Exskelimoor beschlagnahmt

Gerade deshalb hat mich die agressive Haltung des Beamten
so überrascht . Zu dessen Ehrenrettung muss ich aber sagen ,
dass sich der Ton im Lauf des halbstündigen Gesprächs absolut
normalisiert hat .
Interessant wäre da auch die Frage, welche Berechtigung für die Durchsuchung und die Sicherstellung den Vorgelegen haben soll. Besondere Eigensicherung war da ja offenbar durch die Umstände nicht angezeigt und der sichtbare Clip als Anfangsverdacht wäre ja auch ziemlich dünn, schon weil es immer mehr Zweihänder mit Clip gibt. Kriegt polizeirechtlich mit der offensichtlich höchst unverhältnismäßigen oder anlaßlosen Androhung von Schußwaffengebrauch noch zusätzliche Würze.
 
Wie steht denn Böker zu dem Sachverhalt?
Bei solchen Themen halten sich die deutschen
Messeranbieter vornehm zurück. Nehmt doch mal
Stellung. Unterstützt eure Kunden. Oder ist das
zuviel verlangt? Stattdessen werden so hlabseidene
Produkte verkauft, die vielleicht doch als Einhänder
unter §42a fallen könnte, je nach Interpretation.

Wird sicher nicht so schlimm wie es jetzt aussieht,
das war doch der Tenor der Messeranbieter kur vor der
§42-Novelle.

Das stimmt. Sooo schlimm ist es nicht geworden, sondern
inzwischen eine ganze Ecke schlimmer ...

Gewaltbereite Jugendliche --- hah - dass ich nicht lache!!
Gewaltbereite alte Knacker --- jawoll!!

Haebbie
 
Wie steht denn Böker zu dem Sachverhalt?
Bei solchen Themen halten sich die deutschen
Messeranbieter vornehm zurück. Nehmt doch mal
Stellung. Unterstützt eure Kunden. Oder ist das
zuviel verlangt? Stattdessen werden so hlabseidene
Produkte verkauft, die vielleicht doch als Einhänder
unter §42a fallen könnte, je nach Interpretation.

Wird sicher nicht so schlimm wie es jetzt aussieht,
das war doch der Tenor der Messeranbieter kur vor der
§42-Novelle.

Das stimmt. Sooo schlimm ist es nicht geworden, sondern
inzwischen eine ganze Ecke schlimmer ...

Gewaltbereite Jugendliche --- hah - dass ich nicht lache!!
Gewaltbereite alte Knacker --- jawoll!!


Sorry, ich vergesse immer wieder, daß wir diejenigen waren, die diesen Paragraphen konzipiert, geschrieben und befürwortet haben... :rolleyes:

Mit Gringo stehe ich seit mehreren Tagen in Korrespondenz.

Und unsere Stellungnahme:

Wir haben das kleine Exskelibur als Zweihandmesser konzipiert (im Gegensatz zum großen).

Wie bei fast jedem Liner Lock kannst Du das Klingenspiel (und damit den Klingengang) so oder so einstellen.

Über die Möglichkeiten, diverse Zweihandmesser auch einhändig aufzumanipulieren, schreibe ich hier sicher nicht viel, das ist wenig zielführend.

Wer das Messer konsequent und mit aller Rechtssicherheit als Zweihandmesser führen möchte, kann sich das Klingenspiel sicher mit dem beiliegenden Stirnlochschlüssel passend einstellen und das Messer so den eigenen Präferenzen anpassen.
 
...Wer das Messer konsequent und mit aller Rechtssicherheit als Zweihandmesser führen möchte, kann sich das Klingenspiel sicher mit dem beiliegenden Stirnlochschlüssel passend einstellen...
Bei meinem war das nicht ohne weiteres möglich - die Schraube war schon am Anschlag. Ein dünnes Unterlegscheibchen unter die Achsschraube gelegt, dann ließ sich der Klingengang fester einstellen. Nur als Tipp.
 
Sorry, ich vergesse immer wieder, daß wir diejenigen waren, die diesen Paragraphen konzipiert, geschrieben und befürwortet haben... :rolleyes:

Nur, leider entspricht die Begründung für die Einführung des Paragraphen, nämlich Jugendlichen solche Einhandmesser leichter abnehmen zu können, nicht mehr den Tatsachen. Auch sollte jeder unbescholtene Bürger nach wie vor sein Taschenmesser mit sich führen dürfen, so die damalige Aussage, auch von den Politikern.

Auch hat es geheißen, dass ein Verstoß gegen diesen Paragraphen eine Ordnungswidrigkeit ist. D.h. die Polizei kann, muß aber nicht, dagegen einschreiten. Die Realität sieht jedoch ganz anders aus.

Ich kann nur hoffen, dass der Paragraph in naher Zukunft genauer ausformuliert wird, oder sogar ganz abgeschafft wird.

Wir haben das kleine Exskelibur als Zweihandmesser konzipiert (im Gegensatz zum großen).

Wie bei fast jedem Liner Lock kannst Du das Klingenspiel (und damit den Klingengang) so oder so einstellen.
Wer das Messer konsequent und mit aller Rechtssicherheit als Zweihandmesser führen möchte, kann sich das Klingenspiel sicher mit dem beiliegenden Stirnlochschlüssel passend einstellen und das Messer so den eigenen Präferenzen anpassen.

Nun, die Messer-Enthusiasten und Forumsteilnehmer wissen das. Jedoch viele unbedarfte Käufer wissen das nicht und verlassen sich darauf, dass das neue Zweihandmesser auch als solches besessen und auch mitgeführt werden darf. Und wie man sieht, weiß oft nicht mal die Polizei wie der Paragraph genau auszulegen ist.

Ich war erst gestern in einem Messerladen. Dort wurde mir erklärt, dass man aufgrund der Gesetzeslage, Einhandmesser aus dem Sortiment weitgehend verbannt hat.

Gruß
Gerhard
 
Ich kann nur hoffen, dass der Paragraph in naher Zukunft genauer ausformuliert wird, oder sogar ganz abgeschafft wird.
Wie man der Beratungsdokumentation des Bundestages entnehmen kann, wurde die ungenaue Formulierung vom Gesetzgeber bewußt und vorsätzlich gewählt, grade um den Vollzugskräften einen möglichst großen Willkürspielraum zu schaffen. Die einzige Fraktion im Bundestag, die dagegen gestimmt hatte, gibt es nicht mehr. DIESE Hoffnung hat leider eher transzendente Züge.:(
 
Und wie man sieht, weiß oft nicht mal die Polizei wie der Paragraph genau auszulegen ist.

Und genau dies der springende Punkt an diesem ohnehin schwachsinnigen Paragraphen.
Der Polizist vor Ort kann entscheiden wie er will- er trägt genau 0,0 Risiko. Liegt er mit seiner Einschätzung, nach einer gerichtlichen Klärung , falsch "passiert" ihm gar nichts. Der Zurecht oder Unrecht bezichtigte Messerträger hingegen trägt das volle Risiko der rechtlichen Auseinandersetzung. Der Polizist dagegen hat mit der Justiz quasi eine eigene Rechtsabteilung im Rücken.
Soviel zum Thema Gewaltenteilung:mad:
Willsagen, wenn ein Polizist in dieser Angelegenheit ein gewisses "Risiko" trüge, wäre er gezwungen sich eingehend mit der Materie auseinander zu setzen.
Dies ist der Punkt der mich, genau wie Haebbie, sehr zornig macht - oder manchmal auch sehr müde...........

Ich kann nur hoffen, dass der Paragraph in naher Zukunft genauer ausformuliert wird, oder sogar ganz abgeschafft wird.

Ach Gerd,
zu unseren Gunsten wird nichts mehr verändert oder verbessert. Und falls der Paragraph "genauer ausformuliert" werden würde, drohen uns wohl eher dänische Verhältnisse.

Venceremos
Excalibur
 
Sorry, ich vergesse immer wieder, daß wir diejenigen waren,
die diesen Paragraphen konzipiert, geschrieben und befürwortet haben...

Ha, Ha, Ha, selten so gelacht.

Aber dennoch steckt dahinter eine ganze Menge Wahrheit.

Wo wart ihr denn, als die Gesetzesnovelle vom §42a durch den Bundetag ging?
Bis auf ein paar warmfeuchte Gänseblümchenapelle: Och wendet diesen Paragrafen
wirklich nur gegen die Lümmel und gewaltbereite Bösewichte an, ist doch nix passiert.
Und diese ewigen Beschwichtigungslameitererei: Och, so schlimm wird es schon nicht
werden ... Mehr kam doch aus Solingen und Co. nicht.

Es gab keine konzertierte Aktion der bundesdeutschen Schneidwarenindustrie, kein Versuch
Handel und betroffene Berufs- und Interessengruppen zu aktivieren und gegen den
Gesetzentwurf vorzugehen. Nix ist passiert. Und wenn ich jetzt oben lese: "Wir haben das
kleine Exskelibur als Zweihandmesser konzipiert (im Gegensatz zum großen). Wie bei fast
jedem Liner Lock kannst Du das Klingenspiel (und damit den Klingengang) so oder so
einstellen", springt mr dre Draht aus der Mütze. Schiebt ihr doch den Schwarzen
Peter auch auch gleich noch noch auf eure Kunden ab. Das klinge wie: Ihr seid selber schuld
wenn ihr zu doof seid, eine Schraube festzuziehen. Wenn ihr auch noch eure Kunden
beschimpft nach dem Motto: Wenn ihr so dämlich seid, Zweihandmesser zu kaufen, die
auch "einhändig aufzumanipulieren" sind, ist euch auch nicht zu helfen, fehlen mir einfach die Worte.

Anders rum wird ein Schuh draus: Ihr habt gefälligst das Messer für die interessierte Kundschaft
so zu bauen, dass gar nicht erst in Frage gestellt werden kann ob es sich um ein Ein- oder
Zweihandmesser handelt. Was? das geht mit dem Linerlock nicht? Doch das geht. Ich bin Ingenieur
ich weiß das. Ihr wisst das auch. Aber soll ich Nachilfe geben? Nöö. Ihr kommt sicher selber drauf
wie ihr das umsetzen könnt.

Ihr habt letztlich für die passenden Feststellungsbescheide zu sorgen, die
eure Kunden die Sicherheit geben mit dem Messer in der Tasche nicht im rechtsfreien Raum
zu wandeln. Und wartet nicht zu lange. Schließlich geht es um euren Umsatz.

"Mit Gringo stehe ich seit mehreren Tagen in Korrespondenz". Boah eh --- Wahnsinn.

Gringo steht im Regen, weil ein von euch "als Zweihandmesser konzipiert"es Messer bei sich trug.
Also solltet ihr ihn auch raushauen. Was? Ihr habt keinen Hausjuristen, der das für euch
übernehmen kann? Ihr solltet darüber nachdenken. Denn hier muss doch sonst wieder mal jemand
etwas ausbaden, wofür eigentlich jemand anderes, nämlich der Messerhersteller, seine Rübe
hinhalten müsste.

So, jetzt reicht es erst mal. Bei Bedarf später mehr.

Haebbie

Eins noch: Wo bleibt die Öffentlichkeit? Wo bleiben die Pressemeldungen gegen den § 42?
Meckern im Stillen Kämmerlein nutzt nix. Also wo bleibt die Deutsche Schneidwarenindustrie,
die mal soo einen guten Ruf hatte? jetzt gäbe es doch endlich mal wieder was, womit sich
"Solingen" und Co. profilieren könnte.

H.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo wart ihr denn, als die Gesetzesnovelle vom §42a durch den Bundestag ging?


Wo wir waren? Wir waren in Berlin (persönlich), zusammen mit Vertretern des Schneidwarenverbandes und der Fachpresse.

Und sind schlicht verarscht worden, so wie auch das Gremium bei der Entscheidungsfindung von E.K. verarscht wurde.



Es gab keine konzertierte Aktion der bundesdeutschen Schneidwarenindustrie, kein Versuch
Handel und betroffene Berufs- und Interessengruppen zu aktivieren und gegen den
Gesetzentwurf vorzugehen.

"Gegen den Gesetzesentwurf vorgehen". Schöne Idee.

Konkrete Vorschläge?

Wir sind die Schneidwarenindustrie, und nicht die Automobilindustrie.
Wir haben genau Null Lobby, und die paar Hanseln, die da in Solingen vielleicht ihren Arbeitsplatz verlieren könnten, interessieren in Berlin keine Sau.
Und wir haben auch keine prall gefüllten Geldkoffer bereitstehen, um mal auf die Schnelle etwas "Lobbyarbeit" zu betreiben.

Und der Großteil der Mitglieder des Schneidwarenverbandes macht Küchenmesser und hat nicht gerade überwältigendes Interesse für die Problematik des §42a gezeigt.



Ihr habt gefälligst das Messer für die interessierte Kundschaft so zu bauen, dass gar nicht erst in Frage gestellt werden kann ob es sich um ein Ein- oder Zweihandmesser handelt.


Machen wir. Haufenweise.
Schau mal in den Katalog.

Aber es gibt auch für andere Messer einen Markt. Und den bedienen wir. In Deutschland wie auch international. Auch wenn Dir das nicht paßt.

Und wir werden den Teufel tun, in vorauseilendem Gehorsam alles aus unserem Sortiment einzustampfen, was unter den 42a fällt.

Noch besagt das Gesetz, daß es ein berechtigtes Interesse gibt. Noch sind einhändig feststellbare Messer nach Gesetzeslage legal zu führen. Nicht ohne Einschränkungen bzw. Bedingungen, aber führbar.

Deshalb werden wir bestimmt nicht die normative Kraft des Faktischen heraufbeschwören und unser Programm dahingehend ausdünnen, daß alles 42a-konform ist. Nach dem Motto "Geht doch, wozu braucht man den anderen Kram denn noch?"

Und selbst wenn wir das täten: eine andere Kundin von uns streitet sich gerade mit der Polizei herum, weil die ein 6,5cm Slipjoint (Einhand) einkassiert hat, weil das ja auch "irgendwie einen Widerstand" beim Schließen hat, also "irgendwie feststellbar" ist. Kannst Du HIER nachlesen.
Ausgemachter Blödsinn, wissen wir alle, aber was für Messer willst Du denn gegen so eine ausgemachte Blödheit ins Feld führen? Welche ohne Klinge?

Eins noch: Wo bleibt die Öffentlichkeit? Wo bleiben die Pressemeldungen gegen den § 42?

Pressemeldungen? Öffentlichkeit?

Unser aller Hobby (und des einen oder anderen Lebensunterhalt) ist ein absolutes Nischenprodukt, ein sogenanntes "Special Interest".

Das Interesse der Presse und der Öffentlichkeit für unsere Belange tendiert genau gegen Null. Keine Sau interessiert sich für die Probleme durch den §42a.

Du bekommst schlicht keine Plattform dafür, außer an eben den Stellen, die ohnehin nur von Spezialisten gesehen werden, sei es das Messermagazin, ein Forum oder was auch immer.


Der §42a hat vor allem dazu geführt, daß der Messerbesitzer jetzt darüber nachdenken muß, was er macht.
Über die Rechtsunsicherheit der ganzen Geschichte brauchen wir hier sicher nicht zu diskutieren.

Und diese Rechtsunsicherheit (und die daraus resultierenden Konsequenzen) frustriert. Mich auch.

Aber wr haben diesen Paragraphen nicht gebaut, noch befürwortet, und die Versuche, das abzuwenden (s.o.) haben leider nicht gefruchtet.

Auf Berlin kannst Du nicht rumhacken, zumindest nicht so, daß es dort irgendjemanden kratzt.
Also halten wir mal wieder her, denn auf uns kannst Du hier fein rumhacken und auch noch mit einer Reaktion rechnen.

Ist ja auch einfacher, sich publikumswirksam aufzuregen, anstatt irgendwas sinnvolles zu tun.
 
Willsagen, wenn ein Polizist in dieser Angelegenheit ein gewisses "Risiko" trüge, wäre er gezwungen sich eingehend mit der Materie auseinander zu setzen.
Dies ist der Punkt der mich, genau wie Haebbie, sehr zornig macht - oder manchmal auch sehr müde...........

Dieser Punkt ist aber nicht realistisch. Wir kennen uns natürlich mit der speziellen Problematik, welche unser Hobby betrifft, detailliert aus. Du kannst aber nicht erwarten, dass ein Polizist zu jeder möglichen Problematik bis ins kleinste Detail sattelfest ist. Es gibt so viele Hobbies die irgendwie reglementiert sind, Veränderungen am Auto, Funkgeräte die stärker senden als erlaubt, Mobilfunkjammer, Messer, Paintball Markierer, Luftgewehre, Softair Pistolen usw usf.

Es ist schon richtig so, dass im Zweifel lieber erstmal eingezogen und dann geklärt wird - auch wenn das für den Betroffenen einen Riesenaufwand erzeugt, nur was wäre die Alternative?
 
Moin

Keine Sau interessiert sich für die Probleme durch den §42a.

Du hast das anders gemeint....weiß ich.......

aber wer interessiert sich für das Handyverbot beim Autofahren/Fahrradfahren?
Wer interessiert sich für das Verbot des Besitzes von Cannabis?
Wer interessiert sich für denn wirklich noch für irgendeins der erlassenen Gesetze?

Du weißt doch selber am besten, wieviele Einhandmesser Böker jedes Jahr in Deutschland absetzt.......nur Böker;)

Wenn davon dann 100/Jahr einkassiert werden ist das doch ein deutlich besserer Schnitt als beim falsch Parken.

Jeder zweite Kunde in meinem Laden (mitten in Berlin Mitte) hat einen Einhänder einstecken..... oder zieht ein riesiges Bowie aus dem Rucksack (ohne Schloss) ......

Wäre die Firma Böker meine, dann würde ich mal mit den großen Versicherungen schnacken, was eine Rechtsschutzversicherung speziell für Fälle des Waffenrechts/Messer kostet.....und diese Versicherung würde ich dann meinen Kunden vermitteln;)

Dann bräuchte man hier auch nicht dauernd über "Spenden" nachdenken, sondern solcher Kram würde dann von Profis erledigt.


Gruß
chamenos
 
Wo wir waren? Wir waren in Berlin (persönlich), zusammen mit Vertretern des Schneidwarenverbandes und der Fachpresse.

Und sind schlicht verarscht worden, so wie auch das Gremium bei der Entscheidungsfindung von E.K. verarscht wurde.

Es gab im Bundestag eine Expertenanhörung zu dem Gesetzentwurf und die überwältigend große Mehrheit der Abgeordneten hat den Rat der von ihnen selbstbenannten Experten weitgehend ignoriert. Warum hätten die da auch einen leider extrem schwachen Lobbyverband hören sollen?
 
Sorry, das soll kein Polizisten-Bashing werden (hat ja auch nur am Rande mit dem Thema zu tun), und ist erst recht nicht auf dich persönlich gemünzt.
Aber dieser Satz von dir weist vielleicht auf ein grundsätzliches Einstellungsproblem bei der Polizei hin:

Es ist schon richtig so, dass im Zweifel lieber erstmal eingezogen und dann geklärt wird - auch wenn das für den Betroffenen einen Riesenaufwand erzeugt, nur was wäre die Alternative?

Die Alternative wäre, das zu tun, was auch sonst jeder vernünftige Mensch tut, wenn er keine Ahnung hat: Erstmal nichts.

Wenn ich nicht weiß, ob etwas gefährlich / verboten / ... ist, könnte ich ja auch einfach mal davon ausgehen, dass dies NICHT der Fall ist.
Ganz besonders in einer Situation, die keine besondere Gefährdung erkennen lässt. Und erst recht im Bereich von Ordnungswidrigkeiten, ich denke der Fachbegriff ist Opportunitätsprinzip.
Wenn ein Polizist, der zu einer Schlägerei gerufen wird, vorsichtshalber alles sicherstellt, was potentiell gefährlich ist: OK.
Aber im Normfall gibt es dafür doch nicht den geringsten Grund.

Grüße
Rainer
 
Ist ja auch einfacher, sich publikumswirksam aufzuregen, anstatt irgendwas sinnvolles zu tun.

Weißt Du, "Panzerknacker", schon Deines Namens wegen hätte ich mir bei Dir mehr Kampfgeist gewünscht ...

Fachpresse? Was nutzen Dir die Claqueure der Messermagazine? Öffentlichkeitswirksam ist was anderes. Pressedienste DPA, AFP und wie die alle heißen. Regelmäßig Pressemeldungen rausgeben mit den Auswüchsen die sich da alltäglich ereignen, egal ob die jamnd haben will oder nicht - und zwar bundesweit.

Wozu Sortiment einstampfen? Farbe bekennen! Das kleine Exwasweißichwiesichdasschreibt ist nun mal kein eindeutiger Zweihandfoder. Und "als solches konzipiert" ist ein Witz. Entweder er ist ein Zweihänder oder nicht. Das mit der Schraube ist auch ein Witz. Darüber rege ich mich auf. Macht das Ding für den deutschen Markt zum Zweihänder, besorg einen Feststellungsbescheid für das Messer und der Drops ist gelutscht. Dann hat der Kunde, der ein kleines schnuckeliges Zweihandmesser von Böker haben möchte im Extremfall etwas vorzuweisen. Jetzt steht Gringo im Regen mit schlechten Aussichten auf besseres Wetter. Und wie sieht eure Hilfe aus? Seelsorge?

Und jetzt seid Ihr an der Reihe. Zunächst möchte ich gerne wissen was eurer Meinung nach zu tun sinnvoll zu tun ist, und warum ihr es nicht tut....

Haebbie
 
Hallo Leute ,

ZWISCHENINFORMATION

Die Verkehrspolizeiinspektion hat mir einen Brief geschickt .
Ich soll mich schriftlich äussern zu folgendem Vorwurf :

Ordnungswidrigkeit nach Par. 53 Waffg.

Häää ?? : Wenn ich das google kommt : BUSSGELDVORSCHRIFTEN
Von §42a ist weit und breit nix zu lesen !
Ich werde antworten , und weiter berichten , auch weil ich mir so
ähnlich vorkomme , wie die Dame mit dem slipjoint .
(Hackt niicht so auf Beagleboy rum , der kümmert sich schon - Gell :) )
bis denne .....

ciao.....Klaus

(ürigens der korrekte Name ist Ekskelibur - Sorry für Verwirrung !)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Beschlagnahmung des Exskelimoor hat mir wieder deutlich gemacht, wohin der Weg führt, der mit §42a beschritten wurde: in weitere Restriktion. Ich glaube, vielen ist das klar. Man sucht dann für sich Auswege, z.B. Messer zu führen, die man einhändig leicht öffnen kann, von denen man aber hofft, eventuell der Polizei oder der Justiz erklären zu können, dass sie eigentlich zur zweihändigen Öffnung bestimmt sind. Habe ich auch lange Zeit gemacht und bin erst seit kurzem wieder davon ab, weil ich mir inszwischen sicher bin, dass man damit nicht durchkommt.

Eine Firma wie Böker bedient natürlich auch diesen Markt. Die Kunden haben die Freiheit zu entscheiden, ob sie Messer wie das Exskelimoor erst erwerben, dann führen und sich damit u.U. in eine rechtliche Grauzone begeben. Warum sollte Böker den Kunden diese Entscheidung abnehmen?

Wünschen würde ich mir allerdings auch, dass die Messerhersteller für ihre Produkte im Zweifelsfall Feststellungserklärungen beim BKA beantragen. Gleichzeitig ist mir klar, dass dieser Wunsch nicht erfüllt werden wird. Zum ersten zeigt die Entscheidung im Falle Pohl, dass hier wohl eine Menge negativer Beurteilungen zu erwarten wären. Sich in der rechtlichen Grauzone zu bewegen, scheint da manchem verlockender, weil der Freiheitsspielraum dann größer bleibt - oder zumindet die Hoffnung darauf.

Zum zweiten sind Unternehmen berechtigterweise gewinnorientiert. Würde ein für jedes Messer vorliegender Feststellungsbescheid insgesamt die Verkaufszahlen erhöhen? Ich bezweifle das. M.E. wäre eher das Gegenteil zu erwarten. Warum sollten sich die Firmen dann die Kosten dafür ans Bein binden? Sie sind ja schließlich keine Wohltätigkeitsorganisationen.

Und drittens bin ich mir nicht sicher, ob die Geschäfte der deutschen Messerhersteller durch den 42a überhaupt gefährdet werden. Ich jedenfalls habe meine Sammlung umgestellt und noch einmal komplett eine Kollektion von Zweihändern aufgebaut. Hätte ich ich ohne die Gesetzesänderung nie gemacht. Die Situation erinnert mich etwas an die Position der Schulbuchverlage in der Rechtschreibreform. Unabhängig von der Einschätzung deren Güte waren viele Verlage dafür, weil man dann den Schulen flächendeckend neue Bücher verkaufen konnte. Die warten geradezu auf die nächste Reform...

Unbeachtet dessen aber großes Lob für Böker, dass sie sich in diesem konkreten Fall engagieren. Würde sicherlich nicht jede Firma machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
(...)
Häää ?? : Wenn ich das google kommt : BUSSGELDVORSCHRIFTEN
Von §42a ist weit und breit nix zu lesen !
(...)

§53 WaffG, Abs. 1 21a:
...entgegen § 42a Abs. 1 eine Anscheinswaffe, eine dort genannte Hieb- oder Stoßwaffe oder ein dort genanntes Messer führt...

Oder reden wir aneinander vorbei und meinen nicht denselben Para-Grafen Nr. 53?

EDIT: @kaimi72 war schneller...
 
Es ist schon richtig so, dass im Zweifel lieber erstmal eingezogen und dann geklärt wird - auch wenn das für den Betroffenen einen Riesenaufwand erzeugt, nur was wäre die Alternative?
Also vom Ansatz her sage ich kurz und knapp: Weiterbildungswillige Polizisten / Exekutivorgane (bitte den jeweils besser passenden Begriff lesen), denn das Ganze scheint mir eher ein menschliches Problem im Umgang miteinander zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Öffentlichkeitswirksam ist was anderes. Pressedienste DPA, AFP und wie die alle heißen. Regelmäßig Pressemeldungen rausgeben mit den Auswüchsen die sich da alltäglich ereignen, egal ob die jamnd haben will oder nicht - und zwar bundesweit.
...
Das funktioniert auch nicht, es wird schlicht ausgesessen und bestenfalls hinter verschlossenen Türen weiterhin zu Ungusten der reell Betroffenen/zu Gunsten der wahren Übeltäter ausgehandelt. Man kann auch sagen, dass den Vertetern der Betroffenenseite die Zugeständnisse von der Politik abgepresst werden. Selbst wenn das oder ein "richtungweisendes" Geschehnis im öffentlichen Fernsehen von Millionen Zuschauern und vor Zigtausenden Live-Augenzeugen stattfindet. Wenn die Politik ein "wehrloses" oder zumindest zahnloses Opfer gefunden hat, an dem sie ein Exempel statuieren kann, wird es so lang getreten, bis es am Boden liegt, und manchmal auch darüber hinaus. Isso.

Werf mal ein Blick über den Tellerrand rüber in den Profifußball, da wird auch gerade wieder gesetzesmäßig gefuhrwerkt, obwohl ein anderes Ereignis aus dem Bereich immer noch nicht wahrheitsgemäß von Politik und Exekutive = fehlende RG mit folgender Überschreitung der Verhältnismäßigkeit zugegeben worden ist. Suchbegriffe Mazedonien Flagge + Saloniki + Pfefferspray für google
War live und in Farbe zu sehen und hinterher bis heute wird darüber gelogen, dass sich mehr als nur Balken biegen, ohne Konsequenzen für die offiziellen Vertreter... Und die Medien haben bis auf ein oder zwei namentliche Ausnahmen die offizielle (Lügen)Version mitgetragen und dadurch die Politik kritiklos unterstützt.

Gruß Andreas
 
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