Dekowaffe - Dolch auf Festen

Fahnenschwinger

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Hallo zusammen,

wir, die Fahnenschwinger Rastatt sind jahraus, jahrein auf Mittelalterfesten, Umzügen und sonstigen Veranstaltungen unterwegs (z.B. Stadtfest etc.). Hierbei sind wir mit "Uniformen" aus dem Mittelalter unterwegs.

Wie es für Fahnenschwinger gehört, haben wir auch einen Dolch dabei. In wie weit ist dieser mit dem vor kurzem geänderten Waffengesetz zu vereinbaren? Bzw. was müssen wir alles berücksichtigen (Aufbewahrung etc.). Früher war dies kein Problem - als historischer Verein.

Dieser Dolch ist ziemlich lang und spitz jedoch nicht geschliffen. Ich bin für jede Antwort dankbar. Hier die Einzelheiten

Deko Landsknecht-Dolch mit Scheide
H81251

Klingenmaterial: Kohlenstoffstahl handgeschmiedet.

Die Klinge geht im Griff als Rundangel bis zum Knauf voll durch und ist dort verschraubt.

Dazu gehört eine Lederscheide mit Metallbeschlägen.

Parierstange aus Messing.

- Klingenlänge: ca. 35 cm.
- Gesamtlänge: ca. 52 cm.
- Max. Klingenbreite: ca. 4,8 cm.

Gewicht mit Scheide: ca. 760 g.
 
da gabs doch mal was mit dekosaebeln auf faschingsverunstaltungen. such mal danach. ausserdem isset wohl noch brauchtumspflege...
 
Hallo Fahnenschwinger,

unter der Abteilung Hersteller in diesem Forum, findest Du eine
Stellungnahme der Fa. Böker zu diesem Thema.
 
Worauf ich mich aber nicht allzu sehr verlassen würde.
Diese Darstellung ist nur eine Einschätzung von Böker und bietet keine Rechtssicherheit!

Ich würde den Fall so sehen.

Da es ein Fest bzw. eine Veranstaltung mit dem Thema Mittelalter ist, gilt das wohl als Brauchtumspflege zumindest aber als Hobbyausübung.

Allerdings ist der Weg zum Fest momentan noch umstritten.
Streng nach Gesetz müsste der Dolch VERschlossen transportiert werden.

Soll heißen:
Zuhause Koffer auf, Dolch rein, Koffer zusperren, zum Fest fahren, Koffer aufsperren, Dolch rausnehmen, Feiern und Hobby frönen, Dolch wieder in den Koffer einschließen, heim fahren, Koffer öffnen und Dolch rausnehmen.

Etwas Umständlich, zumal man mit einem Alukoffer ausm Baumarkt garantiert auf jedem Mittelaltermarkt auffällt:glgl:

Es ist und bleibt Irrsinn!!!


Gruß K.
 
Wenn Du es zum Schaustellen, zur Brauchtumspflege oder zum Gelderwerb nutzt, gerade wenn ihr als eingetragener Verein Mittelaltermärkte besucht, gehört die Hin- und Rückfahrt auch zum anerkannten Zweck (genauso der Weg des Pilzschneiders in den Wald oder der des Pfadfinders zu seinem Stamm).
 
Hallo zusammen,

mal ein anderer Denkansatz:
die bisher gültige "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV)" nimmt Gegenstände, die Hieb- und Stichwaffen zwar nachgebildet sind, die aber stumpfe Schneiden und eine abgestumpfte Spitze haben, ausdrücklich von den Waffen aus, wenn diese Gegenstände nur zu sportlichen Zwecken oder zur Zierde dienen. (siehe Nr. 1.9 WaffVwV). Somit waren (imho, bin kein Jurist) für stumpfe Fechtschwerter oder stumpfe "Brauchtums"-Waffen keine waffenrechtlichen Vorschriften zu beachten.

In der neuen Auflage des WaffG (2007) ist aber die WaffVwV gar nicht mehr abgedruckt, da sich diese auf eine ältere Fassung des Gesetzes bezieht, wurde aber nicht aufgehoben, da der Erlass einer neuen WaffVwV 2007 nicht absehbar war.
Da nun wieder neue Gesetzesänderungen (in 2008) zu beachten sind, bleibt abzuwarten, ob es für die o.g. Gegenstände eine neue Definition (Waffe/nicht Waffe) in den Verwaltungsvorschriften geben wird.

Wenn Du ganz sichergehen willst, sollte vielleicht mal von einem fähigen Juristen geprüft werden, ob eure Dolche nach aktuell geltendem Recht überhaupt als Hieb- und Stichwaffe klassifiziert werden.

Gruß
Holger
 
Wenn Du es zum Schaustellen, zur Brauchtumspflege oder zum Gelderwerb nutzt, gerade wenn ihr als eingetragener Verein Mittelaltermärkte besucht, gehört die Hin- und Rückfahrt auch zum anerkannten Zweck (genauso der Weg des Pilzschneiders in den Wald oder der des Pfadfinders zu seinem Stamm).

Genau da scheiden sich nach wie vor die Geister.
Das ist noch nirgends festgelegt. Oder hast du da andere Informationen als ich?

Daher kommt ja der ganze Hickhack, es ist nichts sicher und auch nichts festgeschrieben.
Der Pilzesammler kann sich nicht sicher sein daß der Weg in den Wald auch anerkannt ist. Ok, laut logischem Menschenverstand ist er das. Aber auch laut WaffG.?

Dieses Gesetz birgt in sich einige Dinge die nicht logisch sind, warum sollte also hier nach Logik vorgegangen werden?

Ich bin zwar auch der Meinung daß der 65 jährige Rentner jetzt nicht unbedingt zur Messerstecher-Rastergruppe von Polizisten gehört, aber was ist mit dem 25 jährigen, vielleicht noch mit etwas längerem Haupthaar?
Wird das dann anders gehandhabt weil er ja das Pilzesuchen nur als Ausrede benutzen KÖNNTE?

Ich wär da vorerst noch vorsichtig mit solchen Äusserungen bezüglich "anerkanntem Zweck".


Gruß K.
 
Hallo Fahnenschwinger,

unter der Abteilung Hersteller in diesem Forum, findest Du eine
Stellungnahme der Fa. Böker zu diesem Thema.
Das darf doch jetzt echt nicht wahr sein!!!
Diese Stellungnahme ist nicht nur nicht rechtsverbindlich, sondern sowas von daneben, wie kann man das nur als Orientierungshilfe empfehlen.
 
Das darf doch jetzt echt nicht wahr sein!!!
Diese Stellungnahme ist nicht nur nicht rechtsverbindlich, sondern sowas von daneben, wie kann man das nur als Orientierungshilfe empfehlen.

Erstes das. Eine weitere Diskussion darüber bitte in entsprechenden Threads führen, nicht hier.

Zweitens. Keiner weiß es, wir können nur spekulieren. Man könnte allerdings davon ausgehen, dass ein Dolch auf einem Fest "sozialadequat" ist; und man könnte auch dagegenhalten, dass Waffen auf öffentlichen Veranstaltungen nix zu suchen haben, und das schon eine ganze Weile.

Frag' dein Ordnungsamt, dann bekommst du eine rechtsverbindliche Auskunft.

Keno
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für die Infos. Mir scheint die Rechtslage nach wie vor schwammig bzw. wir sind immer noch ratlos. Der Tip mit dem Ordnungsamt ist o.k.. Aber jetzt kommt das tollste - wir hatten einen Termin dort. Die Beamten dort, werden erst im Juni/Juli darauf geschult. Sprich wir haben immer noch keine Sicherheit.
 
Auf dem O-Amt eine rechtsverbindliche Auskunft? Die können sich auch irren bzw. gehen auf Nummer sicher und quatschen Unsinn daher. Einen Genehmigungsbescheid in dieser Frage haben die auch nicht zu erstellen. Das wird nichts.

Ansonsten wären Deine Frage wohl auch über die allgemeine Anmeldung der Veranstaltung abgewickelt. Anmeldung von Umzügen in mittelalterlicher Gewandung und Dekorationsbewaffnung.

Wichtig an der Frage an sich finde ich, dass trotz allem eine große Unsicherheit herrscht und das dort, wo nix unsicher zu sein bräuchte.

Mir ist es persönlich zwar unbegreiflich, aber es ist eine Tatsache, dass sich einige Bürger durch die Gesetzesänderung in völlig unbedenklichen Handlungen beschränkt fühlen und es möglicherweise auch sind.
 
Hallo Leute - wie sieht es jetzt aus?

Meiner nicht rechtsverbindlichen Meinung nach unverändert schwammig.

Damit ist der Weg zum ... und vom ... immer noch nicht geklärt, genausowenig, was ein 'gesellschaftlich anerkannter Zweck' ist. :confused:

Es wird wohl weiter so bleiben, bis entsprechende Verwaltungsvorschriften und / oder einschlägige Urteile vorliegen... :teuflisch






Sofern diese nicht von der nächsten Waffenrechtsnovelle überholt werden, weil: 'Man muß ja irgendwas tun!' :glgl:
 
...Es wird wohl weiter so bleiben, bis entsprechende Verwaltungsvorschriften und / oder einschlägige Urteile vorliegen...

... und das kann erfahrungsgemäß seehr lange dauern.

Aber Leut, 100% Sicherheit gibts fast nie im Leben. Wenn im Gesetz schon steht "Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände ... der Brauchtumspflege...dient." dann kann man daran vielleicht noch herumdeuteln, muss man aber wirklich nicht.

Für wen sind die Auftritte denn wichtiger, für Euch selbst oder für die Städte und Gemeinden wo ihr als Attraktion auftretet?
Wenn letzteres der Fall ist, dann würde ich mir vom Bürgermeister / Ordnungsamt oder wem auch immer zusichern lassen dass die Deko-Dolche als Bestandteil Eurer Uniform unbedenklich sind, sonst könnt ihr leider nicht auftreten. Deren Problem; soll der Bürgermeister halt selbst Fahnen schwenkend auftreten.
Und bevor jetzt wieder jemand mit Rechtsverbindlichkeit kommt, den Richter möchte ich sehen der einem daraus einen Strick dreht.
Es kann einem auch ein Dachziegel auf den Kopf fallen, der Blitz treffen etc. Ist aber eher unwahrscheinlich.

Grüße
Rainer

P.S: Der verlinkte Flyer des BMI ist ja der absolute Witz. Drinstehen tut fast gar nichts, und das was drinsteht:
"...Werden diese Gegenstände [wie Einhandmesser] jedoch in der Öffentlichkeit eingesetzt, um insbesondere andere einzuschüchtern oder zu bedrohen, kann die Polizei nach neuer Rechtslage dagegen einschreiten."
Klar, bei Bedrohung mit einem Messer konnte die Polizei bisher ja nur machtlos zusehen... gut das man was dagegen getan hat :irre: :irre:
Wenn so ein Schmarrn von einem Politiker kommt wundert man sich ja nicht, aber vom BMI??
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Flyer vom BMI ist mit Verlaub für den ***Wort selbst zensiert***.

Das Ding soll sich doch gerade auch an diejenigen richten, die noch kein einschlägiges Vorwissen haben. Und denen wird eiskalt der juristische Fachbegriff "Führen" ohne jegliche Erklärung vor den Latz gebraten.

Und bei den Anscheinswaffen wird der Transport im verschlossenen Behältnis erwähnt, bei den Messern aber unterschlagen.

Gruß, Bernhard
 
Ansonsten wären Deine Frage wohl auch über die allgemeine Anmeldung der Veranstaltung abgewickelt. Anmeldung von Umzügen in mittelalterlicher Gewandung und Dekorationsbewaffnung.

Als Teilnehmer an einer genehmigungpflichtigen Veranstaltung läßt Du das über den Veranstalter die zuständigen Behörden entscheiden. Weise ausdrücklich darauf hin das Ihr Klingen als Teil eurer Gewandung tragt.

Ars Gladii und ich hatten ja auch auf der MMM in Solingen Schnittests mit scharfen Schwertern demonstriert.
Hier war es genauso. Anmelden , den Behörden wurde davon Kenntniss gegeben....Genehmigung wurde für die Veranstalltung erteilt und gut war es.
Ohne Theater oder wenn oder was.
 
Warum meint hier jemand, dass Führen zwecks Umzug irgendwie zweifelhaft hinsichtlich des Zwecks sei oder das es einen Unterschied macht würde, ob man verkleidet auf dem Umzug ist oder zivil auf dem Wege dahin oder davon weg?

Was genau löst diesen Zweifel aus?
 
Ich empfehle dringend das jeweils mit dem Veranstalter abzuklären,
hier hörten wir ja auch schon (wo denn?? ich such mich wund???) vom Kaltenberger Turnier, bei dem der Veranstalter gegenüber seinen Gästen das WaffG strenger auslegt als es das Gesetz hergiebt.
 
In einer Gemeinde/Stadt ist normalerweise das Ordnungsamt der richtige Ansprechpartner......sollten die sich nicht dafür zuständig sehen, helfen die mit Sicherheit weiter.

Jeder Veranstalter hat das Recht Regeln für seine Veranstaltung fest zu legen....auch wenn diese schärfer sind als es das "normale " Recht vorsieht.

Also wenn ich als Veranstalter der Teilnehmern vorschreibe das Ihre Schwerter zu Hause zu bleiben haben dann kann man das nur akzeptieren oder aber der Veranstaltung fernbleiben....aber darum geht es hier nicht.
 
und denen wird eiskalt der juristische Fachbegriff "Führen" ohne jegliche Erklärung vor den Latz gebraten.
Mal so ganz aus dem Bauch heraus: Läge man falsch, wenn man als Laie "Führen des Messers" in etwa so verstünde, wie wenn man einen Hund führt? Nicht "an der Leine", aber tatsächliche Gewaltausübung?

Und bei den Anscheinswaffen wird der Transport im verschlossenen Behältnis erwähnt, bei den Messern aber unterschlagen.
Das ist ja Wille des Gesetzgebers, laut Begründung, dass das nur für die Anscheinswaffen so gelten soll.

Der Rest ist ja auch Hirnfick und Ergebnis schlechter Arbeit der Parlamentsausschüsse.

Bei allen Widersprüchen, die der Gesetzestext so hergibt, widerspiegelt der Flyer (ich habe nur das mit den Messern gelesen) das, was in den Begründungen zum Gesetz stand und daher "Wille des Gesetzgebers" ist.

Das ist in meinen Augen der wesentliche Aspekt des Flyers. So würde ich ihn benutzen.
 
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