Eickhorn PRT-XI führbar?

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Juan

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Hi,
ich interessiere mich im Moment für das Eichhorn PRT-XI als EDC.. habe eine Zeitlang das ESEE RC3 mit mir rumgetragen, aber ein feststehendes möchte ich nicht mehr länger täglich führen, ist mir auf Dauer (IWB-Trageweise) zu unbequem / unpraktisch (bzw. habe da noch keine Trageweise gefunden, die mich wirklich überhaupt gar nicht einschränkt...)
nun möchte ich aber schon etwas einhändig zu öffnendes haben, was ja leider nicht ohne weiteres möglich ist, weil der Grund "im Zweifelsfall mal was zum schneiden dabeihaben" nicht als Begründung für ein Einhandmesser auszureichen scheint, so ätzend das ist...
Und da bin ich heute auf das PRT-XI gestoßen (http://www.eickhorn-solingen.de/epa...s/62631327/Products/102220/SubProducts/102220).. ich kannte bislang nur das RT-I (Fallmesser) und das Hubertus Rescue Tool an "legal" immer führbaren Einhandmessern.. aber das PRT-XI sollte doch auch unter die Bestimmungen des bekannten BKA-Feststellungsbescheides (http://www.bka.de/nn_205626/DE/Them...eMesser__node,gtp=205648__3D2.html?__nnn=true) fallen, oder übersehe ich da was?
Besten Dank schonmal!
Wäre auch nett, wenn mir noch wer (qualitativ) was zu der PRT-Reihe von Eickhorn sagen könnte. Einsatzbereich wären typische EDC Aufgaben, außerdem würd' ich's bei der Arbeit (arbeite im Rettungsdienst) benutzen.. tauglich dafür? Was natürlich ärgerlich ist in Sachen Kartons etc. auftrennen, ist die stumpfe Klingenspitze, aber das lässt sich wohl nicht anders machen, wenn man völlige Rechtssicherheit will.. :/
 
@ juan: Im Zusammenhang mit der Berufsausübung dürftest du das PRT führen, das ist ausdrücklich im Text des §42a als Ausnahme genannt. Ansonsten aber nicht, und der (ältere) Feststellungsbescheid hilft da auch nicht weiter, wie aus dem verlinkten thread hervorgeht.

Da es zur angesprochenen Thematik bereits reichlich Lesestoff und keinerlei neue Erkenntnisse gibt, mach ich hier zu.
 
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