Enorme Überschreitung des Liefertermins von Messermachern... Darf man cancelen?

meluvdablades

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Hallo Forum,


Ich wollte mal fragen wie es denn rechtlich ausschaut wenn ein Messermacher in D den angegebenen Liefertermin um 1 Jahr + überschreitet.

Kann ich irgendwann sagen "Mir reichts, behalt deinen Mist" oder ist man gesetzlich gebunden, da man ja ein custom-Auftrag gegeben hat?

Ich werde den betroffenen nicht nennen, da ich kein öffentliches böses Blut will. Mir gehts nur darum was ich darf und was nicht.

Vielleicht hat das ja schon der ein oder andere von euch durch und kann mir das was sagen...


MFG Christian


PS: Ich werd keinen auf seine Aussage festnageln. Ich weiß dass rechtliche Beratung ein sehr heikles Thema ist...
 
Vor einer rechtlichen Klärung:

Es ist ja anzunehmen, dass der Hersteller noch gar nicht mit der Anfertigung angefangen hat, von daher auch nicht auf dem "Custom" sitzen bleiben würde. Wenn zudem der Dir genannte Termin so deutlich überschritten wird, sollte ein Rücktritt vom Vertrag Deinerseits eigentlich kein Problem darstellen. Auch seitens des Herstellers nicht, bei so einer deutlichen Überschreitung meines selbst angegebenen Termin sollte es unabhängig von der Rechtslage zum "guten Ton" gehören, dass man akzeptiert, wenn der Käufer das nicht hinnehmen möchte.

Rechtlich habe ich auf die schnelle das hier gefunden, das scheint in eine ähnliche Richtung zu gehen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Lieferzeit-deutlich-ueberschritten-Sonderanfertigung-__f142817.html

Aber wie gesagt, zuerst einfach mal mit dem Hersteller schnacken bzw. überlegen, ob das zu erwartende Resultat das Warten vielleicht nicht doch lohnt. Es soll ja Messermacher geben, bei denen man fast eine Dekade wartet ;)
 
Ahoi,
hmm das ist ne Rechnung mit vielen Unbekannten.
Mein persönliches Credo ist immer der persönliche Dialog, damit kann man sich einen Haufen Ärger ersparen.
Meist sind Messermacher "One-Man-Shows" , da kann dann vieles schief gehen- Krankheit,Scheidung,Werkstatt gekündigt, finanzieller Ruin, etc.etc......
Ich würde ein offenes Wort suchen und nicht unerwähnt lassen, das Deine Geduld am Ende ist.

Viel Erfolg wünscht
Excalibur
 
Ich wollte mal fragen wie es denn rechtlich ausschaut wenn ein Messermacher in D den angegebenen Liefertermin um 1 Jahr + überschreitet.

Vereinbarte (!) Lieferfristen sind Bestandteil des Vertrages.
Angemessene Frist für Verzug setzen, bei Nichteinhaltung kann man Tschüss sagen, oder ...

Kann ich irgendwann sagen "Mir reichts, behalt deinen Mist" oder ist man gesetzlich gebunden, da man ja ein custom-Auftrag gegeben hat?

Falls die Frist klar (!) vereinbart ist, kann man idR Erfüllung verlangen. Mit allen Folgen, etwa etwaiger Schadenersatzansprüche.
"Mir reichts, behalt deinen Mist" ist die für den Messermacher nette Lösung

Rechtsgrundlage (unter anderem): §323 BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/323.html)

Vielleicht hat das ja schon der ein oder andere von euch durch und kann mir das was sagen...

Nö, nicht wirklich. Messer 2004 bestellt, angegebener Liefertermin drei Jahre, aktueller Stand "eventuell dieses Jahr" :D

Pitter
 
Mein persönliches Credo ist immer der persönliche Dialog, damit kann man sich einen Haufen Ärger ersparen.

Sicher. Oder einen Haufen Zeit verblasen und sich Blafasel anhören.
Schnaps ist Schnaps und Geschäft Geschäft. Und "Messermacher" klingt nach Geschäft.

Pitter
 
Ich habe ein Bild des fertig gehärteten Rohlings seit ich schätz mal 9-12 Monaten. Griffschalen waren auch schon dran, nur sind sie wohl beim bearbeiten drauf gegangen. Also ein zeitlicher und materieller Schaden wär für den Macher schon da...

Naürlich habe ich es mit freundlichen Anfragen alle paar Monate versucht. Nur komm ich jetzt langsam aber sicher in die "leck mich" Zone.

Ich glaub bald hau ich ihm die Tür zu.

Vielen Dank für die prompten Antworten!
 
Also ein zeitlicher und materieller Schaden wär für den Macher schon da...

Das ist aber sein Problem und sollte (als bekanntes Risiko) in seine Kalkulation einfließen. Oder auch nicht. Jedenfalls ist das nicht Sache des Kunden.
Geld bekommt man nicht für seine Fehler, sondern für seine Leistung.

Pitter
 
Sicher. Oder einen Haufen Zeit verblasen und sich Blafasel anhören.
Schnaps ist Schnaps und Geschäft Geschäft. Und "Messermacher" klingt nach Geschäft.

Ahoi,
sorry gerade erst wieder nach Hause gekommen.
Also ehrlich gesagt war ich davon ausgegangen, dass noch kein Geld geflossen ist.
Dann ist es lediglich eine Frage, ob das Messerprojekt nach so langer Zeit noch Objekt der Begierde ist---und eine Frage des persönlichen Stils.
Jetzt höre ich, dass Du nachgefragt hast und vertröstet worden bist........
Ich fürchte, es ist "Time to say goodbye"

Cheers
Excalibur
 
Es ist noch kein Geld geflossen. Hab von dem Macher schon einige Messer, Scheiden,etc. Nur beim ersten wollte er eine kleine Anzahlung. Alles danach lief auf Vertrauensbasis.

Habe ihm gestern geschrieben. Im Schlusssatz habe ich ihm angeboten dass er wenn er keine Lust mehr hat, auch vom Projekt zurücktreten kann. Das hat er dann auch gemacht.

Hat wohl irgendwo gehakt oder es hat ihm nicht gefallen dass ich recht deutlich (aber dennoch höflich (meine ich zumindest)) war.

Die Sache ist durch...

Nachtrag: Ich hab ihn gefragt ob ich den gehärteten Rohling krieg.

Antwort: Rohling (sauber) + Schalenmaterial + Schrauben = 50 Euronen.

Hab daraufhin noch was draufgepackt weil ich mich fast geschämt hätte dieses Angebot so anzunehmen.

Das heißt für mich ist alles wieder OK.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es einen Liefertermin gab und der bis in's unzumutbare überschritten wurde, dann ist der Kaufvertrag ungültig, weil er seine Leistung nicht erbracht hat.

Du kannst zurücktreten vom Kaufvertrag.
 
(...) ist der Kaufvertrag ungültig (...)

Du kannst zurücktreten vom Kaufvertrag.

Schuld- und Vertragsrecht sind keine Frage persönlicher Einschätzung, sondern gesetzlich geregelt. Wenn du hier also berätst, solltest du dich vorher gründlich über den Gegenstand informieren. Um bei deiner Aussage zu bleiben: Wenn der Kaufvertrag ungültig wäre, ist ein Rücktritt weder erforderlich noch möglich.:mad:

PS.: Wenn du den vorhergehenden Beitrag liest, wirst du feststellen, dass der Grund für deine „Beratung“ schon aus der Welt geschafft wurde.
 
Wenn es einen Liefertermin gab und der bis in's unzumutbare überschritten wurde, dann ist der Kaufvertrag ungültig, weil er seine Leistung nicht erbracht hat.

Du kannst zurücktreten vom Kaufvertrag.

Von einem ungültigen Kaufvertrag kann man nicht zurücktreten.
Bei einem überschrittenen Liefertermin (evtl. auch nach Ablauf einer angemessenen Frist) ist der Lieferer im Lieferverzug. Dann kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten, im Falle eines entstandenen Schadens auch Schadenersatz fordern. Gleiches geht auch, wenn er denselben Artikel anderweitig zu einem höheren Preis kaufen muß.
Es ist aber zu unterscheiden, ob der Kunde normaler Verbraucher oder aber gewerblicher Kunde ist.

Gruß
Gerhard
 
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