EDC-Klappmesser - für legales Tragen

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Moin,

wenns sehr leicht, gut in der Hand liegen soll, mit top Stahl 12C27....
wie wäre es mit dem EKA Masur!?
http://www.eka-knivar.se/index.asp?lang=DE

ohne Elchlederhülle schon unter 50 Euro zu bekommen.

das Messer ist regelrecht ein Handschmeichler, super scharf und in der Tasche vergisst man schnell mal das man es überhaupt mit hat! :super:

Gruß Khayman

Offensichtlich habe ich ein "Montags"-Exemplar mit schlechter Wärmebehandlung erwischt.
Meins ist mit allen Tricks gerade mal halbwegs scharf zu bekommen. Kein Vergleich zu meinen anderen Messern. Meine BRKT mit 12C27 sind leichter zu schärfen und werden (dank leicht balligen Anschliff bis auf Null) sehr scharf.

Aber das Eka Masur ist wirklich ein Handschmeichler und ich überlege immer noch, mir von Andy Haas eine andere Klinge dafür machen zu lassen.

Gruss
Usagi Y.

Gruss
Usagi
 
Hallo,

als weitere Anregung bringe ich hier folgendes Messer zur Sprache:
Kershaw Gentleman´s Folder K19932
Das Messer wird in Japan hergestellt (Moki?) und besitzt eine ca.8 cm lange Klinge aus VG10. Verriegelt wird die Klinge über eine Backlock-Verschluss.
Der Griff ist aus schwarzem Micarta und ungefähr 11 cm lang.
Die Auflage des Messers ist auf 600 Stück begrenzt.
Aus den Beiträgen amerikanischer Foren entnehme ich, dass dieses Messer eine Neuauflage eines Kershaw-Messers aus der Vergangenheit ist.
Die US-Amerikaner berichten von einer sehr guten Verarbeitungsqualität sowie einem schleppenden Absatz. Wenn dies zutrifft, ist dieses Messer zu den aktuellen Preisen eine Kaufempfehlung wert.
Vielleicht kann hier ein Forummitglied detaillierter berichten.


Freedo
 
nur mal so ne idee (ich hoffe da hat sich sonst noch keiner was zu gedacht): es gab doch mal einhand folder mit liner lock und abschraubbarem daumenpin... wenn ich da den daumenpin abnehm ist doch die einhandfunktion deaktiviert. wenn ich dann den liner leicht einstell kann ich das ding aber mit schwung "aufwerfen" und doch einhändig bedinenen. sozusagen versteckt/inoffiziell. das müsste doch legal sein oder spinn ich?

sonst: cold steel tripple action tanto (wolfster) oder fred perrin tri fold(rivers and rocks). haben "keine verriegelung im klassischen sinne";)
 
nur mal so ne idee (ich hoffe da hat sich sonst noch keiner was zu gedacht): es gab doch mal einhand folder mit liner lock und abschraubbarem daumenpin... wenn ich da den daumenpin abnehm ist doch die einhandfunktion deaktiviert. wenn ich dann den liner leicht einstell kann ich das ding aber mit schwung "aufwerfen" und doch einhändig bedinenen. sozusagen versteckt/inoffiziell. das müsste doch legal sein oder spinn ich?

Nein es ist nicht legal: Es ist vom Hersteller als Einhandmesser gebaut worden und das bleibt es auch wenn du den Pin abschraubst.
Es gibt auch genügend nicht Einhänder die sich aber mit Leichtigkeit einhändig öffnen lassen. Diese sind widerum legal.
Aber genau solche Versuche das Gesetz zu umgehen wird dazu führen das bald alle Messer verboten werden.

Wenn du beim Kombi das Dach absägst ist es deshalb trotzdem kein Cabrio, oder? :hehe:

Gruß Thomas
 
@Stony
Nach deiner aussage darf ich also mein Leatherman Charge Xti doch noch in der Öffentlich mit mir führen, obwohl das ja eigentlich zwei einhändig zu öffnende Klingen hat?:argw:
 
Kratz am Kopf?

Wo hab ich das geschrieben?

Ist das XTI mit einhändig zu öffnenden Klingen konstruiert worden?
Hat sich die Frage doch schon selbst beantwortet oder?

Einhändig zu öffnendes Messer = führen verboten.

Oder beziehst du dich auf das " nicht Einhändig"?
Das sollte bedeuten = Messer die nicht als Einhändig zu öffnendes Messer hergestellt wurden (Backlockmesser ohne Pin/loch z.B.)

Leatherman wurde mit einhändig zu bedienenden Klingen hergestellt.

Gruß Thomas
 
ich weiß das geht grad derbst offtopic und so, wenns da irgendwo schon nen thread zu gab bitte link posten, aber:

wenn ich n messer umbau isses doch n anderes messer oder nicht? der vergleich mit dem auto hinkt, oder eher auch nciht weil, ich kann ja auch aus nem kombi/limousine etc etc n cabrio bauen! is ja nicht unmöglich! und wenn ich nem linerlock einhänder die einhandfuktion nehme, also den daumenpin abbau is das doch n anderes messer als ich gekauft hab. da wäre natürlich nochmal die definition von "einhändig zu bedienbaren messern" interessant. ich meine ein messer bei dem ich die einhandfunktion deaktiviert hab ist ja nicht mehr einhändig zu bedienen oder seh ich das falsch.

noch was: was wäre wenn man ein zb benchmade mit axis lock, oder was von cold steel oder sog mit vergleichbarer verriegelung nehmen würde und da den pin abnehmen würde? ich mein die benchmades laufen ja butterweich ne...

bitte sagt mir wenn ich banane denke!
 
... wenn ich n messer umbau isses doch n anderes messer oder nicht? ... bitte sagt mir wenn ich banane denke!

Ich verstehe den Unterschied zwischen deiner Anfrage und der aus #23 nicht.
Mir scheint, du fragst zweimal dasselbe.
Das kann aber auch daran liegen, dass ich deinen Worten nicht folgen kann.
Kannst du nochmal verständlicher erläutern, worum es dir geht?

Gruß,
Steffen
 
Nein es ist nicht legal: Es ist vom Hersteller als Einhandmesser gebaut worden und das bleibt es auch wenn du den Pin abschraubst.

Sorry, aber das ist Blödsinn.

Wenn ich die Klinge ausbaue und mir eine ausklappbare Zahnbürste einbaue, dann ist das auch immer noch ein Einhandmesser?

Und wenn ich ein in Deutschland nicht legales Springmesser mit Klingenlänge über 85mm nachträglich gekürzt nach Deutschland einführe, dann ist es immer noch ein verbotener Gegenstand, weil es ja ursprünglich so gebaut worden ist? :rolleyes:
 
Als Fan dieser Umbauten von einhändig zu zweihändig gebe ich jetzt trotzdem mal zu bedenken:
Niemand weiß wirklich, ob der Gesetzgeber solche Umbauten anerkennt.
Wenn ja, stellt sich die Frage, wie diese Umbauten ausgeführt werden müssen.
Konkret, wie dauerhaft muss dieser Umbau sein. Reicht es, den Pin einfach rauszuschrauben, muss das Loch verschlossen werden, reicht es, das Loch abzukleben oder muß ein Bolzen eingepresst oder eingeschweisst werden.
Ich bin gerade dabei, eine entsprechende Anfrage an die zuständigen Stellen auszuarbeiten, um das zu klären.
Auf den gesunden und logisch funktionierenden Menschenverstand will ich mich bei diesen Messerumbauten nämlich nicht verlassen.
 
Als Fan dieser Umbauten von einhändig zu zweihändig gebe ich jetzt trotzdem mal zu bedenken:
Niemand weiß wirklich, ob der Gesetzgeber solche Umbauten anerkennt.
Wenn ja, stellt sich die Frage, wie diese Umbauten ausgeführt werden müssen.

Die Frage stellt sich nach dem Gesetzestext nicht.

Wir reden hier von einem Umbau von einem legalen Zustand in einen anderen legalen Zustand.

Wo soll da der Gesetzgeber etwas anerkennen müssen?

Wenn das Messer keine Vorrichtung zum einhändigen Öffnen und Feststellen besitzt, darf ich es öffentlich führen.

Ob ich mir den Pin zuhause aus Spaß an der Freude wieder dranbaue, um damit im Garten zu arbeiten oder einfach nur damit rumzuspielen, geht den Gesetzgeber rein gar nichts an.

Nicht mal bei verbotenen Gegenständen ist diese Frage von Modifikationen abschließend geklärt.

Wieso das jetzt hier als Thema aufkommt, ist mir unverständlich, und ich halte eine Anfrage in dieser Richtung auch für eher kontraproduktiv.
 
...Wieso das jetzt hier als Thema aufkommt, ist mir unverständlich, und ich halte eine Anfrage in dieser Richtung auch für eher kontraproduktiv.
Wieso das Thema hier aufkommt, kann ich Dir schon sagen. Meiner Meinung nach aus dem selben Grund, warum ich mein Posting geschrieben habe.
Weil mich dieses Schei..gesetz dermaßen verunsichert, dass ich nicht mehr weiß, was ich glauben und tun soll.
Mein schönes Hobby verkümmert in Angst vor der Ungewissheit. Auch wenn du entsetzt bist und schreibst, dass Du nicht verstehst, wieso wir hier über das Thema "Pinentfernung" diskutieren, weil es Deiner Meinung nach logisch ist, dass ein Messer dann kein Einhandmesser mehr ist, beruhigt mich das nicht.
Damit ich nicht missverstanden werde, ich bin schon auf Deiner Seite. Mein gesunder Menschenverstand sagt mir auch genau das, was Du gerade geschrieben hast. Aber bei so viel unlogischem Schwachsinn in und um dieses Gesetz, befürchte ich, dass man mit eben diesem gesunden Menschenverstand nicht weiter kommt.
Wenn du Dir so sicher bist, wieso hältst du dann eine Anfrage an die Behörden für kontraproduktiv? Weil sie auf die Idee kommen könnten, die Umbauten doch nicht anzuerkennen?
 
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Was ist denn "feststellbar" und was nicht?

Ich häng mich einfach mal hier dran da der Titel passt. Was genau ist denn eigentlich ein "feststellbares Messer"?

feststellbar = ausschließlich Verriegelnd (Backlock, Framelock, Linerlock ... usw.)

oder

feststellbar = "nicht lose" (also auch slipjoints ...) ?
 
Hallo Leute
Hier wird schon wieder wild spekuliert,

nach dem jetzigem Stand bzw Unverstand der Gesetzgebung
kann doch keiner sicher wissen was (ausser Zweihandfolder und feststehend <12cm) erlaubt bleibt oder nicht.

Gegen Ende April soll vom LKA Bayern (evtl auch anderen?) der Begriff "Einhandmesser" rechtsverbindlich geklärt werden,

wäre es nicht besser und in unser aller Interesse bis dahin auf alle Spekulationen zu verzichten und für uns die Zeit zu nutzen im stillen über Alternativen nachzudenken (bevor die auch verboten werden) :mad:
 
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Wofür soll das Messer verwendet werden?
Das Messer dient mir als "gutes Gewissen z.B. Nachts im Wald" sowie als leichtes Arbeitsgerät für z.B. Fische ausnehmen, leichtes Geäst entfernen, schnitzen und ähnliches.Also al echten Allrounder.

Hast du schon mal über eine sehr preiswerte, aber dennoch robuste u. gute Alternative nachgedacht, leicht u. kein Einhandfolder - optisch nat. nicht der Hingucker, aber ein tolles Teil:
http://www.victorinox.ch/index.cfm?site=victorinox.ch&page=181&lang=D

Das Messer kostet knapp über 20 Euro u. erfüllt eigentlich all deine Anforderungen (bietet sogar einige nützliche "Zusatzfunktionen") und hat bei dem Preis sogar noch eine lebenslange Garantie - nur mal so als Anregung:cool:
 
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Hallo Leute,
bzgl. Umbau / Pin weg etc.: im aktuellen Visier ist (ziemlich hinten, Seite habe ich gerade nicht zur Hand) ein Abdruck eines Flyers von Böker / Magnum drin, welcher (sinngemäß) besagt, daß Böker / Magnum zukünftig Messer herausbringen will, bei denen der Pin (mit Innensechskant) abgemacht werden kann.

Anscheinend (weiß Böker da mehr?) ist es wohl OK, den Pin zu entfernen, laut Flyer "...bleibt es dem Benutzer überlassen...".

Grüße,
Sascha
 
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