Eickhorn Fallschirmjäger Messer

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Hi!

Kann mir jemand sagen ob die Fallschirmjäger der deutschen Arme nach dem neuem Waffengesetz noch immer die Fallmesser von Eickhorn verwenden werden oder nicht mehr verwenden dürfen?

Danke!

Martin
 
Ich hab keine Ahnung, aber Du könntest ja mal vielleicht den Herrn Özdemir (der ist hier in D unser Selbsternannter "Experte" was Waffenrecht angeht :angry:)fragen, der hat ja jetzt Zeit, wenn er seine ganzen Lufthansa-Meilen runterreissen muss.
 
Wahrscheinlich schon. Immerhin verwendet die Fallschirmjägertruppe ja auch Kriegswaffen wie Sturmgewehre und Handgranaten, obwohl die unters Kriegswaffenkontrollgesetz fallen (Daß mir das bloß niemand bei den Grünen ausplaudert, die zeigen die Bundeswehr wohlmöglich noch an :D).
Scherz beiseite: Schon nach dem alten Waffenrecht waren die an die Truppe ausgegebenen Fallmesser meines Wissens nach prinzipiell verbotene Gegenstände, da die Klinge länger als 85mm war, es gibt aber auch Versionen mit kürzerer Klinge.

Munter bleiben,
Tobse!
 
Das Waffengesetz galt noch nie für Bundeswehr, Zollverwaltung und die Polizeien des Bundes und der Länder, stand früher auch ausdrücklich so drin. Vom neuen weiß ichs jetzt gerade nicht.
 
Hayate:
Diese Vorschrift hat sich nicht geändert. Nur Privatleute sind betroffen. Und das gilt leider auch für das Rettungsmesser, das aus diesem Modell entwickelt worden ist.
:(
 
Das wäre ein Witz der Weltgeschichte, wenn Soldaten wegen des WaffG keine Waffen tragen dürften, aber wer weis...
Das grüne Messer müsste eigentlich noch in Gebrauch sein, die werden zwar regelmässig verloren, aber für Nachschub ist beim Bund wohl immer noch gesorgt...

@ Sgian:
Das mit dem Rettungsmesser ist wirklich eine traurige Sache, vielleicht müsste man erst mit dem künftig illegalen Messer einem Bonzen oder Politiker das Leben retten (natürlich erst, nachdem man Straffreiheit wegen der Notlage zugesagt bekommen hat:haemisch: ), damit er/sie sieht, was sie mit ihren Ideen anrichten.


Gruß Andreas/L
 
Ach Schmarrn wenn man Falli war darf man selbstverständlich sein altes Fallmesser behalten!

Die Sache ist nur die das das Ding kaum noch ausgegeben wird.
 
Ach Schmarrn wenn man Falli war darf man selbstverständlich sein altes Fallmesser behalten!
Als Zivilist? Aha, wo kann ich das nachlesen? Welche Dokumente sind nötig? :argw:
 
Du kannst das sicher als ehemaliger Fallschirmspringer dir ggf. ne Erlaubnis besorgen weil das Ding für dich einen sentimentalen Wert hat und es bei deinem ersten Sprung dabei war bla.
bla.

Als Reservist hat du eh kein Problem...

Schau mal bei uns im www.soldatennetz.de vorbei!

Da sind auch ein paar ehemalige Fallis...
 
Hallo Leute!

Wegen dieser Frage bin ich hier auf das Forum gestoßen, was wird aus meinem alten Fallschirmkappmesser? (Im US-Steg-Shop als BW-F.-Kappmesser verkauft, grüne Kunststoffgriffschalen mit 8,5 cm-Klinge).

Wenn ich das neue WaffG sehe, dann muß ich das Messer bei der Waffenbehörde anmelden und kann um eine Ausnahmegenehmigung bitten, oder es verkaufen bzw. unbrauchbar machen. (Gibt es schon Erfahrungen mit den Behörden in dieser Sache?)
Kennt jemand die Begründung für die unterschiedliche Behandlung von Spring-/Fallmessern?
Und das mit dem Rettungsmesser klingt interessant. Habt Ihr da einen Link parat?

So, genug Fragen, werde erstmal im Forum stöbern.

Tschüs, Sven.
 
Na Danke für die prompte Antwort, aber den Text kenne ich ja schon (den solltest Du mal genauer lesen, ist nichts mehr mit Fallmessern).

Tschüs, Sven.

//PS.: Eine Ausnahme für Messersammler dürfte eher selten sein, auch wenn man die Anforderungen nicht ganz so hoch ansetzten würde wie bei den Schußwaffen- oder Munitionssammlern. Da kommen wohl nur die Einhändigen/Einarmigen in Frage.
 
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hallo!
meines wissens sind fallmesser jetzt generell verboten. genauso wie alle springmesser bei denen der mechanismus die klinge nach vorne und nicht seitlich aus dem griff befördert.

alles gute, alles immer scharf
tunnelratte
 
Hallo

Kann mir nun jemand sagen ob ein Eickhorn Fallschirmjäger Messer jetzt definitiv verboten ist oder nicht ?

Wo kann ich das Nachlesen ?

Besten Dank :hmpf:
 
moin,

Forensuche -> WaffG.

Für Privatpersonen in der BRD:

Die Typischen Fallmesser sind definitv verboten, die einzige Ausnahme bildet derzeit die Version mit Rettungsklinge, dazu liegt, auch über die SuFu zu finden, ein Festellungsbescheid vom BKA vor.

Bei der BW - k.A. lässt sich mit Sicherheit herausfinden.

Grüße,
Olli
 
Nachtrag:

Zur Frage der Ausnahme der BW aus den Verbotsvorschriften siehe § 55 Abs. 1 Nr. 2 WaffG.

Zur Frage des generellen Fallmesser-Verbots (mit Ausnahme der per Feststellungsbescheid ausgenommenen dort genau spezifizierten Rettungsmesser) siehe § 2 Abs. 3 WaffG i.V.m. Anl 2 Abschn. 1 Nr. 1.4.1 i.V.m. Anl. 1 Abschn. 1 UA 2 Nr. 2.1.2

Nachzulesen im Unterforum über Rechtsvorschriften in einer sehr arbeitsfreundlichen Form.

Micha M.
 
Hallo weinflu,
willkommen im Messerforum! :)

Zur Version mit Rettungsklinge siehe hier. Dort habe ich auch den entsprechenden Feststellungsbescheid gepostet.
Gruß
 
Moin,
du bekommst das Fallimesser noch, aber nur gegen Vorlage des Truppenausweises mit Eintrag " Falli" .Als Zivilist ist das Teil verboten.
Glück ab !
Micha
 
ähm, das halte ich aber eher mal für ein Fall von "urban-legend" , mal abgesehen davon, dass die große Masse von den Dingern an die Panzermogels ausgegeben wurde ;) .
Horrido
Jens
 
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