Hallo Leute,
einem Arbeitskollegen wurde letzte Woche auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei sein CRKT-Einhandmesser (verriegelnd, Klinge ca. 5-6 cm) abgenommen.
Begründung "Arbeit" zieht da halt nicht so ganz, da er ja erst auf dem Weg zur Arbeit war und er das Messer ja in einem verschlossenem Behältnis hätte transportieren können.
Macht es Sinn, zu argumentieren, das man das Messer zu einem allgemein anerkannten Zweck, wie z.B. Apfel schälen, Brot schmieren, Fingernägel reinigen mit sich geführt hat?
Wie würdet Ihr euch in einem solchen Fall verhalten? Gibt es schon praktische Erfahrungen?
Viele Grüße,
Felix
einem Arbeitskollegen wurde letzte Woche auf dem Weg zur Arbeit von der Polizei sein CRKT-Einhandmesser (verriegelnd, Klinge ca. 5-6 cm) abgenommen.
Begründung "Arbeit" zieht da halt nicht so ganz, da er ja erst auf dem Weg zur Arbeit war und er das Messer ja in einem verschlossenem Behältnis hätte transportieren können.
Macht es Sinn, zu argumentieren, das man das Messer zu einem allgemein anerkannten Zweck, wie z.B. Apfel schälen, Brot schmieren, Fingernägel reinigen mit sich geführt hat?
Wie würdet Ihr euch in einem solchen Fall verhalten? Gibt es schon praktische Erfahrungen?
Viele Grüße,
Felix