Einhand-Folder? Oder nicht?

Diverse Abgeordnete sind ja der Meinung, dass der Messerteil im WaffG noch einmal überarbeitet werden muss. Ich denke, dann wäre es an der Zeit auch Lederholster als Gefahrmultiplikatoren ins WaffG aufzunehmen.
 
Anscheinend werden die Händler nicht umhin kommen, ihre Messer entsprechend zu klassifizieren.
Obwohl sich im Forum i. d. R. Messerkenner untereinander austauschen, erkennt man doch, dass selbst hier Uneinigkeit herrscht - und das mit Recht. Jedem ist sicherlich die Definition zuzutrauen, was exakt einen Einhandfolder ausmacht. Doch dies ist eben nicht relevant, solange der Gesetzgeber selbst nicht weiß, welches Ei er ausgebrühtet hat.
Einem Laien, der sich ein Messer anzuschaffen gedenkt, kann man die Einstufung wohl kaum überlassen.
 
... "Ich besitze ein sogenanntes Buck-Knife, also ein Messer das von Hand aufgeklappt werden muss und nach dem Aufklappen einrastet. ...
Was hat er denn für ein Messer?
Meint er so etwas wie ein Buck 110?

Ich gehe aber davon aus, dass Frau F. meint, es sei ein Einhänder, daher konnte die Beantwortung auch nicht anders ausfallen.

Grüße,
Steffen
 
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...
So einfach ist das. Man muss einfach nur jemanden fragen, der sich damit auskennt.
Was mir da zuerst einfällt, weil mein Junge sich jedesmal wegwirft:
"Also wenn man wissen will, ob 'ne Avocado reif ist, nimmt man einen Zahnstocher, und sticht ins Stielende - und wenn nichts dran kleben bleibt, isse reif, nä ?!"
Dies und Vieles mehr erfahren sie bei Hausgemacht.de


















:staun:
den konnte ich mir nicht verkneifen...
 
Hm, vielleicht hab ich ja Tomaten auf den Augen: Ich finde keinen §53 Abs. 1 Nr. 21a, auch nicht nach der aktuellen Änderung. :glgl:

Definitiv Tomaten:

§53 Bussgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
...
21a. entgegen §42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stosswaffe oder ein dort genanntes Messer führt,
...
 
@bitzone: Der Zusatz, dass ein "sog. Buck-Knife", mit dem wahrscheinlich ein 110 Buck gemeint ist, ein "sog. Zweihandklapptaschenmesser" ist, fehlt natürlich. Allerdings bezweifle ich, dass Frau F.'s Antwort dann positiv ausgefallen wäre. Vielmehr erhöht diese Frage die Wahrscheinlichkeit, dass in Zukunft bei Gesetzesvorhaben auch an solche Holster gedacht werden wird. Sehr ärgerlich.
Nein, ich bin nicht derjenige, der fragte, auch wenn die Frage sehr legitim ist.
 
Über solche Dinge brauchen wir uns nicht den Kopf zu zerbrechen denn wörtlich von Frau F. :

Die weitere Entwicklung in diesem Bereich wird zu beobachten sein. Ich halte es durchaus für möglich, daß versucht wird, die neuen Regelungen zu umgehen. Ich gehe deshalb davon aus, dass sich der Gesetzgeber zu gegebener Zeit erneut mit dem Thema "Messer" befassen muß.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Fograscher, MdB

Was kommen soll wird kommen. Es werden mit Sicherheit bald alle Messer verboten öffentlich zu führen. Schon allein wegen den hier schon in verschiedenen Threads angedeuteten Vorschlägen das Gesetz auf irgendeine Art und Weise zu umgehen. Das ist meine feste Überzeugung.
Denn die Tatsache das sich die "Kriminellen" nicht an das Gesetz halten oder auf andere "noch" erlaubten Gegenstände ausweichen ist wohl jedem klar.

Gruß Thomas
 
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