Ein Österreicher in Berlin!

Tassilo

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Hurra!
Mitte August darf ich diesen kleinen Dackelmann in Berlin abholen, den Welpen im Vordergrund links. Dazu reise ich per Bahn an. und bleibe drei Tage an der Spree. Darf ich im Zug, am Bahnhof und in diversen Stadtteilen ein Slipjoint mit einer Klingenlänge von 9 (neun) Centimeter bei mir haben, zugriffsbereit in der Hosentasche oder riskiere ich Ärger?
Neuerdings sah ich auf X.com Beiträge der Deutschen Bundespolizei mit beschlagnahmten Messern. Einem Pensionisten wurde etwa ein Fixierer von Herbertz abgenommen. Ich freue mich darauf, eine Stadt zu besuchen, in der man sonst keine Sorgen hat.
Liebe Grüße aus Wien,
Tassilo.
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Servus Tassilo,
willkommen in Berlin , wenn Du kommst und Deinen Welpen abholst.
Du brauchst Dir mit einem Paragraph 42a konformen Messer keine Sorgen machen.
Es gibt ab und an befristete Messerverbotszonen im Zuge von Sonderaktionen- die werden aber vorher angekündigt.

Gruß
Excalibur
 
Servus Excalibur,
danke für Deine Zeilen! Ganz so klar dürfte die rechtliche Lage nicht sein, wenn die Bundespolizei §42a-konforme Messer (Backlock wie Buck 110/112) einem Pensionisten einkassiert. Ich will mir aber eine Wurst aufschneiden und eine Scheibe Brot dazu. Ich werde das Messer mit einem Feldessbesteck in meine Proviantbox tun und letztere unten in den Rucksack. Aktuell dürften Sonderregelungen gelten, wegen der Fußball-WM, die ist aber Mitte August vorbei.
Liebe Grüße, Tassilo
 
Servas Tassilo,
ich kann Dir natürlich keine Garantien geben.
Solange Dein Messer 42a konform ist bist Du im grünen Bereich.
Was Du gesehen hast waren wohl Resultate von temporären Waffenverbotszonen. Die gibt es 1 bis 2x jährlich an bestimmten Orten, meist dann an einem WE ; und sie werden immer vorher bekannt gegeben.
Lass Dich nicht verrückt machen - ich zb wurde noch nie kontrolliert- was soll mit nem legalen Messer schon geschehen 🤷🏻‍♂️
 
Die Sonderregeln in Form der Allgemeinverfügungenim Kontext EM wären vorbei, aber eventuell wird die Bundespolizei versuchen, da was von für die Zeit danach zu retten, die hatten ja in Berlin schon öfter was mit der Begründung latenter Gefahrenlagen versucht. Das würde aber dann in Form einer neuen Verfügung gesondert veröffentlicht werden müssen.
Beachten mußt du auch die hausrechtlichen Regelungen im dortigen ÖPNV. Die sind oft unspezifisch zu "Waffen", definieren diese aber nicht, was sie zivilrechtlich ja auch nicht so genau müssen.
§42a-konforme Messer (Backlock wie Buck 110/112)
Die weiterhin ungeklärte Frage ist ja, ob die konform sind, weil einhändig zu öffnen. Ansonsten kann jedweder Gegenstand sichergestellt werden, unabhängig vom Waffenrecht, wenn es dafür polizeirechtliche gründe gibt und das verhältnismäßig ist. Und viele rechtswidrige Sicherstellungen gibt es halt auch, wenn keine widerspricht werden die nach fristablauf sogar rechtskräftig.

Ob Deine geplante Vorgehensweise überhaupt unter "führen" i.S.v. unmittelbar zugriffsbereit fällt, erscheint mir allerdings auch fraglich.
 
Ach hör doch auf hier Panik zu machen.
Erstens warum sollte ein Berlinbesucher überhaupt kontrolliert werden?
Warum sollte ein 42a konformes Messer eingezogen werden?
Wenn es Verbotszonen gibt, werden sie angekündigt, ständige solcher Zonen gibt es nicht in Berlin.
Schließ Dich doch zu Hause ein und sortiere Deine Messer in Schachteln.
Ich sehe in Deiner Einlassung keinerlei Nutzen bzw Mehrwert- außer das Du Tassilo weiter verunsicherst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Erstens warum sollte ein Berlinbesucher überhaupt kontrolliert werden?
Z.B. weil er zur falschen Zeit am falschen Ort ist, z.B. wenn dort noch "Kartoffeln" zu kontrollieren sind.
Warum sollte ein 42a konformes Messer eingezogen werden?
Z.B. weil ein unkundiger vollzugsbediensteter es für nicht 42a-konform hält und sich erfolgreich eine Zustimmung zur Einziehung erklären lässt.
Wenn es Verbotszonen gibt, werden sie angekündigt, ständige solcher Zonen gibt es nicht in Berlin.
Ja, aber da muß man schon regelmäßig genau hinsehen, wo die grade sind und darf nichts übersehen.
Schließ Dich doch zu Hause ein und sortiere Deine Messer in Schachteln.
Warum sollte ich rechtswidrig handelnder Staatsgewalt vorauseilend weichen, solange ich mich im Rechtsstaat noch effektiv wehren kann?!
Ich sehe in Deiner Einlassung keinerlei Nutzen bzw Mehrwert- außer das Du Tassilo weiter verunsicherst.
Wenn er hier fragt, gehe ich mal davon aus daß er sich vorher über die Lage informieren und dann sein Risiko einschätzen will und nicht blind darauf hoffen will, daß es schon irgendwie gut gehen wird.
 
Wenn man möchte kann man sich jede Form staatlicher Willkür konstruieren und finstere Bedrohungen heraufbeschwören- Du willst das Polaris; ich will es nicht. Bei jeder Messerrechtsfrage trittst Du hier reflexartig als Schwarzseher und Bedenkenträger auf. Ich finde diesen „rechtlich verpackten“ Sofortismus mittlerweile selbsterklärend.

Kurzum, ich bin hier raus
Gruß Excalibur
 
Zu meiner deutschen Realität gehört, zumindest aktuell, dass ich noch nie wg Messern kontrolliert wurde, obwohl jeden Tag in der Innenstadt, auch noch nie einen solchen Vorgang beobachten konnte und auch niemanden persönlich kenne, dem dies wiederfahren ist.

Auf Reisen, in fremden Städten und ganz besonders anderen Ländern gehe ich deutlich vorsichtiger vor. Müsste ich jeden Tag mit der Bahn fahren und Bahnhöfe durchqueren, würde ich es ebenso sehr vorsichtig halten. Verbotszone sowieso.

grüsse, pebe
 
@Tassilo

Verständlich, deine Verärgerung. Aber die Situation in D zum Thema ist aktuell eben brisant und auch eher undurchsichtig. Es gibt zuviel Unkenntnis als auch Kann-Möglichkeiten behördlicherseits.

Es nutzt Dir auch nichts, wenn Du irgendwann durch Instanzen recht bekommen solltest, was vom Ausland aus nochmal zusätzlich schwerer ist - den Ärger hast Du schon während Deiner Reise.

In der Bahn darfst Du meines Wissen überhaupt kein Messer zum vespern zücken oder auch nur dabei haben - Mitnahmeverbot. Fährst Du Bahn, bist Du automatisch auf Bahnhöfen unterwegs, auch ein Hotspot für Kontrolle und mögliche Verbote.

Also bewegst Du Dich so oder so auf verbotenen Pfaden und wärst bei Kontrolle fällig.

Ich nehme es eigentlich locker mit dem §42a, aber eben nur in meiner gewohnten Umgebung. In einer anderen Stadt zu Besuch zumal per Bahnreise und noch mehr im Ausland, wäre mir der mögliche Ärger kein Risiko wert. Und schon gar nicht bei einem so wichtigen Ereignis wie Welpen abholen.

Eine von viele Meinungen

grüsse, pebe
 
In der Bahn darfst Du meines Wissen überhaupt kein Messer zum vespern zücken oder auch nur dabei haben - Mitnahmeverbot.
YEP und auch in den meisten AGBs von U-Bahnen und sonstigem ÖPNV steht fast immer irgendwie ein "Waffenverbot" drin, i.d.R. aber ohne jedwede Definition was denn welche sind. Ist allerdings eine zivilrechtliche Regelung, "mehr" als Dir eine weitere Beförderung verweigern bzw. den laufenden Transportvertrag außerordentlich kündigen können die da nicht, aber das reicht ja im Zweifel schon, besonders wenn Du Termine hast oder was mit transportierst.
 
Ich muss mich sehr zurückhalten- hier schwingen sich Forenkollegen, Pardon- aus der Provinz- als Experten für den Berliner Nahverkehr auf.
Wir haben hier im DickenB zwei Verkehrsanbieter, die BVG ( Berliner Verkehrs Betriebe ) und die S-Bahn ( Stadtbahn, betrieben durch die Deutsche Bahn DB ).
In den Nutzungsbedingungen der BVG findet sich nichts, die S-Bahn verbietet die Mitnahme von Waffen. „Waffen“ wohlgemeint. Waffen sind keine Messer die 42a konform sind.
Mir ist es schleierhaft, warum hier künstlich Panik von Nichtberlinern erzeugt wird und nicht einfach einem Einheimischen geglaubt wird🤷🏻‍♂️🤷🏻‍♂️
Gruß aus 030 von Excalibur
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