meluvdablades
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Hallo Forum,
Ich wollte mal fragen wie es denn rechtlich ausschaut wenn ein Messermacher in D den angegebenen Liefertermin um 1 Jahr + überschreitet.
Kann ich irgendwann sagen "Mir reichts, behalt deinen Mist" oder ist man gesetzlich gebunden, da man ja ein custom-Auftrag gegeben hat?
Ich werde den betroffenen nicht nennen, da ich kein öffentliches böses Blut will. Mir gehts nur darum was ich darf und was nicht.
Vielleicht hat das ja schon der ein oder andere von euch durch und kann mir das was sagen...
MFG Christian
PS: Ich werd keinen auf seine Aussage festnageln. Ich weiß dass rechtliche Beratung ein sehr heikles Thema ist...
Ich wollte mal fragen wie es denn rechtlich ausschaut wenn ein Messermacher in D den angegebenen Liefertermin um 1 Jahr + überschreitet.
Kann ich irgendwann sagen "Mir reichts, behalt deinen Mist" oder ist man gesetzlich gebunden, da man ja ein custom-Auftrag gegeben hat?
Ich werde den betroffenen nicht nennen, da ich kein öffentliches böses Blut will. Mir gehts nur darum was ich darf und was nicht.
Vielleicht hat das ja schon der ein oder andere von euch durch und kann mir das was sagen...
MFG Christian
PS: Ich werd keinen auf seine Aussage festnageln. Ich weiß dass rechtliche Beratung ein sehr heikles Thema ist...