Hi Ulrich, danke für deinen Hinweis, natürlich war § 1 I WaffG gemeint, sorry. Mir fällt es aufgrund einer Sinusitis zur Zeit schwer, mich zu konzentrieren.
Du hast in deinem posting #58 geschrieben:
Ich verstehe deinen Unmut nicht so ganz. Du hattest in zitierter Äußerung eine Behauptung über die Waffeneigenschaft, bzw. deren Nichtvorliegen, aufgestellt und keine Begründung dafür geliefert. Daraufhin habe ich lediglich erklärt, aus welchen Gründen ich es anders sehe. Ebenso habe ich die Konsequenzen meiner Sichtweise aufgezeigt, weil ich es für wichtig hielt, auf daraus entsthende Probleme hinzuweisen, an die vielleicht noch keiner gedacht hat. Zumindest habe ich noch nirgends etwas darüber lesen können.
Evtl. sind dir meine mehrfachen Hinweise entgangen, dass es nach meiner Sichtweise einen im Gesetz zum Ausdruck gekommenen allgemein anerkannten Zweck geben muss, Waffen zu führen. Wie man diesen verfolgen kann, indem man seine Messer zuhause lässt, weiß ich nicht. Wenn du das gerne möchtest, bitte.
Ich weiß, dass geschrieben wurde, durch § 42a WaffG werde die Systematik durchbrochen. Daraufhin habe ich mich gefragt, ob es noch eine andere Möglichkeit gäbe. Ich habe sie gefunden und begründet dargestellt. Betrachtet man nämlich die neu hinzukommenden Messer als Waffen gibt es keine Durchbrechung der Systematik mehr. Für mich ist dabei in erster Linie das Gesetz maßgeblich. Die planlosen und unbegründeten Äußerungen einiger Personen darüber interessieren Staatsanwälte und Richter herzlich wenig.
Mit meinen Beiträgen hier habe ich versucht, uns allen einen Dienst zu erweisen, in der unterschwelligen Hoffnung Zustimmung zu bekommen oder auf Denkfehler hingewiesen zu werden. Es geht mir nicht darum, recht zu haben oder Körting zu helfen und uns unnötig das Leben schwer zu machen. Da sämtliche Forumsbemühungen wie IMSW, Schreiben an Abgeordnete und Petitionen bisher offenbar fruchtlos geblieben sind, sollte man meines Erachtens nach in Erwägung ziehen, den Finger in die Wunde zu legen und aufzuzeigen, welche Konsequenzen sich aus dem Gesetz selbst ergeben.
Damit verbindet sich die nicht unbegründete Hoffnung, dass der Initiator und die Macher des Werks in der Öffentlichkeit die gebührende Aufmerksamkeit bekommen werden.
Gruß
JB
Du hast in deinem posting #58 geschrieben:
ich kann immer nur den kopf schüttlen... Es sind keine Waffen nach §1 Abs. 2 WaffG. deswegen unterliegen sie auch nicht dem verbot nach § 42 WaffG. sondern nur dem Verbot gemäß § 42a WaffG, weil sie dort genannt sind.
Sie sind deshalb keine Waffen. Das ist klar Schwachsinn, den die Erfinder "die bisherige Systematik durchbrechen" nennen.
Was ich nicht verstehe ist, das immer noch vehement geschrieben wird, warum man alles zu Hause lassen muss, unbedingt, gegen alle Logik und nichts gilt alles weg!!!
Ich verstehe deinen Unmut nicht so ganz. Du hattest in zitierter Äußerung eine Behauptung über die Waffeneigenschaft, bzw. deren Nichtvorliegen, aufgestellt und keine Begründung dafür geliefert. Daraufhin habe ich lediglich erklärt, aus welchen Gründen ich es anders sehe. Ebenso habe ich die Konsequenzen meiner Sichtweise aufgezeigt, weil ich es für wichtig hielt, auf daraus entsthende Probleme hinzuweisen, an die vielleicht noch keiner gedacht hat. Zumindest habe ich noch nirgends etwas darüber lesen können.
Evtl. sind dir meine mehrfachen Hinweise entgangen, dass es nach meiner Sichtweise einen im Gesetz zum Ausdruck gekommenen allgemein anerkannten Zweck geben muss, Waffen zu führen. Wie man diesen verfolgen kann, indem man seine Messer zuhause lässt, weiß ich nicht. Wenn du das gerne möchtest, bitte.
Ich weiß, dass geschrieben wurde, durch § 42a WaffG werde die Systematik durchbrochen. Daraufhin habe ich mich gefragt, ob es noch eine andere Möglichkeit gäbe. Ich habe sie gefunden und begründet dargestellt. Betrachtet man nämlich die neu hinzukommenden Messer als Waffen gibt es keine Durchbrechung der Systematik mehr. Für mich ist dabei in erster Linie das Gesetz maßgeblich. Die planlosen und unbegründeten Äußerungen einiger Personen darüber interessieren Staatsanwälte und Richter herzlich wenig.
Mit meinen Beiträgen hier habe ich versucht, uns allen einen Dienst zu erweisen, in der unterschwelligen Hoffnung Zustimmung zu bekommen oder auf Denkfehler hingewiesen zu werden. Es geht mir nicht darum, recht zu haben oder Körting zu helfen und uns unnötig das Leben schwer zu machen. Da sämtliche Forumsbemühungen wie IMSW, Schreiben an Abgeordnete und Petitionen bisher offenbar fruchtlos geblieben sind, sollte man meines Erachtens nach in Erwägung ziehen, den Finger in die Wunde zu legen und aufzuzeigen, welche Konsequenzen sich aus dem Gesetz selbst ergeben.
Damit verbindet sich die nicht unbegründete Hoffnung, dass der Initiator und die Macher des Werks in der Öffentlichkeit die gebührende Aufmerksamkeit bekommen werden.
Gruß
JB