ECD als Ergänzung zum Taschenmesser

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Oneill

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Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?
- Ich hab es versucht, allerdings bestehn Unklarheiten.

Geht es um ein feststehendes Messer oder ein Klappmesser?
Klappmesser.
- Einhändig wäre gut, wenn es mit zwei Händen schnell geht ist das auch OK.

Wofür soll das Messer verwendet werden?
- Ich will einfach ein "gutes" Messer, für den täglichen Einsatz, aber auch mal beim Zelten. Und da ich es beim Motorradfahren dabei haben will auch als Rettungsmesser.



Von welcher Preisspanne reden wir?
- Bis 125€


Wie groß soll das Messer sein? (Klingen-/Gesamtlänge)
- Geschlossen bis 12 cm.

Welche Materialien und welchen Stil soll das Messer aufweisen?
- Kunststoff/Alu und eine geschwärtzte Klinge.


Welcher Stahl darf es sein?
- ähhmmm.. AUS-8 soll gut sein. Ich brauche einen Stahl der auch mal nass werden kann(wir Motorradfahrer werden ja gern mal sehr nass), und schnitthaltig ist.


Klinge und Schliff
- eigentlich egal.Ein kleiner Teil der Klinge darf gern gezackt sein, zum Gurtschneiden.

Linkshänder?
- Nein

Bei Klappmessern: Welche Verschlusssysteme kommen in Frage?
- egal.

Was Taschenlampen angeht bin ich bestens ausgerüstet und bewandert. Allerdings betrete ich mit Messern fremdes Gebiet, bitte daher um Nachsicht.

Und da liegt das Problem:
Wenn ich das Waffenrecht nun richtig verstanden habe, sind feste Klingen über 13cm legal,aber nicht zu führen.
Bei Automatikmessern gilt das gleiche, bei Klingen über 8,5cm.

Leider hat es mir genau so ein Messer (bisher) besonders angetan, Böker RBB Automatic Recurve.
Bei Lampen ist es einfacher, die sind alle legal, da gibts nur Probleme mit dem Zoll....

danke schonmal für eure Mühe, vielleicht kann ich mich bei den Lampen ja revangieren.
Gruß Oneill
 
So wie ich dich verstehe soll das Messer vor allem praktisch sein
da kommen mir PRT´s (Rettungsmesser) in den Sinn.
alles andere würde dir kaum helfen wenn du bei nem Unfall helfen willst.
alltagstauglich sind sie auch, du willst damit ja nicht jagen gehen oder in der Küche arbeiten.
Zur Gesetzgebung kann ich nicht wirklich was sagen, aber mit 8,5 cm Klingenlänge müsste das kein Problem sein.

MfG Rene
 
hab ich das nun richtig verstanden, dass alle Automatic Messer einem Fürhrungsverbot unterliegen?
Ich hatte es so verstanden das man auch für ein Automatic Messer beide Hände brauchen würde, nur die Klinge würde wenn sie etwas hochgezogen/gedrückt wurde, den restlichen Weg von alleine hochkommen.

Ich möchte natürlich kein Messer was ich nicht führen darf, das wäre ja unlogisch und am Zweck vorbei.
 
hab ich das nun richtig verstanden, dass alle Automatic Messer einem Fürhrungsverbot unterliegen?
Ich hatte es so verstanden das man auch für ein Automatic Messer beide Hände brauchen würde, nur die Klinge würde wenn sie etwas hochgezogen/gedrückt wurde, den restlichen Weg von alleine hochkommen.

Wenn man Automatic- bzw.Springmesser zu den Einhandmessern zählt, dann fallen sie unter § 42a WaffG, also unter das Führungsverbot (es sei denn, sie verriegeln nach dem Öffnen nicht - z.B. das Böker Curting).
Was Du im zweiten Satz beschreibst, hört sich eher nach einem 'Assisted Opener' als nach einem Springmesser an.
Springmesser werden durch den Druck auf einen Knopf o.ä. geöffnet, 'Assisted Opener' dadurch, dass man die Klinge ein Stück weit aus dem Griff schiebt - beides geht einhändig.
 
Sind nun Automatic Messer Assisted Opener?
Irgendwie steig ich grade nicht mehr durch. Und ich dachte eine gute Lampe zu finden ist schwer. Naja ist wohl wie mit allen Sachen, gut Ding will weile haben.
Ich bin übrigens noch nicht fündig geworden, hab schon mal nach fixen Messern geschaut, aber die sind einfach nichts für mich.
 
Automatic Messer = Springmesser, das heisst die Klinge schnellt auf Knopfdruck aus dem Griff.

Bei einem Assisted Opener muss die Klinge erst ein Stück weit 'manuell' aus dem Griff bewegt werden, ab dann übernimmt/untertützt eine Feder das weitere öffnen.

Gruß
Björn
 
Hallo!

Also bei einem Automatic-Messer oder auch Springmesser öffnet die Klinge in dem man auf einen Knopf am Griff drückt, die Klinge springt dadurch aus dem Griff heraus.

Bei eim "Assisted Opener" musst du die Klinge etwas aus dem Griff "herausdrücken", das restliche stück öffnet die Klinge dann durch Federunterstützung automatisch.

Wie bereits gepostet wurde passiert beides einhändig. Inwiefern du auf das Waffenrecht Rücksicht nehmen musst/willst musst du selbst entscheiden, hierzu gibt es im Forum genügend Lektüre. Ich als Österreicher habs da besser :hehe:

Grundsätzlich kann ich dir die PRT's von Eickhorn empfehlen, gibts auch als Zweihand-Version, somit auch legal in DE, soweit ich das sehe. Hab selber ein PRT bin soweit zufrieden damit, doch als Rettungsmesser bevorzuge ich mittlerweile das RescueTool von Victorinox, das wiederum jedoch sehr von deinen Vorstellungen abweicht.

MfG Ulrich :steirer:
 
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