Einhandmesser mit Federunterstützung führen

FrancisAK

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Guten Tag,

nachdem ich jetzt viel recherchiert habe ergeben sich immer nur noch mehr Fragen...
Also: Ich habe ein Einhandmesser welches sich auch so öffnen lässt, zb. durch einen Knopf oder Daumenpinn. Die Klinge hat eine Länge von 8,5cm. Das Messer darf ich führen, wenn die Klinge nicht arretiert, sich also feststellen lässt. Wenn das Messer nun eine Federunterstützung hat, ist dies dann legal zu führen? Bedeutet das dann, dass die Klinge durch eine Feder gehalten wird oder wie? Falls jemand nicht weiß was genau ich meine: Bei Böker im Shop gibt es diesen Filter: mit Federunterstützung
Genau das meine ich. Darf ich ein Messer damit führen? :confused:

PS: Falls falsches Thema, bitte verschieben.
 
Ob Federunterstützung oder nicht is egal. Es geht nur um einhändig feststellbar (und die meißten Messer bei Böker mit dem Filter sind das).
 
Wenn du ein Messer findest das einhändig öffnet, auch federunterstützt oder per Knopfdruck und NICHT verriegelt, dann darfst du das führen.
(Sofern es nicht als Waffe einzuordnen ist).
 
Von Böker gibt es ein Speedlock Automatik Modell, welches nicht verriegelt. Das darf man in der Tat legal führen.
 
Was macht denn diese Federunterstützung genau?
Im Unterschied zu 100%igen Automatikmessern, die nach Auslösung durch einen Knopf/Taste per Federkraft aufspringen, muß man bei den federunterstützten Klingen, auch assisted opener genannt, die Klinge erst ein gutes Stück öffnen, bevor die Feder den Rest besorgt. Eine Auslösetaste fehlt also. Das hat man ursprünglich entwickelt, weil z.B. in bestimmten US-Bundesstaaten ein Verbot von automatikmessern besteht.
Ich schiebe das mal in die Gesetzes-Ecke.
 
Im Unterschied zu 100%igen Automatikmessern, die nach Auslösung durch einen Knopf/Taste per Federkraft aufspringen, muß man bei den federunterstützten Klingen, auch assisted opener genannt, die Klinge erst ein gutes Stück öffnen, bevor die Feder den Rest besorgt. Eine Auslösetaste fehlt also. Das hatte man ursprünglich entwickelt, weil z.B. in bestimmten US-Bundesstaaten ein Verbot von automatikmessern besteht.
Ich schiebe das mal in die Gesetzes-Ecke.

Das Messer zählt mit Assisted Opening aber noch immer als Einhandmesser, richtig? Und wie sieht es eigentlich mit dem Alter aus? Ich habe gelesen das es dafür Mindestalter gibt. Stimmt das auch bei Einhandmessern?
 
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