maxheadroom32
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Moin, Moin zusammen,
um feststehende Messer mit einer Klingenlaenge groesser 12cm zu fuehren, bedarf es eines sozial anerkannten Grundes...mein Hobby ist "bushcraft" und wenn man so im Wald unterwegs ist, braucht man halt eine 17,5cm lange Klinge! Hat eigentlich jemand schon mal die Staatsmacht mit dem Argument konfrontiert? Kommt man damit durch? Egal, die Frage ist: Wie transportiere ich dieses Messer in den Wald? Weil auf dem Weg hin. und zurueck ist das Fuehren ja illegal...(Ein Bekannter von mir ist Kulissenbauer beim Theater, braucht sein Einhandfolder, feststellbar, also beruflich. Auf dem Weg nachhause, Polizeikontrolle, die sehen den Clip, "was'n das?"... Ordnungswidrigkeit, Messer weg, und noch mehr Aerger...) Er haette das Messer in einem verschlossenem "Behaeltnis" transportieren muessen. Es darf nicht zugriffsbereit sein.
Beim gek 2000 mit dem skelettiertem Griff koennte man ja, wie auch immer, eine Art Vorhaengeschloss durch Griff und Lederscheide ziehen. Wir reden hier nicht ueber praktisch und/oder schoen! Sondern nur ueber den legalen "Transport" am Mann/Guertel, weil unter "fuehren" kann es ja jetzt nicht mehr fallen. Oder? Irgendwo hab ich mal abschliessbare Guertelholster fuer feststellbare Einhandfolder gesehen... waere ja das Gleiche...
Ich weiss, mit nem 11,5cm gek edc kommt man bushcraftmaessig auch durch, aber bin halt ein "Grosser Mann, grosses Messer." Typ. Geht ja auch nur ums Prinzip! Und nen Verstoss gegen das Waffengesetz kann ich mir nicht erlauben...
Was meint ihr?
Max
um feststehende Messer mit einer Klingenlaenge groesser 12cm zu fuehren, bedarf es eines sozial anerkannten Grundes...mein Hobby ist "bushcraft" und wenn man so im Wald unterwegs ist, braucht man halt eine 17,5cm lange Klinge! Hat eigentlich jemand schon mal die Staatsmacht mit dem Argument konfrontiert? Kommt man damit durch? Egal, die Frage ist: Wie transportiere ich dieses Messer in den Wald? Weil auf dem Weg hin. und zurueck ist das Fuehren ja illegal...(Ein Bekannter von mir ist Kulissenbauer beim Theater, braucht sein Einhandfolder, feststellbar, also beruflich. Auf dem Weg nachhause, Polizeikontrolle, die sehen den Clip, "was'n das?"... Ordnungswidrigkeit, Messer weg, und noch mehr Aerger...) Er haette das Messer in einem verschlossenem "Behaeltnis" transportieren muessen. Es darf nicht zugriffsbereit sein.
Beim gek 2000 mit dem skelettiertem Griff koennte man ja, wie auch immer, eine Art Vorhaengeschloss durch Griff und Lederscheide ziehen. Wir reden hier nicht ueber praktisch und/oder schoen! Sondern nur ueber den legalen "Transport" am Mann/Guertel, weil unter "fuehren" kann es ja jetzt nicht mehr fallen. Oder? Irgendwo hab ich mal abschliessbare Guertelholster fuer feststellbare Einhandfolder gesehen... waere ja das Gleiche...
Ich weiss, mit nem 11,5cm gek edc kommt man bushcraftmaessig auch durch, aber bin halt ein "Grosser Mann, grosses Messer." Typ. Geht ja auch nur ums Prinzip! Und nen Verstoss gegen das Waffengesetz kann ich mir nicht erlauben...
Was meint ihr?
Max