Guten Tag,
nachdem ich jetzt viel recherchiert habe ergeben sich immer nur noch mehr Fragen...
Also: Ich habe ein Einhandmesser welches sich auch so öffnen lässt, zb. durch einen Knopf oder Daumenpinn. Die Klinge hat eine Länge von 8,5cm. Das Messer darf ich führen, wenn die Klinge nicht arretiert, sich also feststellen lässt. Wenn das Messer nun eine Federunterstützung hat, ist dies dann legal zu führen? Bedeutet das dann, dass die Klinge durch eine Feder gehalten wird oder wie? Falls jemand nicht weiß was genau ich meine: Bei Böker im Shop gibt es diesen Filter: mit Federunterstützung
Genau das meine ich. Darf ich ein Messer damit führen?
PS: Falls falsches Thema, bitte verschieben.
nachdem ich jetzt viel recherchiert habe ergeben sich immer nur noch mehr Fragen...
Also: Ich habe ein Einhandmesser welches sich auch so öffnen lässt, zb. durch einen Knopf oder Daumenpinn. Die Klinge hat eine Länge von 8,5cm. Das Messer darf ich führen, wenn die Klinge nicht arretiert, sich also feststellen lässt. Wenn das Messer nun eine Federunterstützung hat, ist dies dann legal zu führen? Bedeutet das dann, dass die Klinge durch eine Feder gehalten wird oder wie? Falls jemand nicht weiß was genau ich meine: Bei Böker im Shop gibt es diesen Filter: mit Federunterstützung
Genau das meine ich. Darf ich ein Messer damit führen?
PS: Falls falsches Thema, bitte verschieben.