstand, mit dem man von uns Normalbürgern über Kleinkinder bis zum Schwerverbrecher niemandem den Umgang verbieten kann?