Finnmesseruwe
Mitglied
- Messages
- 25
Mal ne Frage an die Spezies, die sich im Waffenrecht auskennen.
Letztens war ich auf einem Mittelaltermarkt. Habe mich dort mit einem Messerhändler unterhalten. Der meinte, dass er Einhandmesser mit Hülle verkaufen darf. Muss aber mit Hülle sein. Sonst wäre es verboten. Stimmt das?
Da schließt sich nämlich die nächste Frage an. Wenn das so rechtens wäre, dürfte man dann nicht auch Einhandmesser in Hülle mit sich führen?
Gruß Uwe
Letztens war ich auf einem Mittelaltermarkt. Habe mich dort mit einem Messerhändler unterhalten. Der meinte, dass er Einhandmesser mit Hülle verkaufen darf. Muss aber mit Hülle sein. Sonst wäre es verboten. Stimmt das?
Da schließt sich nämlich die nächste Frage an. Wenn das so rechtens wäre, dürfte man dann nicht auch Einhandmesser in Hülle mit sich führen?
Gruß Uwe