Deutsches Waffengesetzt und das Smith Blade

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steamrick

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Moin,

aus Kanada gibt es einen Kickstarter für ein Multitool mit M390 Klingenstahl. Ich finde das Projekt durchaus interessant.

Link: https://www.kickstarter.com/projects/hacksmith/the-smith-blade-21-in-1-titanium-multi-tool


Die Frage ist - kann ich mir für Nutzung als generelles Taschenmesser in Deutschland die volle Version kaufen, oder wäre dieses illegal und ich muss das alternative Design wählen?

Am Kickstarter steht dies dazu:
At Hacksmith Tools, we take compliance seriously. We actively ensure the Smith Blade meets legal requirements in every country we ship to. For regions with stricter knife laws, such as the UK, Germany, France, and Australia, we offer a specially designed variant of the Smith Blade featuring a non-locking mechanism, a <2.99” blade, and a two-hand opening design.
(Bild anders gehostet weil das für den Beitrag wichtig ist, sich nicht direkt von Kickstarter verlinken lässt und man bei Kickstarter ordentlich scrollen darf...)


Ich hatte schon ins Waffengesetz rein geschaut aber ganz ehrlich werde ich nicht ganz raus schlau. Würde das Messer wie auf Kickstarter beschrieben als Springmesser zählen? Oder was für ein Verschluss-Typ würde das Messer beschreiben? Mehr als 8,5cm lang ist die Klinge ja schonmal nicht.

Kann mir jemand auf die Sprünge helfen?

Danke
steamrick
 
Dem Video und der Beschreibung nach ist das ein regulärer Flipper; einen Springmessermechanismus sehe ich da nirgendwo bzw. wird auch nicht erwähnt, ebenso keine Assistfunktion.
("Locking-Mechanism" beschreibt nur die Verriegelung der Klinge - nicht den Öffnungsmechanismus.)
Mit Verriegelung ist das Teil ein Einhandmesser welches in Deutschland besitzt werden darf, aber halt der Führungsbeschränkung gem. §42a unterliegt.
Für den deutschen Markt (also wegen §42a) wird das laut oben zitiertem Text auch ohne Verriegelung angeboten, dann wäre es von dem Paragraphen halt nicht mehr betroffen und ohne Einschränkungen auch führbar (zumindest wenn keine anderen Regelungen greifen; Waffenverbotszone z.B).
Klingenlänge ist in dem Fall irrelevant.
Komplett illegal wäre keine der beiden Varianten. Kannste Dir also im Prinzip aussuchen, welche Variante Du haben willst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hmm stimmt, ein Assist kann das nicht wirklich haben, sonst würde das mit der Einrastfunktion bei den Winkeln beim öffnen nicht funktionieren.

Gnaa, schade dass es keine Variante mit voller Länge aber ohne den 'flip tab' gibt. Dann wär's kein Einhandmesser mehr weil man zum öffnen beide Hände braucht. Vielleicht könnte man den Teil einfach abschliefen, wäre das ausreichend?

Danke für die Erläuterung.
 
Der Status 'unklar' reicht mir eigentlich, weil wenn ich mich nicht ganz deppert anstelle heißt das maximal eine mündliche Ermahnung.

... das erinnert mich, dass ich ein altes Messer habe, wo ich besser mal den Daumen-Pin abschleifen / entfernen sollte damit es wieder gesetzkonform zu führen ist.
 
weil wenn ich mich nicht ganz deppert anstelle heißt das maximal eine mündliche Ermahnung.
Nein, nach Gesetzeslage maximal Bußgeld bis zu 10k€.
wo ich besser mal den Daumen-Pin abschleifen / entfernen sollte damit es wieder gesetzkonform zu führen ist.
Egal, wer diese Aufforderung wnn und wo auch immer ausgesprochen hat, eine valide Rechtsgrundlage gab es dafür kaum. Der nächstbeste Hoheitsträger kann das wieder völlig anders sehen.
 
Gnaa, schade dass es keine Variante mit voller Länge aber ohne den 'flip tab' gibt. Dann wär's kein Einhandmesser mehr weil man zum öffnen beide Hände braucht. Vielleicht könnte man den Teil einfach abschliefen, wäre das ausreichend?

Eher nicht. Weil.

Die allermeisten Einhandmesser lassen sich auch ohne Öffnungshilfe einhändig öffnen. Das ist ist meist konstruktiv gewollt.

Bim mir einigermaßen sicher, dass speziell Messer mit entfernter Öffnungshilfe explizit dahingehend geprüft werden, ob es sich ohne studierter Akrobatik dennoch öffnen läßt. Weil. Ursprünglich genau dafür konzipiert.

grüsse, pebe
 
Viele "Zweihandmesser" ja auch.
Das stimmt. Viele solcher Messer gehen mal mit viel, mal mit wenig Geschick, auch einhändig zu öffnen. Aber wenn ein Messer erkennbar als Einhandmesser konstruiert, meinethalben mit Nagelhau, gibt‘s erstmal kein Verdachtsmoment.

Bei umgestrickt schon.

grüsse, pebe
 
Ich denke, Du weißt, was ich meine.

Eine Extrema Ratio mit abgeschraubtem Pin ist eine andere Nummer als ein Perceval L08, das man mit etwas Geschick auch einhändig öffnen kann
 
Das ist alles durch dekliniert in diversen BKA Bescheiden welche 42a konfirmität zum Thema hatten und läuft immer darauf hinaus, dass für jeden Einzelfall geprüft wird, ob es ein Normalo einfach einhändig öffnen kann.

Die Polizei geht auch exakt so vor und versucht mehr oder minder geschickt ob man das Messer easy auf schleudern kann oder ob es halt Pins, Flipper oder irgendetwas gibt womit man es leicht einhändig öffnen kann.

Und klarer wird es auch nie werden, der Wille des Gesetzgebers ist eindeutig und das BKG als fachkompetente Behörde hat den Beurteilungsrahmen sehr einfach und nachvollziehbar definiert.

Die Tatsache das es Leute gibt die jedes Klappmesser einhändig öffnen können oder die Frage ob die Zuhilfenahme der Zähne noch einhändig ist, stellt sich nicht bzw. ist für die Beurteilung nicht relevant..
 
Ist nicht ironisch gemeint, es gibt verdammt wenige Sachverhalte im Waffenrecht die so klar und praxisnah geregelt sind. Jeder Normalo, Polizist und Richter kommt da wunderbar mit klar.

Da gibt es ganz andere Böcke im Waffengesetz ...
 
§42a WaffG:
Es ist verboten […] Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) […] zu führen.
Feststellbar wird da nicht definiert, aber der Mechanismus eines Victorinox-Taschenmessers fällt nicht darunter, glaube ich. Jedenfalls ist das Führen von Einhandmessern nicht grundsätzlich verboten, Gegenbeispiel: Cutter ohne Arretierung. Ich weiß nicht, ob es Einhandmesser mit seitlich ausklappender Klinge ohne Arretierung gibt, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß das besonders praxistauglich sein kann.

Jedenfalls hat das Smith Blade wohl einen Framelock, und es ist ein Flipper, also darf man es in Deutschland nicht (ohne weiteres) führen, wohl aber besitzen und benutzen. Man darf es hier also kaufen, aber nicht damit in der Öffentlichkeit herumlaufen, vereinfacht ausgedrückt. Auf die Schnelle habe ich in dem Gesetz keine Definition von "führen" gefunden. Laut §42a gilt exakt dasselbe, wie für feststehende Messer mit Klingenlänge über 12cm. Mit den meisten Kochmessern darf man halt nicht nach draußen, wenn man sie nicht in einem verschlossenen Behälter transportiert. Beim Smith Blade habe ich daher keine Bedenken, was den Erwerb angeht.
 
Das stimmt. Allerdings hat er sein Ziel von ca. 150000€ mit über 5 Mio. € eindeutig erreicht. Und er hat schon einen Shop, über den er andere Produkte vertreibt.
 
Allerdings bleibt die Unsicherheit, dass es trotz Zahlung mit der Zusendung nicht klappt - das ist halt normales Risiko beim Crowdfunding (und hier ist der Projektgründer das erste mal aktiv).
Ja. Das iss aber auch ok, sollte man halt wissen.

Was mich dagegen total annervt und für mich ein 100% Showstopper ist - warum gibts von solchen Leuten kein ladungsfähiges Impressum. Da wird ein Haufen Bullshitcontent produziert. Und da, wos drauf ankommt, nämlich auf die Frage "ähhh, mit wem mach ich da eigentlich Geschäfte" kannst suchen und findest nix bis Larifari.

Es gehört für mich (tm) zu einem seriösen Geschäftsgebaren, dass klar und schnell für jeden offensichtlich ist, mit welcher rechtsfähigen Person (natürlich oder juristisch) ich einen Vertrag abschließe. Klar, auch wenn ich das weiß, werd ich nicht in US oder China wegen Dreieurofuffzig vollstrecken wollen. Dafür kann der Anbieter nix. Er kann aber was für das Rumgeeier.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich weiß nicht, ob es Einhandmesser mit seitlich ausklappender Klinge ohne Arretierung gibt, aber ich kann mir nicht vorstellen, daß das besonders praxistauglich sein kann.
Ich kenn mich ja nicht so mit Taschenmessern aus und besitze es auch nicht, aber das Spyderco UK Pen Knife scheint mir extra so konzipiert zu sein, dass es genau in diese Kategorie fällt: seitlich ausklappend, einhändig bedienbar, nicht verriegelnd. Bestimmt gibt es noch weitere Hersteller, die ähnliche Messer für eher restriktive Märkte wie eben UK oder Deutschland im Angebot haben.

Ansonsten gibt es natürlich noch das klassische Higonokami.
 
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