Einhand-Folder? Oder nicht?

AchimW

Mitglied
Beiträge
3.529
Gestern fiel mir etwas ein, das ich in den guten alten 1980er Jahren, als ich schon so 10 Jahre Messersammeln auf dem Buckel hatte, mal gesehen habe. Damals dachte niemand an Spyderholes, Kicker oder Thumbstuds und das gute alte Buck 110 (oder Puma Trail Boss) war so ziemlich das Höchste der Gefühle für den gewöhnlichen Klappmesser-Fan.

Weil das Ding aber nur mit beiden Händen zu öffnen war, hat ein kluger Kopf sich was ausgedacht. Das Ergebnis ist das hier:

http://www.cowboyal.com/draw.html

http://www.cowboyal.com/files/demo.mpg

Damit können alle, und nicht nur die feststellbaren, Klappmesser einhändig geöffnet werden.

Die Frage, die sich angesichts dieses Holsters und der neuen Rechtslage nun stellt, ist jene: werden alle "normalen" feststehenden Klappmesser durch diese "neue" Erfindung nun zu Einhandmessern? Verwandeln sich im "normalen" Holster zurück? Sind damit alle feststellbaren Folder vom Markt?

Meinungen dazu? Und sollte man das nicht auch Frau Fograscher und Herrn Grindel sowie die einschlägigen Stellen dazu fragen?

Achim
 
Die Frage ist doch ganz simpel. Wann ist ein Messer ein Einhandmesser?

Dann, wenn der Hersteller eine Einrichtung zum einfachen Öffnen mit einer Hand angebracht hat.

oder

Dann, wenn ein Messer mit einer Hand geöffnet werden kann.

Sollte letzeres zutreffen, dann sind mit etwas Geschick viel mehr Messer Einhandmesser, als der Hersteller vorgesehen hat.
 
Naja, vielleicht habe ich mich ein wenig verquer ausgedrückt, aber darauf läuft es hinaus. Ist nämlich ersteres der Fall, dann haben wir hier vielleicht die Lösung unserer Probleme.
 
Ich sehe es als Chance und es sind ja nun wirklich keine geheimen Informationen. Die Teile gibt es seit mindestens 25 Jahren. Totschweigen ist da wohl kaum eine Option.
 
Zuletzt bearbeitet:
Prima Idee, wirklich prima Idee!
Ich kannte die Dinger und hatte spekuliert .... ganz billig sind die ja nicht, und da sowas nun doch breitgetreten wird, kann ich mich endlich voll auf die Modifikation meines Opinel werfen. Ich hab da schon schöne Griffe gesehen.
 
Die meisten Klappmesser können als sogenannte Einhandmesser gelten und zwar aus einem einfachen Grund: Schwerkraft. Man fasst das Messer an der Klinge, holt aus, den Rest erledigt die Schwerkraft. Die Frage ist, was nun? Neudefinition, Verbot fast aller Klappmesser, es sei denn die Klingen können auf oben beschriebene Weise nachweislich nicht aufgeklappt werden (mit Einzelfallprüfung?).
 
chamenos, danke für den Hinweis. Da ich eigentlich nie in das Scheidenbau-Forum schaue,ist mir das dadurchgegangen.

Das mit dem Opinel habe ich nicht wirklich verstanden.

Don Andi, das habe ich mal mit dem halben Hundert Nicht-Einhändern in meiner Sammlung probiert. Die Slipjoints bekomme zumindest ich so nicht auf und ich glaube, ich kann ganz gut schleudern. Bei den Feststellbaren waren es etwa 1/4 bis 1/3 der Messer, abhängig von der Achs-Einstellung. Da viele davon vernietet und nicht verschraubt sind, kann man da auch nichts dran ändern. Aber das ist im Zusammenhang mit dem Holster belanglos, da man damit alle aufbekommt.
 
Die Idee ist gut [und alt], leider versauen diese Scheiden eine scharfe Schneide. Oder täusche ich mich da?

Das wäre dann, unabhängig von politschem Blafasel, ein Ausschlusskriterium für mich :irre:

Gruss, Keno
 
leider versauen diese Scheiden eine scharfe Schneide. Oder täusche ich mich da?

Jein. Manchmal versaut auch die scharfe Schneide die Scheide.:D
Bei den meisten läuft die Klinge über eine Weißblechniete und das killt auf Dauer den Schliff. Wenn Die Klinge sehr dick ist und die Niete sehr fest sitzt, dann kann es passieren, dass die Schneide nicht ganz bis an die Niete kommt (und dann u.U. ins Leder schneidet)

Der eine Link von mir paar Beiträge weiter oben, führt zu so einem Halfter wo eine Teflonbuchse eingesetzt ist.

Ich habe damals (ähm, räusper, na irgendwie musste man sich doch Taschengeld verdienen) anstelle der Blechniete eine aus reinem Kupfer eingesetzt.
Aber egal was man da einsetzt, - Das Messer wird geöffnet, indem gegen den Schliff Druck ausgeübt wird und eine wirklich scharfe Schneide versaut man sich dann damit über kurz oder lang.

Ich werfe mir jetzt Fame in den DVD-Recorder und trinke eine Florida Boy. Wenn ich all die Reaktionen auf die §-Änderung sehe wird mir ganz nostalgisch und 80er-mäßig. Ich warte seit ein paar Tagen auf die erste ernstgemeinte Nachfrage nach einem Tigermesser;)

Gruß
chamenos
 
wenn die niete nicht eine niete ist, sondern eine teflonrolle :steirer: dann passiert der schneide nicht wirklich soooo viel ;-)
 
Hast du da schon mal was in der Art gemacht, Jürgen?
Geht da was, ohne die Schneide oder die Scheide zu verhunzen?
 
jochen koch
haverslohe 30
41379 brüggen
02163/7170

der macht das schon jahrelang so - und das funktioniert mit den teflonrollen perfekt ;-)
nen grüsschen von mir,bitte.
 
also zu Einhandmessern werden die Klappmesser damit sicherlich nicht.
Man verändert ja nichts an den Messern an sich.
Verboten sind die Teile auch nicht, wobei mich ernsthaft mal die Begründung für ein Verbot interessieren würde.
Im Endeffekt ist damit das ziehen so wie bei einem fixed.

Aber zum Thema "wir sollten hier nicht drüber reden":
Mal ehrlich, wir sind mit Sicherheit nicht das einzige Forum in dem sowas besprochen wird und ich geh auch mal stark davon aus, dass die Leute die sich hier rumtreiben Ahnung von Messern HABEN oder sie zumindest ernsthaft erwerben wollen (die Ahnung).
Und damit fällt der Großteil der deutschen Legislative ja raus (wie wir eindrucksvoll immer wieder demonstriert bekommen) und vor dem Rest brauchen wir auch keine Angst zu haben.
 
Wenn man mal die Entwicklungen im Bereich Tragesysteme betrachtet, dann muss man feststellen, dass sich da ja auch seit den 80ern in Sachen Materialien einiges getan hat.

Denkbar wäre daher meiner Meinung nach ein ähnlich funktionierendes Tragesystem, vielleicht aus Kydex, bei dem entweder nicht die Schneide sondern die Klingenflanken abgestützt werden oder nur die Spitze eingehängt wird. Und auch die Klinge braucht beim Hineinfieseln nicht unten herauszusehen sondern könnte eingesteckt und der Messergriff nach dem Knicken eingeklickt werden. Wäre doch für die Kydex-Spezialisten einen Versuch wert, oder?

Achim
 
Man könnte auch gleich mit dem Buck 110 geöffnet rumlaufen und denken, es sei nun ein Einhandmesser, weil man nur eine Hand braucht, um es geöffnet dabei zu haben. Dieses Schnellzugholster sorgt nur dafür, dass Folder schon teilweise geöffnet getragen werden können. Man braucht aber bereits 2 Hände, um die Folder leicht geöffnet in das Holster zu bekommen. D.h. man verlagert das zweihändige Öffnen nur teilweise etwas vor, auf den Moment des in das Holster Einlegens. Wie sonst sollte man solch ein Zweihandklappmesser denn einhändig öffnen können?

Unser guter Körting und seine Mannen konnten es sich nicht vorstellen. Ich weiß es natürlich auch nicht und wenn ihr mich fragt, solltet ihr es auch nicht wissen können. Wie kämen wir denn dazu, uns abenteuerliche Wege für Fingerakrobaten auszudenken, irgendwelche an wunder grenzenden Kunststücke zu vollbringen?

Die genannten Herrschaften können nicht mal zwischen Werkzeugen und Waffen unterscheiden, also sollte man sie nicht auch noch mit diesen anderen komplizierten Dingen belasten, die sie sich nicht im Traum vorstellen können.

Allerdings liegt das Kind schon längst wieder im Brunnen. Ich hoffe, ihr versteht mich richtig.

Gruß
JB
 
Es gibt Neuigkeiten aus erster Hand!

...Die Frage, die sich angesichts dieses Holsters und der neuen Rechtslage nun stellt, ist jene: werden alle "normalen" feststehenden Klappmesser durch diese "neue" Erfindung nun zu Einhandmessern? Verwandeln sich im "normalen" Holster zurück? Sind damit alle feststellbaren Folder vom Markt?
Meinungen dazu? Und sollte man das nicht auch Frau Fograscher und Herrn Grindel sowie die einschlägigen Stellen dazu fragen? Achim
Die Frage ist doch ganz simpel. Wann ist ein Messer ein Einhandmesser?
Dann, wenn der Hersteller eine Einrichtung zum einfachen Öffnen mit einer Hand angebracht hat.
oder
Dann, wenn ein Messer mit einer Hand geöffnet werden kann.
Sollte letzeres zutreffen, dann sind mit etwas Geschick viel mehr Messer Einhandmesser, als der Hersteller vorgesehen hat.
also zu Einhandmessern werden die Klappmesser damit sicherlich nicht...


Tjaha! Nicht verzagen, Fograscher fragen!

Einer hat es offenbar getan und Frau F. auf abgeordnetenwatch folgende Frage gestellt:
"Ich besitze ein sogenanntes Buck-Knife, also ein Messer das von Hand aufgeklappt werden muss und nach dem Aufklappen einrastet. Die Klingenlänge beträgt 10 cm, die Breite 2 cm. Dieses Messer lässt sich in einer Lederscheide am Gürtel tragen, so dass sich das Messer beim Ziehen aus der Scheide halb öffnet.
Ist das Führen bzw. das Tragen eines solchen Messers am Gürtel strafbar ? Wenn ja, auf welchen Paragraphen des Waffenrechts bezieht sich Ihre Aussage.
Vielen Dank für Ihre Mühe,
mit freundlichen Grüßen..."
(Hervorhebungen von mir)

Heute kam ne Mail, dass die Antwort online ist:
http://www.abgeordnetenwatch.de/frage-650-5957--f103382.html#frage103382

Zitat:
"...In § 42 a Abs 1 heißt es: Es ist verboten …3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm zu führen. § 42 a Abs. 2 regelt die Ausnahmetatbestände.
Das Führen des von Ihnen beschriebenen Messers am Gürtel ist nach dieser Novellierung des Waffengesetzes verboten. Ein Verstoß dagegen ist eine Ordnungswidrigkeit, die in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG geregelt ist.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Fograscher, MdB"


So einfach ist das. Man muss einfach nur jemanden fragen, der sich damit auskennt.


Gruß

edit: Argh, wieder zu langsam getippt!


edit 2: Hm, vielleicht hab ich ja Tomaten auf den Augen: Ich finde keinen §53 Abs. 1 Nr. 21a, auch nicht nach der aktuellen Änderung. :glgl:
 
Zuletzt bearbeitet:
Also auf die Meinung von Abgeordneten muss man nicht viel geben.
Wir hatten hier ja auch schon Antworten von Politikern die meinten ein Rucksack wäre ein verschlossenes Behältnis.

Da ich an dem Messer nichts veränder, ändert sich auch die Einstufung ob Einhandmesser oder kein Einhandmesser, halt nicht.
Wenn ich mit nem Smart von der Straße abkomm wirds auch kein Jeep...

Die andere Frage ist, ob es verboten ist Klappmesser in so einer Scheide zu tragen.
Bisher kenn ich dazu aber keine Einstufung, von daher ist es noch erlaubt (also wenns wirklich keine gibt, ist natürlich nicht erlaubt nur weil ICH nix anderes weiß).
Oder besser: Müsste noch erlaubt sein, bei deutschem Recht kann man da nie so ganz sicher sein.
 
Zurück