Einhandmesser "umgebaut" - führbar?

asdfghj12

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Hallo liebe Community,

ich trage stets ein Messer mit mir. Da mir letztens ein ziemlich teures Messer verloren gegangen ist, habe ich mir ein neues, billiges angeschafft.
Da man Es einhändig öffnen konnte, habe ich den Daumenpin entfernt. Nun wollte ich Euch Fragen ob ich das Messer führen darf. Bekanntermaßen ist die Rechtslage ja ist sehr schwammig.

Einhändig ist es definitiv nicht zu öffnen.

Hier Das modifizierte Messer :

PDtb8gU.jpg


Es ist jedoch immer noch per liner-lock feststellbar..
 
Da hast Du Dir Deine Frage doch schon selbst beantwortet.

Wenn es einhändig nicht zu öffnen ist, dann ist es so. Dann ist es auch nicht "einhändig feststellbar".

Was man eventuell daraus bauen kann, spielt rechtlich keine Rolle.

Wenn Du tatsächlich kein "berechtigtes Interesse" hast, ein einhändig feststellbares Messer in der Öffentlichkeit zu führen, dann bleibt es Dir trotzdem unbenommen, den Pin z.B. zuhause wieder dranzuschrauben und das Messer im Originalzustand im Garten oder sonstwo außerhalb des Geltungsbereiches des 42a zu nutzen.

Das Messer per se ist ja nicht verboten, und auch der Besitz unterliegt keinen Einschränkungen.

Das ist übrigens einer der am wenigsten schwammigen Aspekte des 42a.
 
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