Einfuhr aus den USA per Flugzeug

fogo

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Hallo,

ich weiß, dass zu dem Thema schon viel diskutiert wurde. Doch irgendwie habe ich noch nicht den Durchblick :steirer:

Meine Mutter wird in die USA reisen und ich würde sie gern bitten, mir ein Strider SnG mitzubringen (400$ = 300€).
Nun habe ich im Forum gelesen, dass bis 170€ nicht versteuert werden müsste. Aber bei der Seite des Deutschen Zolls steht etwas von 430€ für sogenannte "andere Waren" bei Flug- und Seereisenden:
/http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/a0_reisefreigrenzen/index.html

Kann mich hier jemand aufklären? Kann das Strider problemlos im Koffer mitgebracht werden?
:ahaa:
 
Hallo!

Eine 170,-Euro Grenze gibt es nicht IRRC!

Anscheinend wurden die Freigrenzen im Reiseverkehr auch angehoben.
Vormals waren es 175,-Euro pro Person. Wenn ich das richtig verstehe
dann bist du unter der Freigrenze mit deinem Strider und es bleibt
somit abgabenfrei...

Allerdings handelt es sich um ein Einhandmesser. Ich würde es im
Koffer verstauen und nicht im Handgepäck. Aber gut, dass sollte klar sein. :)
 
Wird bei der Einreise denn überprüft, was man in's land bringt?
Ansonsten kann man doch einfach die Verpackung wegwerfen und sagen, dass man das Messer schon länger hat.
Man muss ja auch nicht jede Hose, die man trägt, verzollen.
 
Wird bei der Einreise denn überprüft, was man in's land bringt?
Ansonsten kann man doch einfach die Verpackung wegwerfen und sagen, dass man das Messer schon länger hat.

Kann man. Wäre, so man etwas zu verzollen und versteuern hat, Steuerhinterziehung. Noch billiger wärs, Du haust einem Besitzer des gewünschten Teils einfach einen Knüppel auf dem Schädel.

Wie dumm muss man eigentlich sein, um das auch noch öffentlich diskutieren zu wollen? Pünktchen sind raus.

Pitter
 
Meh, das war natürlich unnötig von mir.

Fogo: Beachte aber, dass deine Frau Mutter nicht mit allen zu verzollenden Sachen zusammen über 430 Euro kommen darf. Nicht, dass sie sich noch was schönes selbst mitbringt und sie dann über die Freigrenze kommt. Auf der Zollseite ist auch nichts darüber zu finden, dass nur der Betrag, der über der Freigrenze ist, verzollt wird.
 
Leider funktioniert es nicht so einfach, dass man die Verpackung wegwerfen kann. Ich habe diesbezüglich letztes Jahr mit einem Zollbeamten gesprochen, der mir mitteilte, ich müsse, wenn man's ganz penibel nimmt einen Nachweiß über den Besitz jedes Gegenstandes vor Reiseantritt bereithalten, wenn ich wieder aus den USA zurückkehre. Bei Klamotten im kleineren Stil (ein paar Jeans, oder so) wird das kein Problem sein, aber eine Kopie der Rechnungen von Laptop und ähnlichem wäre sicher nicht verkehrt. Möglicherweise kann man sich heute auch schon am Flughafen bescheinigen lassen, dass man zum Beispiel den Laptop vorher schon besaß.

edit: Verzollt werden muss nur, was über der Freigrenze liegt. Jedenfalls war das bei der 175€-Grenze so. Das konnte man auch so auf der Zoll-Internetpräsenz finden. Außerdem sind die im e-mail-Kontakt sehr hilfsbereit und freudlich, ich würde einfach mal anfragen und die Antwort hier posten, dann haben wir alle was davon.
 
Ja ne der Zoll ist ja auch nicht doof! :)

Zoll ist ne Bringschuld und somit bist du auch in der Nachweispflicht.
Und wenn du nichts nachweisen kannst, dass du den Gegenstand
bereits vorher besessen hast, muss du zahlen!

Und wenn du über der Freigrenze bist, dann zahlst du für alles und nicht
nur für den Wert der drüber liegt.

Eigentlich alles nichts neues und schon wieder X-Mal durchgekaut!:argw:
 
Auf der Zollseite ist auch nichts darüber zu finden, dass nur der Betrag, der über der Freigrenze ist, verzollt wird.

Steht doch auf der von fogo verlinkten Seite unten:

Zitat:"Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben. Dies bedeutet, dass in oben genanntem Beispiel der Schrank mit seinem Gesamtwert von 320 Euro zu verzollen ist."

Daher würde im Falle, Zitat:"...dass sie sich noch was schönes selbst mitbringt und.."auch nur auf die, die Freigrenze überschreitende, Ware Einführabgaben bezahlt werden müssen.

Andreas
 
Weil der 320€ Schrank bei einer 300€-Freigrenze nicht teilbar ist. Im Beispiel mit den Stühlen darüber steht, dass zwei Stühle mit einem Gesamtwert von 240€ abgabenfrei eingeführt werden können. ein dritter Stuhl für 120€ würde den Gesamtpreis auf über 300€ erhöhen. Für diesen Dritten STuhl müssten dann Abgaben geleistet werden, für die beiden Stühle unter der Freigrenze nicht.
 
Weil der 320€ Schrank bei einer 300€-Freigrenze nicht teilbar ist. Im Beispiel mit den Stühlen darüber steht, dass zwei Stühle mit einem Gesamtwert von 240€ abgabenfrei eingeführt werden können. ein dritter Stuhl für 120€ würde den Gesamtpreis auf über 300€ erhöhen. Für diesen Dritten STuhl müssten dann Abgaben geleistet werden, für die beiden Stühle unter der Freigrenze nicht.

Bei dem Ehepaar falsch. Da die Freigrenze pro Person gilt. Meint also
dass ein Teil 2 Stühle für 240€ einführt und einer 1 Stuhl für 120€ und somit sind alle Stühle abgabenfrei. Es sei denn es handelt sich um eine
Person, aber dann macht das Beispiel ja auch keinen Sinn!:hmpf:
 
Vielen Dank für die vielen Antworten!
Nun bin ich beruhigt und hoffe noch, dass ein entsprechender Militaria-Laden auf der Route liegt und das Strider überhaupt gekauft wird :)

Ich werde berichten, wenn das Messer da ist... :steirer:
 
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