EDC gesucht und rechtliche Frage

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Cash

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Hallo Forumsmitglieder,

ich bin über die Taschenlampen in diesem Forum gelandet und seit dem lese
ich auch immer mehr bei den Messern mit.

Ich wollte mir jetzt mal ein erstes EDC-Messer kaufen. Dazu habe ich viel
gelesen und nach langer suche bin ich auf zwei relativ preiswerten
Varianten gestoßen die mir super gut gefallen würden.

- Gerber paramaster I
- Xikar Gentleman Knife

Wie sind die Meinungen zu den beiden Messern? Welches ist das bessere?

Damit meine ich nur das Material. Verwendung des Messers: Alles was so anfalem könnte unterwegs.

Und zu guter letzt: Sehe ich es richtig das ich beide Messer eigentlich als
EDC nicht nutzen darf? Oder interpretiere ich die Texte zum Waffengesetz
einfach falsch?

Bzw. auf den Weg zur Arbeit (=Bank) darf ich nicht. Wenn ich aber mit dem
Hund durch Wald und Wiesen laufe dann schon eher?

Vielen Dank für die Antworten

Gruß

Thomas
 
Puh, welch ein Einstieg.

In der Abteilung "Politik & Recht" oder auf den Seiten der IMSW ist eigentlich alles dazu gesagt.
Weiterhin ist es, auch wenn man schon Messer im Blick hat schön, den Fragenkatalo auszufüllen (da dreht sich auch gleich die erste Frage um die Rechtlsage).
Zudem wäre es nett, wenn du einen Link zu deinen Messern aufführst, denn trotz aller Verrücktheit kennen wohl keiner hier ALLE Messer, die auf dem Markt sind. Und das google bei keinem der Messer was eindeutiges ausspuckt, spricht auch für sich.

Namentlich scheint mir das Geber Paraframe I am nächsten zu dem von dir genannten zu sein.
Link: http://www.gerberdeutschland.com/index.php/product/id/460

Beim Xikar könntest du das Elan meinen?
Link: http://www.yopi.de/image/prod_pics/1509/f/1509188.jpg

Beide darfst du eingeschränkt führen (wenn ich das richtig erkenne, dass das ein Framelock und ein Linerlock sind), was das genau heißt, ist hier schon hundertfach durchgekaut worden, da hilft dir sicher gerne die Suchfunktion.

Mein Tip: Alles auf Anfang und Kaufberatung ausfüllen.

gruß
Frederic
 
Ich kenne keines der beiden Messer. Schätze beide aber auf einen ähnlichen Qualitätsniveau ein.

Das Xicar könnte Dich als Banker m. E. durchaus begleiten dürfen. Ich will das nicht näher ausführen, denn zur rechtlichen Seite hast Du ja schon einen Tip bekommen.
 
Wenn du auf der sicheren Seite sein willst nimm einen zweihand Folder(z.B.Fällniven U2) oder einen nicht verriegelnden Einhandfolder(z.B. Spyderco UK Penknife). Wobei du an zweihand Foldern die größere Auswahl haben dürftest unter diesen Bedingungen. Gibt dazu ne Menge Threads hier da findet man viel Inspirationshilfen:super:
 
Also nochmal zum Anfang:

- Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?
Also ich habe bei www.messer-werkzeuge.de alles gelesen aber irgendwie habe
ich teilweise Interpretations Schwierigkeiten. Gerade im Bezug auf
Einhandmesser.

- Geht es um ein feststehendes Messer oder ein Klappmesser?
Klappmesser

- Wofür soll das Messer verwendet werden?
EDC. Das heißt alles was anfällt. Im Büro ab und zu Pakete aufschneiden.
Mal ein Brötchen aufschneiden oder mein Mittagessen zerkleinern...
Es soll kein Rettungsmesser sein aber beim Spaziergehen mit Hund will ich
es auch immer dabei haben. Einsatz dort wird sich zeigen. Das Messer soll
also ein typischer Allrounder sein

- Von welcher Preisspanne reden wir?
auf jeden Fall deutlich unter 50 EUR. So oft werde ich es vermutlich nicht
nutzen.

- Wie groß soll das Messer sein? (Klingen-/Gesamtlänge)
EDC bis 10 cm im geschlossenen Zustand. Zu klein sollte es auch nicht sein
sonst ist es mir zu fummlig und man hat nichts in der Hand.

- Welche Materialien und welchen Stil soll das Messer aufweisen?
Skelettform finde ich ganz nett

- Welcher Stahl darf es sein?
Spielt keine besondere Rolle bzw bei der Preisvorstellung scheidet manches
ja sowieso schon aus.

- Klinge und Schliff
Keine besonderen Ansprüche

- Linkshänder?
Ich bin Linkshänder

- Bei Klappmessern: Welche Verschlusssysteme kommen in Frage?
Ich habe Herbertz-Messer für die Winterjacke mit Liner-Lock das finde ich
ganz gut aber eigentlich ist es mir egal Hauptsache man kann die Klinge
feststellen damit das Messer nicht ausversehen zusammenklappt und ich mich
schneide.

Herbetz Messer




Verschiedenes

Eigentlich geht es nur noch um die Entscheidung welches ich nehme:

Gerber Paraframe I


oder Xikar Gentleman Knife


Welches ist für meine Anforderungen wohl das sinnvollere? Oder beides
totaler Schrott und kein Cent wert?


Und zu letzt noch mal zum Gesetz. Wenn ich das richtig interpretiere dürfte ich beide Messer nicht mit zur Arbeit ins Büro nehmen beim Wandern schon eher. Ist das grob richtig?

Werde aber nochmal bei den Messern gucken die man mit beiden Händen öffnen kann ob es da schöne alternativen gibt.

Gruß und Danke für die Hilfe

Thomas
 
So grob ist das schon richtig, viel "feiner" kannes Dir aber niemand mit Bestimmtheit sagen.

Deine beiden Messer kenne ich nicht, würde in dieser Preisklasse und Größe klar das CRKT Drifter empfehelen:
http://www.toolshop.de/product_info.php?products_id=3869

Infos massig im Forum, zwar kein Skelettgriff, aber ein wirklich tolles Messer zum Schnäppchenpreis.
 
Also ich habe bei www.messer-werkzeuge.de alles gelesen aber irgendwie habe
ich teilweise Interpretations Schwierigkeiten.

Wieso, ist doch ganz einfach: Man hat einen (sozial kompatiblen) Grund, besagtes Schneidwerkzeug mitzuführen oder nicht. Ich persönlich pflege im allgemeinen für mein Handeln einen Grund zu haben. :glgl:
Man könnte allerdings auf eine/n Ordnungshüter/in treffen, der/die diesen Grund nicht glaubt oder für nicht sozial kompatibel hält. Dann muß man sich mit ihm/ihr auseinandersetzen - notfalls vor Gericht.
So einfach ist das und: Ja, das ist vom Gesetzgeber auch so gedacht :irre:

Zum Thema EDC: Vielleicht sagt Dir ja auch dies zu:
Buck Rush - der 420HC von Buck ist m.M. nach jedem 440A überlegen

Mit freundlichen Grüßen
Hoss
 
Was das Führen angeht, so liegt sehr viel im Ermessensspielraum des jeweiligen Beamten, der gerade vor dir steht (falls das überhaupt je passieren sollte). Mir sähen die beiden von dir vorgeschlagenen Messer zu „waffig“ aus (inkl. Klinge komplett schwarz, Skelett). Die würde ich im Zweifelsfall erstmal einziehen, d. h. wenn ich 1. nicht wüsste, dass es keine Waffen sind, und 2. Ordnungshüter wäre.
 
Hallo

Ich zitiere mal aus dem Fragekatalog hier in der Kaufberatung:

Hast Du Dich über die aktuelle Gesetzgebung zu Messern informiert?
Hinweis: Keine Diskussionen über das Waffengesetz in der Kaufberatung!


Daher ist jetzt hier dicht.
 
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