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dass die Taschenlampen nur mit Werkzeug demontierbar sein müssen wage ich zu bezweifeln, da sonst wohl auch die ...
...keinen Ex-Schutz erhalten hätten.
Die Demontage selbiger ist durch einfaches Drehen des Kopfes möglich, da bei der Drehschalter-Version auch dort gedreht wird ist es ohne WEiteres auch möglich, dass jemand "im Betrieb" einfach so weit die Taschenlampe ausdreht, bis der Kopf ab ist.
Hallo Bernd,
vermutlich habe ich mich in meinem vorhergegangenen Posting nicht ganz eindeutig ausgedrückt, als ich schrieb:
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Zu 1. Es werden sog. Sonderverschlüsse gefordert, die eine unproblematische Demontage von für die Zündschutzart relevanten Teilen verhindern oder zumindest erschweren sollen.
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Die Grundnormen für den Explosionsschutz elektrischer Geräte (EN 60079-0 und EN 61241-0), die die allgemeinen Anforderungen festlegen und die immer und unabhängig von der Zündschutzart anzuwenden sind, fordern sinngemäß, dass Teile,
von denen der Explosionsschutz eines Betriebsmittels abhängt, nur mit einem Werkzeug zu lösen oder abzunehmen sein dürfen. Das meinte ich in meinem vorhergegangenen Posting.
Wenn die Taschenlampe, die über eine EG-Baumusterprüfbescheinigung verfügt, ohne Hilfe eines Werkzeuges geöffnet werden kann (z.B. durch Abschrauben des Lampenkopfes), lässt dies m.E. nur den Schluss zu, dass der Explosionsschutz dieser Lampe nicht von
diesem Verschluss abhängt. Möglicherweise verfolgt der Hersteller auch ein gänzlich anderes Zündschutzkonzept, bei dem der Ex-Schutz überhaupt nicht von dem Gehäuse des Betriebsmittels (und seinen Verschlüssen) abhängt. Dann wäre diese Anforderung der Norm(en) überhaupt nicht anwendbar.
Der Explosionsschutz kann auf unterschiedliche Arten erreicht werden. Hierzu existieren die einzelnen Zündschutzarten, die durch die entsprechenden Normen beschrieben sind. Wie schon gesagt, basiert nicht jede dieser Zündschutzarten auf einem Schutz durch das Gehäuse des Betriebsmittels. Bei der Zündschutzart
Eigensicherheit "i" wird der Explosionsschutz z.B. durch die Begrenzung der el. Energie auf ein nicht zündfähiges Niveau erreicht.
Der Bereich des Explosionsschutzes ist relativ komplex und die Anforderungen an Betriebsmittel gehen weit über die Anforderungen an Verschlüsse hinaus. Dies lässt sich leider nicht in einigen wenigen Postings erschöpfend behandeln. Zudem ist es m.E. auch wenig zielführend einzelne Anforderungen zu diskutieren, solange man nicht das Zündschutzkonzept und die getroffenen Maßnahmen des Herstellers kennt.
Viele Grüße
gulogulo