Moin,
wie jeder weiß, sind unsere Gesetze und besonders die Waffengesetze der BRD .. nun ja ..
Bekannt ist ebenfalls, dass das Führen von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge illegal ist.
Wie ist es nun mit der Option, ein Klappmesser offen in einer Scheide zu führen? Vom rechtlichen Standpunkt müsste dies legal sein. Jedoch wird die Möglichkeit, das Messer weiterhin einklappen zu können, die Idee ins Wanken bringen.
Bitte entschuldigt, wenn diese Frage in anderer Form schon existiert.
wie jeder weiß, sind unsere Gesetze und besonders die Waffengesetze der BRD .. nun ja ..
Bekannt ist ebenfalls, dass das Führen von Einhandmessern und Messern mit feststehender Klinge illegal ist.
Wie ist es nun mit der Option, ein Klappmesser offen in einer Scheide zu führen? Vom rechtlichen Standpunkt müsste dies legal sein. Jedoch wird die Möglichkeit, das Messer weiterhin einklappen zu können, die Idee ins Wanken bringen.
Bitte entschuldigt, wenn diese Frage in anderer Form schon existiert.