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Welches Interesse berechtigt ist, beschreibt das Waffengesetz beispielhaft: Berufsausübung, Brauchtumspflege, Sport oder ein allgemein anerkannter Zweck. Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern weiter möglich ist.
Jup, aber verrat mir mal was man hier mit Zorn erreichen kann, wenn selbst Geduld nur ins Verderben führt?
(und ja ich bin ECHT angepisst von unserem Staat z.Z.)
Das mit den Ratten war ne kleine Anspielung aufs Narrenschiff (Flaschenpost).
Bisher hatte ich ja immer noch auf "Vernunft breitet sich aus über die Bundesrepublik Deutschland" gehofft, aber so langsam geht auch das unter.
Ich arbeite im Einzelhandel, macht sich jeder Kunde strafbar der ein Küchenmesser mit über 12 cm langer Klinge kauft und es ohne Waffenkoffer zum Auto transportiert? Ab heute ist es ja eig schon oder![]()
Ich war so schlau und meinte es reicht ein mit Schlösschen verschliessbares Waffentäschen.
Ist nicht so, da man auch beim Transportieren einen allgemeinen gültigen Grund benötigt, dieser liegt vor wenn ich zu einem Bekannten fahre der auch Messer sammelt und ich Ihm eins von meinen zeigen möchte oder er meins schleift.
Wenn ich dann in der Stadt spazieren gehe und es verschlossen transportiere liegt hierfür kein Grund vor. ARSCHKARTE
Und sogar mir geöffnetem Messer in der Hand brüllend durch die Stadt rennen!