EDC unserer Kinder

navajo

Mitglied
Beiträge
1.235
Moinsen

Ich dachte mir mal es wird hier immer nach dem EDC und EDU von uns Erwachsenen gefragt.
Was denn mit dem Nachwuchs ???

Hier das meines ältesten 5 Jahre.
Alles verwendet er nur unter Aufsicht meinerseits wenn die Bemerkung erlaubt ist.
87_20050702201442_IMG_3222.jpg



Ratanbogen mit Pfeilen vorne mit Leder abgeschiermt.
Zugkraft ca.1.5 kjule ( Von mir gemacht) :p

My First Viktorinox

Und ein Holz Piratendegen.


Mal abgesehen vom Schnuffeltuch....

Grüße Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
ohoh,

wenn ich da den edc Kram meines Jüngsten (6 Jahre) zusammensuch ;-)
Obwohl zur Zeit hat er nur den Ritterhelm und das Holzschwert im Bett.
Das Ninjaschwert wurd vorhin noch zurück in den "Waffenschrank" gebracht.
 
Hallo
Wir sind heute gerade in der Urlaubsvorbereitung.
Morgen ist es so weit, wir fahren nach Zeeland in Südholland.
Meine Tochter hat sich gerade Ihr EDC ausgesucht.
Sie möchte mein Speedlock 2 mit blauen Kratoneinlagen incl. Etui für diverse Auseinandersetzungen mit Frikandels, div.Dagschotels usw. verwenden.
Also ich finde, das sollte einen Vater stolz machen (trotz des Speedlock)
Sie hätte ein Strider haben können, nur sollte man offenbar auch bei kleinen Damen (14 Jahre alt) den Willen akzeptieren.
Zumindest solange sie noch mit den Eltern verreisen.
Nächstes Jahr muß sie ein Kathana mitnehmen, denn sie will mit einer Freundin, irgendwohin, wo nichts passieren kann........(Väter von Töchtern wissen was ich meine).

Grüße von einem stolzen Vater ( der bisher noch keine Probleme mit der Messerbenutzung seiner Kinder hatte).
Mein Sohn (16) hat mein Endura mit zur Freizeit genommen.
Und ein Beil, und ein Zippo und ein........

Stefan
 
Meine Tochter hat da noch keine besonderen Vorlieben - Hauptsache, man kann's in den Mund stecken und es macht Geräusche! ;) :D

-Walter
 
diesel schrieb:
Hallo
Wir sind heute gerade in der Urlaubsvorbereitung.
Morgen ist es so weit, wir fahren nach Zeeland in Südholland.
Meine Tochter hat sich gerade Ihr EDC ausgesucht.
Sie möchte mein Speedlock 2 mit blauen Kratoneinlagen incl. Etui für diverse Auseinandersetzungen mit Frikandels, div.Dagschotels usw. verwenden.
Also ich finde, das sollte einen Vater stolz machen (trotz des Speedlock)
Sie hätte ein Strider haben können, nur sollte man offenbar auch bei kleinen Damen (14 Jahre alt) den Willen akzeptieren.
Zumindest solange sie noch mit den Eltern verreisen.
Nächstes Jahr muß sie ein Kathana mitnehmen, denn sie will mit einer Freundin, irgendwohin, wo nichts passieren kann........(Väter von Töchtern wissen was ich meine).

Grüße von einem stolzen Vater ( der bisher noch keine Probleme mit der Messerbenutzung seiner Kinder hatte).
Mein Sohn (16) hat mein Endura mit zur Freizeit genommen.
Und ein Beil, und ein Zippo und ein........

Stefan



Obacht !!! Springer sind in Holland generell verboten, in D müsste Dein Töchterlein 18 sein, da das Speedlock als Waffe gilt. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die "Waffen" meines Sohnes

Sohn Henri (6 Jahre) hat ein klassisches Othello Fahrtenmesser mit kopflastiger 12-cm-Klinge, ein großes Hozmesser zu seinem Wikingerschwert, auch aus Holz.

Und dann hat er noch einen Laminatbogen mit Rohhautbacking (60 Zoll) mit einem Zuggewicht von 30 Pfund bei 26 Zoll Auszug. Er zieht knapp 24 Zoll.

Gruß,
Herbert
 
>>Obacht !!! Springer sind in Holland generell verboten, in D müsste Dein Töchterlein 18 sein, da das Speedlock als Waffe gilt.

Das Holland solch ein Verbot erlassen hat hab ich auch im neuen MM gelesen -doch in D ist das Speedlock keine Waffe und ohne sonstige beschrenkung (Sonderregelungen von Wahlveranstaltungen und so beachten!) !
 
Hallo
Nachts im Red-Light Destrict von Amsterdam von der Niederländischen Polizei mit einem Speedlock gestellt zu werden, würfe die eine oder andere Frage auf.
Eine minderjährige deutsche Touristin, die ihr Essen zerteilt, stellt weder in Deutschland noch sonstwo ein Problem dar.
Im Sinne der geltenden Gesetze natürlich.
In meiner Nachbarschaft befindet sich unser örtliches Polizeirevier.
Bei Grillveranstaltungen in unserer Straße, bei denen Minderjährige, Springmesser ala Speedlock benutzten, um Nahrungsmittel zu zerteilen, gab es keinerlei Probleme.
Offenbar bestimmt der Auftritt die Heftigkeit der jeweiligen Reaktion.

Wer sich so benimmt, als hätte er eine Waffe in der Hand, der wird auch so verstanden werden.

Wer sich anders benimmt, wird auch anders verstanden werden.

Zeeland gehört geographisch übrigens zu Belgien, und ist von den Niederlande aus nur über Tunnel, oder Fähren zu erreichen.
Und in Belgien darf man echt fast alles.

Also, du siehst, ich mach mir auch so meine Gedanken.

Stefan
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Walter
Wart mal ab, was da noch für Mittel reinfließen.
Die Pampers sind da vergleichsweise preiswert.
Meinem Sohn hat es genügt ein scharfes, stabiles Messer dabei zu haben.
Bei den Damen ist es einfach anders.
Meine Gattin und meine Tochter haben einen einfachen Geschmack.
Zur gegebenen Zeit einfach nur das beste!
Und das wirst auch du dann zahlen :)

Stefan

Und glaube nicht, daß man deine Messereskapaden wirklich verstehen wird ;)
 
Geonohl schrieb:
>>Obacht !!! Springer sind in Holland generell verboten, in D müsste Dein Töchterlein 18 sein, da das Speedlock als Waffe gilt.

Das Holland solch ein Verbot erlassen hat hab ich auch im neuen MM gelesen -doch in D ist das Speedlock keine Waffe und ohne sonstige beschrenkung (Sonderregelungen von Wahlveranstaltungen und so beachten!) !

In D gelten alle Springer nach dem Waffengesetz als freie (ab 18 Jahren) Waffe.


OT aus: Hab' meinem Junior (5) ein CS Pendelton Minihunter spendiert.
Natürlich nur wenn ich dabei bin.... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Hocker schrieb:
In D gelten alle Springer nach dem Waffengesetz als freie (ab 18 Jahren) Waffe.

Zitat aus dem Ratgeber "Messer und Recht" des Messermagazins:

Es gibt eine Reihe von Messern, die laut § 1, Absatz 4 des Waffengesetzes als verbotene Gegenstände gelten. ...

Verboten sind folgende Messer:
...
Springmesser (bis auf die ausgenommenen Typen, dazu gleich mehr)
...
In der Anlage 1 (Abschnitt 2.1.1) werden die Begriffe Spring- und Fallmesser näher erläutert. Demnach handelt es sich dabei um ,,Messer, deren Klingen auf Knopf oder Hebeldruck hervorschnellen und hierdurch festgestellt werden können (Springmesser)", bzw. um Messer, ,,deren Klingen beim Lösen einer Sperrvorrichtung durch ihre Schwerkraft oder durch eine Schleuderbewegung aus dem Griff hervorschnellen und selbsttätig oder beim Loslassen der Sperrvorrichtung festgestellt werden (Fallmesser)".
...
Welche Springmesser sind noch erlaubt?
Auf Initiative der Messerindustrie hat der Gesetzgeber einige Springmesser (nicht Fallmesser!) von dem Verbot ausgenommen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Kriterien werden in der Anlage 2 zum Waffengesetz (Abschnitt 1.4.1) erläutert. Demnach sind Springmesser erlaubt, wenn

· die Klinge seitlich aus dem Griff heraus springt (also nicht nach vorne heraus)

· der aus dem Griff stehende Teil der Klinge höchstens 8,5 Zentimeter lang ist

· die Klinge in der Mitte eine Breite aufweist, die mindestens 20 Prozent der Klingenlänge entspricht

· die Klinge nicht zweiseitig geschliffen ist

· die Klinge einen durchgehenden Rücken hat

Alle diese Eigenschaften muss ein Springmesser erfüllen, um legal zu sein. Wenn bereits ein Kriterium nicht erfüllt wird, ist das Messer illegal! Andersrum ausgedrückt ist ein Springmesser immer dann verboten, wenn die Klinge länger als 8,5 Zentimeter ist oder in gerader Linie nach vorn aus dem Griff springt. Beidseitig scharfe Klingen sind ebenso verboten wie zu schmale Klingen. Auch Klingen mit Rückensäge sind vom Verbot betroffen. Die Breitenregelung von mindestens 20 Pro-
zent der Klingenlänge muss man genau lesen: Es heißt ,,in der Mitte". Das bedeutet, dass man die Klingenbreite nicht in der Nähe des Griffs messen darf, sondern wirklich in der geometrischen Mitte der Klinge (bei einer acht Zentimeter langen Klinge also vier Zentimeter vom Griff entfernt).
Eine gummiweiche Formulierung im Gesetzestext ist der ,,durchgehende Rücken, der sich zur Schneide hin verjüngt". Ob eine falsche Schneide im vorderen Bereich des Klingenrückens und ein kleiner Absatz zum Rest des Rückens zulässig ist, darüber streiten sich noch die Experten."

Du siehtst also, das nicht alle Springmesser in D erlaubt bzw. ein freie Waffe sind.

Greets

Christof
 
Immer am Sohnemann (10 Jahre alt)dran und nicht mehr wegzudenken: sein Leatherman Wave.
Es gibt nichts, womit er sich mehr beschäftigt.
(OT. war m.E. das sinnvollste Geschenk, dass ich ihm je gemacht habe).

Bei unseren ausgiebigen Wald(erlebnis)spaziergängen meistens mit: sein Linder Pathfinder (an dieser Stelle nochmals Dank an Hocker :) ).

carrot
 
cfroehlich schrieb:
Du siehtst also, das nicht alle Springmesser in D erlaubt bzw. ein freie Waffe sind.

ich denke, das ist, und war auch schon vorher, allen klar. es ging hocker nur um die erlaubten springmesser in d und die sind nunmal waffen i.s. des waffg. und nichts für 14 jährige.

btw, ich weiss nicht, ob sie's schon wussten, mein junior hat seit ein paar wochen das herbertz kinderfixed und ist ganz begeistert.

nach anfänglichen schwierigkeiten mit der richtigen schneidrichtung, er ist beidhänder, mal links, mal rechts, klappt jetzt alles, selbst nach einem handwechsel, ganz prima und der papa hat auch spaß.
 
Bei meinem haben nur die Playmobilfigürchen Messer, Schwerter oder ähnliches Gerät.

Ach ja, die Figürchen hat er dabei.
 
Meiner hat gerade ein Fjellkniven von Helle in Benutzung.
siehe Bilder:
auf dem ersten beim Schnitzen eines Speerschafts.
Auf dem zweiten ist er gerade bei der Vorbereitung zur Herstellung
der Speerspitze. (einen 200derter Nagel glühend machen und breitklopfen :D ) Im Hindergrund der Papa, der den Speerschaft noch leicht nacharbeiten musste.

360_p4007.jpg


360_p4010.jpg


Grüße
 
Äh ja, also der unsrige bekam ein eigenes Messer, nachdem der letzte Schnuller bei der Schnullerfee abgegeben war :) Da war er fünf. Die Schnullerfee holt die Dinger nachts vom Fensterbrett ab, siehe Bild.

Bild 2: Das Dingens wird auch benutzt - jaaaaaaaaa, ich weiss, dass ein Hohlschliff zum Schnitzen nichts taugt, aber

Bild 3: er hat sich das Ding selber ausgesucht. Konnte ich nichts machen, war der Deal mit den Schnullern.

Grüße
Pitter
 

Anhänge

  • edc_max_001.jpg
    edc_max_001.jpg
    52,6 KB · Aufrufe: 191
  • edc_max_002.jpg
    edc_max_002.jpg
    47,5 KB · Aufrufe: 200
  • edc_max_003.jpg
    edc_max_003.jpg
    21,3 KB · Aufrufe: 215
M K G schrieb:
ich denke, das ist, und war auch schon vorher, allen klar. es ging hocker nur um die erlaubten springmesser in d und die sind nunmal waffen i.s. des waffg. und nichts für 14 jährige.

Punktgenau..... :cool: :super:


Das mit dem Schnullitausch muss ich mir merken,...könnte bei dem kleinen funktionieren.... :haemisch: :hehe: :D
 
Zurück