e304x und neues Waffenrecht

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Gpskid

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Ich würde gerne ein Leatherman e304x verschenken. Nun stellt sich aber die Frage, ob das führen des Messers nicht nach dem neuen Waffenrecht verboten ist. Leider sagt jeder Händler wo ich bis jetzt gefragt hatte was anderes. Die meisten sagen, dass es nicht verboten ist das Messer zu führen. Einige andere sind der Meinung es ist verboten. Was stimmt denn nun?

Bei Leatherman selber bekommt man auch keine 100 % Aussage darüber. Die hatten mir nur gesagt, dass es verboten sein könnte und es ganz auf dem Polizisten ankommt der einen kontroliert wie er da verfahren will. Das kann doch nicht sein, entweder gibt es ein Gesetz nach dem es verboten ist oder eben nicht. Kann doch nicht sein, dass jeder Polizist das selber entscheiden kann ob ich das Messer führen darf oder nicht.
 
Das Führen von Einhandmessern ist seit dem 1.4.2008 eingeschränkt.
Da das die 1000ste Frage zum Thema ist, erlaube ich mir auf die IMSW zu verweisen

Da steht alles, was man wissen muss/kann.

Grüße,
Steffen
 
Tja, so ist das mit der 100%igen Sicherheit.
Die wirds leider nie geben.

Ist das Messer einhändig feststellbar?
Ja?
Dann sieh bitte im Gesetzestext nach, was dazu dort steht.

Und so lange der "allgemein anerkannte Zweck" zum Führen von Einhandmessern nicht besser (ober überhaupt) definiert ist, wird Dir auf Deine Frage niemand eine 100%ige Antwort geben können, die Dir diesbezüglich 100% Sicherheit gibt.

Willi
 
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