M.M. nach ist das nicht gemeint. Allgemein bedeutet "Führen" in der Juristerei wohl soviel wie "Weisung erteilen". Das würde beim Denken an den Hund ja hinkommen. Oder wenn der Chef die ihm untergebenen Mitarbeiter führt.Mal so ganz aus dem Bauch heraus: Läge man falsch, wenn man als Laie "Führen des Messers" in etwa so verstünde, wie wenn man einen Hund führt? Nicht "an der Leine", aber tatsächliche Gewaltausübung?
Im Waffenrecht hat "führen" eine ganz eigene Bedeutung. Weiß der Geier warum dafür ein bestehender Begriff mit einer neuen Bedeutung versehen wird statt einen neuen Begriff zu erfinden. Das muss doch zwangsläufig Verwirrungen ergeben.
Die Waffenrechtliche Bedeutung soll diese sein:
>> Der Begriff „Führen“ bezieht sich auf das zugriffsbereite Bereithalten einer Waffe, das heißt eine Waffe außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums sichtbar oder unsichtbar zu tragen (unabhängig davon, ob die Waffe geladen oder nicht geladen ist). <<
(bei Wikipedia gemopst)
Und neuerdings werden auch nicht Waffen geführt. Weil nicht mehr der Verwendungszweck, sondern die Angst vor dem Gegenstand zum Kriterium gemacht wurde.
Und selbst wenn man das alles endlich geschnallt hat darf man noch kapieren was die entscheidenden Unterschiede zwischen Führen und Transportieren sind.
Gruß, Bernhard